Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II) fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Es wurde von Papst Johannes XXIII. einberufen und nach dessen Tod 1963 durch Papst Paul VI. fortgesetzt und beendet. Es plädierte für Religionsfreiheit und verstärkten Dialog mit Andersgläubigen. Das Zweite Vatikanische Konzil wurde als so genanntes pastorales Konzil einberufen, um zu betonen, dass es keine Dogmen verkündete und keine Lehren verurteilte. Statt dessen formulierte und veröffentlichte das Konzil 16 Dokumente:
- Sacrosanctum Concilium: Konstitution über die heilige Liturgie
- Inter mirifica: Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel
- Lumen Gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche
- Orientalium Ecclesiarum: Dekret über die katholischen Ostkirchen
- Unitatis redintegratio: Dekret über den Ökumenismus
- Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche
- Optatam totius: Dekret über die Ausbildung der Priester
- Perfectae caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens
- Gravissimum educationis: Erklärung über die christliche Erziehung
- Nostra aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen
- Dei Verbum: Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung
- Apostolicam actuositatem: Dekret über das Laienapostolat
- Gaudium et spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute
- Presbyterorum ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester
- Ad gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche
- Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit
Diese Dokumente behandeln insbesondere die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens in unterschiedlichsten Bereichen:
- Riten: Beispielsweise wurde durch die Liturgiereform (auf Basis der Konstitution über die Heilige Liturgie) die lateinische Sprache als vorherrschende Liturgie-Sprache verdrängt. Diese Entwicklung ist jedoch über die ursprüngliche Intention des Konzils hinausgegangen, das in SC 36 feststellte: "Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht." Nicht Abschaffung des Lateins als Kirchensprache war das Ziel des 2. Vatikanischen Konzils, sondern die Möglichkeit, "ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen" (ebd.).
- Verhältnis zu anderen Religionen. Eine weitere Entwicklung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das Verhältnis der Katholischen Kirche gegenüber anderen Religionen. Während sich die Katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen als alleinig wahre Kirche betrachtete, wird diese Sichtweise mit Berufung auf den "Geist des Konzils" von manchen Theologen relativiert. Freilich findet eine derartige Interpretation keinen Anhaltspunkt in den Dokumenten des Konzils. Im "Dekret über die Religionsfreiheit" (Dignitatis humanae) heißt es beispielsweise: "Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten." (DH 1)
- Verhältnis des Einzelnen zur Katholischen Kirche. Das Konzil gesteht dem Einzelnen das Recht auf seinen Glauben auch dann zu, wenn dieser dem Katholischen Glauben widerspricht: "So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen" (DH I)
- Verhältnis der Kirche zum Staat. Das Konzil gibt den Anspruch der Katholischen Kirche auf, dass die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach katholischen Grundsätzen handeln müssen.
Das Erste Vatikanische Konzil fand 1869/1870 statt.