Weltbank (bzw. Weltbankgruppe)
Die in Washington D.C. (USA) angesiedelte Weltbankgruppe umfasst die folgenden fünf Organisationen, die jeweils eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen:
- Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (International Bank for Reconstruction and Development – IBRD)
- Internationale Entwicklungsorganisation (International Development Association – IDA)
- Internationale Finanz-Corporation (International Finance Corporation – IFC)
- Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (Multilateral Investment Guarantee Agency – MIGA)
- Internationales Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Center for the Settlement of Investment Disputes – ICSID)
Die Weltbankgruppe ist durch verwaltungsmäßige Verflechtungen und durch einen gemeinsamen Präsidenten (im Fall der ICSID als Vorsitzender des Verwaltungsrates) verbunden.
Die gemeinsame Kernaufgabe dieser Institutionen ist die wirtschaftliche Entwicklung in den weniger entwickelten Mitgliedsländern durch finanzielle Hilfen, durch Beratung und Technische Hilfe zu fördern, und so zur Umsetzung der internationalen Entwicklungsziele beizutragen (vor allem den Anteil der Armen an der Weltbevölkerung bis zum Jahr 2015 um die Hälfte reduzieren zu helfen). Sie dienen auch als Katalysator für die Unterstützung durch Dritte. Dies geschieht vornehmlich durch die Vergabe von langfristigen Darlehen zu marktnahen Konditionen (IBRD) beziehungsweise zinslosen, langfristigen Krediten (IDA) für Investitionsprojekte, umfassende Reformprogramme und technische Hilfe, zunehmend auch durch die Förderung der privatwirtschaftlichen Entwicklung durch die Beteiligung an Firmen (IFC) und durch die Übernahme von Garantien (MIGA).
1974 haben die Gouverneursräte von Weltbank und IWF auf Wunsch der Entwicklungsländer einen gemeinsamen Ministerausschuss über den Transfer von finanziellen Ressourcen in Entwicklungsländer eingesetzt – das Development Committee (DC). Das DC hat 24 Mitglieder, die die gesamte Mitgliedschaft der Weltbankgruppe und des IWF vertreten, und tagt zweimal im Jahr. Seine Aufgabe ist es, die Gouverneursräte der Bank und des IWF über wichtige Entwicklungsfragen und über die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Entwicklungsländern erforderlichen Ressourcen zu beraten. Im Laufe der Zeit hat das DC auch Fragen des Handels und des globalen Umweltschutzes in seine Beratungen einbezogen.
Die Weltbank veröffentlich jährlich den Weltentwicklungsbericht (World Development Report), der jeweils einem übergreifenden und für die aktuelle Entwicklungsdiskussion bedeutsamen Thema gewidmet ist. Er fasst in seinen detaillierten Analysen nicht nur den Diskussionsstand zusammen, sondern gibt vor allem auch entscheidende Anstöße und bringt die internationale Debatte über Entwicklung um wichtige Schritte voran. Weitere zentrale Weltbank-Berichte sind der Global Economic Prospects, Globabal Development Finance und Doing Business.
1. Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (International Bank for Reconstruction and Development – IBRD)
Gründungsgeschichte
Die Gründung der IBRD als Teil der Weltbankgruppe wurde 1944 auf der Währungs- und Finanzkonferenz der Vereinten Nationen in Bretton Woods beschlossen. Im Juni 1946 nahm die Bank ihre Geschäftstätigkeit an ihrem Sitz in Washington, DC. (USA) auf. Sie wurde im Hinblick auf den für die Nachkriegszeit erwarteten großen Bedarf an langfristigem Kapital für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Mitgliedsländer geschaffen. Zunächst setzte sie ihre Mittel überwiegend für den Wiederaufbau Europas ein. Nach Beginn der amerikanischen Wirtschaftshilfe zu Gunsten Europas konnte sie sich ab Ende der vierziger Jahre auf die Entwicklungsländer konzentrieren.
Finanzierung und Mittelverwendung
Als offizielle multilaterale Institution, deren Kapitalanteile von Mitgliedstaaten in Relation zu ihrer wirtschaftlichen Stärke gehalten werden, ist die IBRD in der Lage, Geld auf dem Kapitalmarkt zu sehr günstigen Bedingungen aufzunehmen und diese an ihre kreditnehmenden Mitglieder weiterzuleiten. Bis zum 30. Juni 2003 hatten 184 Länder Kapitalanteile von insgesamt US$ 189,5 Mrd. gezeichnet. Der deutsche Anteil daran betrug 4,61 % (Stimmrechtsanteil 4,49 %).
Die IBRD finanziert die Darlehen (Laufzeit: 15 bis 20 Jahre, drei bis fünf Freijahre), die sie vergibt, überwiegend aus eigenen Mittelaufnahmen an den internationalen Kapitalmärkten, aber auch aus Darlehensrückzahlungen und zu einem geringen Teil aus Einzahlungen der Mitglieder auf das Grundkapital sowie aus Reinerträgen. Im Geschäftsjahr 2003 gewährte die Weltbank Darlehen für ca. US$ 11,2 Mrd. zur Finanzierung von 99 Projekten und Programmen in 37 Ländern.
Mandat und Aufgabe
Hauptaufgabe der IBRD ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Entwicklungs- und Transformationsländern. Schwerpunkte bilden die Armutsbekämpfung, der Umweltschutz und die Förderung privatwirtschaftlicher Entwicklung. Hauptinstrument ist die Gewährung von langfristigen Darlehen zu marktnahen Konditionen. Damit werden Investitionsprojekte, technische Hilfe sowie wirtschaftliche Reformprogramme finanziert. Die wichtigste Grundlage für Umfang und Ausrichtung dieser Finanzierungen ist die Länderstrategie (Country Assistance Strategy – CAS), die von der Weltbank zusammen mit dem Empfängerland erarbeitet wird und auf dessen eigenen Entwicklungsstrategien aufbaut.
Struktur und rechtlicher Status
Genau wie der IWF ist auch die Weltbank eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Mitglieder bei der IBRD können nur Staaten werden, die bereits dem IWF angehören und alle damit verbundenen Verpflichtungen übernommen haben. Die Mitgliedschaft bei der IBRD ist wiederum Voraussetzung für den Beitritt zu IDA, IFC, MIGA und ICSID.
Oberstes Organ der IBRD (wie auch bei IFC, IDA und MIGA) ist der Gouverneursrat, für den jedes Mitgliedsland einen Gouverneur (in der Regel den Wirtschafts- oder Finanzminister) und einen Stellvertreter ernennt. Das Exekutivdirektorium besteht bei der IBRD, der IDA und der IFC seit Herbst 1992 aus 24 Personen; davon werden fünf von den Mitgliedern mit den höchsten Kapitalanteilen (darunter Deutschland) ernannt, die übrigen neunzehn werden alle zwei Jahre durch die Gouverneure anderer Mitgliedsländer gewählt. Mit Ausnahme der Volksrepublik China, Russlands und Saudi-Arabiens, die durch einen eigenen Exekutivdirektor repräsentiert werden, vertreten die übrigen gewählten Direktoren jeweils mehrere Mitgliedsländer (Stimmrechtsgruppen). Die Exektivdirektoren nehmen - im Auftrage Ihrer Gouverneure - das Tagesgeschäft war.
Die laufenden Geschäfte führt der Präsident entsprechend den Beschlüssen des Direktoriums. Er wird von den Exekutivdirektoren für jeweils fünf Jahre gewählt und darf weder Gouverneur noch Exekutivdirektor sein. Er hat den Vorsitz im Direktorium (ohne Stimmrecht, außer bei Stimmengleichheit) und ist Leiter des Mitarbeiterstabs. Präsident der IBRD und ihrer Schwestergesellschaften IDA und MIGA ist seit Juni 1995 der Australo-Amerikaner James D. Wolfensohn. Bei der IFC und bei der MIGA bestehen organisatorische Besonderheiten insofern, als sie einen eigenen, von der IBRD und IDA getrennten Mitarbeiterstab und einen eigenen geschäftsführenden Vizepräsidenten haben.
Bei Abstimmungen im Gouverneursrat und Direktorium richtet sich das Stimmengewicht des einzelnen Landes im Wesentlichen nach der Höhe seines Kapitalanteils. Wie beim IWF verfügen alle Mitglieder — über eine bestimmte Anzahl von Basisstimmen hinaus — über Stimmrechte entsprechend ihrer finanziellen Beteiligung.
2. Internationale Entwicklungsorganisation (International Development Association – IDA)
IDA wurde 1960 gegründet. Sie ist in rechtlicher und finanzieller Hinsicht selbstständig, wird jedoch vom Personal der IBRD verwaltet. Die IDA spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Armutsbekämpfungsstrategie der Weltbankgruppe. Sie hat die gleiche Zielsetzung wie die IBRD, gewährt ihre Kredite jedoch zu weitaus günstigeren Bedingungen (zinslos, Laufzeit 35 oder 40 Jahre, 10 Freijahre, Bearbeitungsgebühr von 0,75 % pro Jahr) an ärmere Länder. Formale Zugangsvoraussetzung zu den IDA-Krediten ist ein durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen von bis zu US$ 1.506. Wegen der begrenzten IDA-Mittel gilt aber in der Vergabepraxis als Obergrenze ein Pro-Kopf-Einkommen von US$ 885.
Im Geschäftsjahr 2003 vergab die IDA Kredite und Zuschüsse in Höhe von circa US$ 7,3 Mrd. für 141 Projekte und Programme in 55 Ländern. Seit einigen Jahren wird die Mittelvergabe an die einzelnen Länder verstärkt an die Existenz entwicklungsförderlicher Rahmenbedingungen geknüpft. Seit 1999 spielen Fragen der guten Regierungsführung – unter anderem Verantwortlichkeit, Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Partizipation – in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Rolle.
Anders als die IBRD beschafft sich die IDA die Mittel für ihre Kredite nicht auf den Kapitalmärkten, sondern finanziert sie aus Beiträgen der Mitgliedsländer, Gewinnüberweisungen der IBRD sowie zunehmend auch aus Kreditrückzahlungen. Bei der 13. Wiederauffüllung von IDA (IDA 13) stellten die IDA-Geberländer US$ 14,5 Mrd. zusätzlich zur Verfügung (deutscher Kapitalanteil: 10,3 %, deutscher Stimmrechtsanteil circa 7,0 %). Die Wiederauffüllung ermöglicht IDA im zwischen 2002 und 2005 ein Ausleihvolumen in Höhe von ca. US$ 26 Mrd.
3. Internationale Finanz-Corporation (International Finance Corporation – IFC)
Die 1956 gegründete IFC hat die Aufgabe, zur Verringerung der Armut in den weniger entwickelten Ländern beizutragen, indem sie das Wachstum des privaten Sektors fördert und bei der Mobilisierung von Inlands- und Auslandskapital Hilfe gewährt. Zu diesem Zweck übernimmt sie ohne Garantien des jeweiligen Landes Beteiligungen an privaten Unternehmen beziehungsweise gewährt diesen Kredite. Sie übernimmt dabei eine wichtige Katalysatorrolle für weitere private Investitionen in Entwicklungsländern. Die IFC ist bestrebt, die Aktivitäten in den ärmeren Entwicklungsregionen auszuweiten.
Im Geschäftsjahr 2003 förderte die IFC 186 Investitionsprojekte im Gesamtwert von US$ 5,4 Mrd. durch eigene Darlehen und Beteiligungen im Wert von US$ 4 Mrd. In Ergänzung zur Förderung und Beteiligung an Privatinvestitionen ist die IFC auch im Bereich der Beratung und der technischen Hilfe tätig. Sie konzentriert sich dabei überwiegend auf Fragen der Privatisierung und Umstrukturierung von Unternehmen, der Entwicklung von Kapitalmärkten sowie der Strukturierung von komplizierten und risikoreichen Investitionen.
Bis 2003 hatte die IFC 175 Mitglieder. Deutschland ist Gründungsmitglied, mit einem Kapitalanteil von ca. US$ 2,36 Mrd. der gegenwärtig etwa 5,5 % beträgt (Stimmrechtsanteil 5,37 %).
4. Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (Multilateral Investment Guarantee Agency – MIGA)
MlGA ist das jüngste Mitglied der Weltbankgruppe. Ihre Einrichtung würde im Oktober 1985 beschlossen, im April 1988 erreichte sie die für die Gründung notwendige Mindestanzahl. Ihr primäres Ziel ist es, ausländische Direktinvestitionen in Entwicklungsländern zu fördern, indem sie Garantien gegen die nichtkommerziellen Risiken anbietet, wie zum Beispiel Transferbeschränkungen, Vertragsbruch, Krieg, zivile Unruhen und Enteignung. Sie berät außerdem die Regierungen der Entwicklungsländer bei der Formulierung von Programmen zur Förderung von ausländischen Investitionen. Die MIGA versucht, mit ihrem Instrumentarium sowohl nationale Investitionsgarantieabkommen beziehungsweise Kapitalschutzabkommen als auch private Versicherungen gegen politische Risiken zu ergänzen.
MIGA bietet zudem Dienstleistungen auf den Gebieten der technischen Hilfe und der Investitionsberatung an. Diese haben das Ziel, Aktivitäten der Investitionsförderung zu unterstützen, relevante Informationen im Internet (IPAnet) zu verbreiten und die entsprechenden Kapazitäten in den relevanten Entwicklungsländern zu stärken.
Im Geschäftsjahr 2003 wurden 59 Garantieverträge mit einem Gesamtumfang von US$ 1,4 Mrd. abgeschlossen, mit denen ein geschätztes Investitionsvolumen in Höhe von 5,2 Mrd. US-Dollar in 28 Ländern ermöglicht wurde, davon etwa ein Fünftel in den ärmsten Ländern.
Deutschland ist Gründungsmitglied und mit einem Kapitalanteil von ca. US$ 1 Mrd. mit rund 3,8 % beteiligt (Stimmrechtsanteil 4,47 %).
5. Internationales Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Center for the Settlement of Investment Disputes – ICSID)
ICSID ist eine unabhängige internationale Organisation, die im Rahmen der Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern anderer Länder gegründet wurde. Rechtsgrundlage ist das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten von 1965. Ohne selbst als Schlichter aufzutreten, unterstützt das ICSID durch Festlegung bestimmter Regelungen und Übernahme administrativer Tätigkeiten die Durchführung von Schlichtungsverfahren im Bereich grenzüberschreitender Investitionen. Bis Mitte der achtziger Jahre war der Schlichtungsmechanismus des ICSID ausschließlich Bestandteil konkreter, einzelner Verträge. Inzwischen findet sich die generelle Verpflichtung von Regierungen, sich bei Investitionsstreitigkeiten dem Schlichtungsmechanismus des ICSID zu unterwerfen, auch in circa 20 Investitionsgesetzen und in über 900 bilateralen Investitionsschutzabkommen.
ICSID wurde 1966 gegründet; bis zum 30. Juni 2003 waren 139 Länder dem ICSID beigetreten. Deutschland ist Gründungsmitglied. Im Geschäftsjahr 2003 verzeichnete ICSID 26 Anrufungen zur Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten.
frühere Präsidenten der Weltbankgruppe
Juni - Dezember 1946 | Eugene Meyer |
März 1947 - Juni 1949 | John Jay McCloy |
Juli 1949 - Dezember 1962 | Eugene R. Black |
Januar 1963 - März 1968 | George D. Woods |
April 1968 - Juni 1981 | Robert S. McNamara |
Juli 1981 - Juni 1986 | Alden W. Clausen |
Juli 1986 - August 1991 | Barber B. Conable |
September 1991 - Mai 1995 | Lewis T. Preston |
Juni 1995 - vorauss. 2005 | James D. Wolfensohn |
Siehe auch
Weblinks
- http://www.worldbank.org - Homepage der Weltbankgruppe
- http://www.worldbank.org/ida
- http://www.ifc.org
- http://www.miga.org