Diskussion:Osternacht

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Kauko in Abschnitt Osterkommunion (Kelchkommunion)

Entschuldigung für die "Drammatik": "Grammatik" muß es natürlich heißen. --84.154.110.238 21:31, 11. Jul 2005 (CEST)

Liturgisches Stehen

Beim Hochgebet kniet man nicht, sondern steht als "Zeichen der Auferstehung" (Augustinus).

Aber natürlich wird gekniet! Bitte wenndann mit Ausschnitten aus dem Meßbuch belegen. --84.154.120.104 15:32, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 2002 Nr. 43. "Die Gläubigen sollen stehen vom Eröffnungsgesang beziehungsweise vom Einzug des Priesters an bis zum Tagesgebet, beim Halleluja vor dem Evangelium, bei der Verkündigung des Evangeliums, zum Glaubensbekenntnis und zu den Fürbitten sowie von der Einladung Betet, Brüder und Schwestern vor dem Gabengebet bis zum Ende der Messe, mit den unten genannten Ausnahmen.
Während der Lesungen vor dem Evangelium, beim Antwortpsalm, zur Homilie und zur Gabenbereitung soll man sitzen, unter Umständen auch während der Stille nach der Kommunion. Wenn nicht gesundheitliche Gründe, beengte Platzverhältnisse, eine große Teilnehmerzahl oder andere vernünftige Gründe entgegenstehen, soll man während der Konsekration knien. Wer aber zur Konsekration nicht kniet, soll eine tiefe Verneigung machen, wenn der Priester nach der Konsekration eine Kniebeuge macht. ... Wo der Brauch besteht, dass die Gemeinde nach dem Sanctus bis zum Ende des eucharistischen Hochgebets und vor der Kommunion, wenn der Priester das Seht das Lamm Gottes spricht, knien bleibt, wird sie lobenswerter Weise beibehalten."
Dass in der Osterzeit (und an Sonntagen) sonst übliches Knien unterbleiben soll, schreibt das Caeremoniale episcoporum Papst Johannes Pauls II. im Hinblick auf die Allerheiligenlitanei ausdrücklich vor: Nr. 359. 507. 529. 556. 580. 685. 706. 730. 758. 779. 899. 943. --H. G. Brakmann 21:41, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Osterkommunion (Kelchkommunion)

Die Osterkommunion sollen alle Gläubigen unter den Gestalten von Brot und Wein (Kelchkommunion) empfangen.

Can. 925 — Die heilige Kommunion ist allein unter der Gestalt des Brotes zu reichen oder, nach Maßgabe der liturgischen Gesetze, unter beiderlei Gestalt, jedoch im Notfall auch allein unter der Gestalt des Weines. (CIC)
242. Der Ordinarius kann nach entsprechender Unterweisung für folgende Personen die Kelchkommunion gestatten:

1. Erwachsene in der Messe, die auf ihre Taufe folgt; Erwachsene in der Messe ihrer Firmung; Getaufte, die in die volle Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden;
2. Brautleute in der Brautmesse;
... (AEM)

Hier findet sich kein Hinweis auf generell sub utraque specie zu erfolgende Kommunion in einer bestimmten Messe. Mir ist bekannt, dass jedoch in der Messe vom Letzten Abendmahl dies der Fall ist, aber in der Osternacht war mir das wirklich neu. --84.154.120.104 15:32, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe die "Beiderlei-Gestalten-Kommunion" entfernt, weil das hier grundlegend falsch war. Es existiert keine Kelchkommunion in der Osternacht. Es ist weder liturgisch vorgeschrieben, noch empfohlen und aus praktischen Gründen (weil der Besuch der Osternacht meist sehr stark ist) nach hygienischen Gesichtspunkten schwer durchführbar. Auch zeitlich würde die Kelchkommunion den Rahmen sprengen, dauert doch eine normale Osternacht allein schon ziemlich lang.

Dann habe ich noch den Passus mit dem "normalerweise-stehen-die-Leute-nicht, aber-in-der-Osternacht" beim Halleluja entfernt. Auch das ist falsch. Liturgisch gesehen steht die gesamte Gemeinde immer beim Halleluja. Sollte es Pfarrer (oder Ministranten) geben, die das anders vor machen (und die Gemeinde macht es dann nach), dann wäre es mal wieder Zeit für eine Auffrischung liturgischer Riten. Jeder Liturgik-Prof. und jeder Mitarbeiter der örtlichen Ordinariate stehen hier sicherlich gerne zur Verfügung.--Cd1973 07:57, 7. Apr. 2007 (CEST)

Nochmal Thema Kelchkommunion: Das (in der Zusammenfassung erwähnte)Rundschreiben ist aus dem Jahr 1988. Dem gegenüber steht die Instruktion "Redemptionis Sacramentum" aus dem Jahr 2004 (man beachte auch die Wertigkeit von Rundschreiben und Instruktion), welche eindeutig besagt, dass "(102.) Der Kelch den christgläubigen Laien nicht gereicht werden soll, wo die Zahl der Kommunikanten so groß ist, dass es schwierig wird, die für die Eucharistie notwendige Menge an Wein abzuschätzen und die Gefahr besteht, dass „am Ende der Feier eine Menge des Blutes Christi übrigbleibt, die über das rechte Maß hinausgeht, das konsumiert werden kann."
Für mich ist die Osternacht, ebenso wie alle anderen großen Feiern, ein solches schwer einzuschätzendes Ereignis und Fazit: keine Kelchkommunion. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass ich schon vieles gesehen habe, wie Gemeinden Kelchkommunion (wenn man es denn dann noch so nennen kann) versuchen. Da wird der Kelch zum trinken angeboten, es wird eingeladen, die Hostie einzutauchen oder es werden viele kleine Gläschen ausgeteilt. Obwohl o.g. Instructio eindeutich regelt, dass der Kelch nie in die Hand von Laien gereicht werden darf (aaO Nr. 94). --Cd1973 00:13, 8. Apr. 2007 (CEST)
Die Kommunion unter beiden Gestalten (besonders) in der Osternacht ist durch die Gottesdienstkongregation ausdrücklich und eindringlich empfohlen, selbstverständlich unter Beachtung der gewöhnlichen Vorschriften, die durch "Redemptionis Sacramentum" nur eingeschärft, nicht begründet werden. Eine stillschweigende Korrektur der Empfehlung der Gottesdienstkongregation ist damit nicht gegeben.
Die Aussage, dass der Kelch nie in die Hand von Laienchristen gereicht werden dürfe, ist unrichtig. Vgl. die Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 2002 Nr. 286. : "Wenn die Kommunion des Blutes Christi durch Trinken aus dem Kelch geschieht, geht der Kommunikant, nachdem er den Leib Christi empfangen hat, zum Diener am Kelch und stellt sich vor ihn hin. Der Diener spricht Das Blut Christi, der Kommunikant antwortet Amen. Der Diener reicht ihm den Kelch, den der Kommunikant selbst mit seinen Händen zum Mund führt. Der Kommunikant trinkt ein wenig aus dem Kelch, gibt ihn dem Diener zurück und geht zurück an seinen Platz; der Diener aber reinigt den Kelchrand mit einem Purifikatorium."
Die Grundregel des Missale Romanum zur Kommunion unter beiden Gestalten lautet: valde optandum est (sehr zu wünschen) - nicht das Gegenteil!. Zu diesem Zweck ist mit AEM 2002 Nr. 284 unter anderem die Erlaubnis gegeben, den Heiligen Kelch nicht nur durch Kleriker und bischöflich beauftragte Kommunionhelfer reichen zu lassen, sondern auch durch Laienchristen, denen der verantwortliche Priester "für diesen einen Fall", also eine bestimmte einzelne Messfeier, etwa die Osternacht, den Dienst am Kelch anvertraut. --H. G. Brakmann 21:18, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
@Brakmann: Die Aussage Deines ersten Satzes im voranstehenden letzten Absatz halte ich für falsch und habe Kelchkommunion bereits entsprechend geändert (mit Begründung auf der dortigen Diskussionsseite).--Kauko 11:25, 18. Mai 2008 (CEST)Beantworten


Löschen der Einzelnachweise

Gibt es irgendein Problem mit den Einzelnachweisen? Wieso löschen? Gruß --LEC97 Diskussion 20:15, 6. Apr. 2007 (CEST) Wenn sie als zu kleinlich empfunden werden sollten, dann bitte noch die einzelnen Verweise löschen. Villeicht gibt es noch einen passenderen Quellennachweis... --LEC97 Diskussion 20:38, 6. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Evangelische Kirchen =

Wiederholt habe ich die römisch-katholische Sichtweise, dass die evangelischen Kirchen keine Kirchen sind gelöscht, weil es sich hierbei nicht um einen neutralen Standpunkt handelt. Wikipedia ist keine römisch-katholische Dogmatik. Ich werde dies jetzt wieder ändern. Sollte es ein weiteres Mal gelöscht werden, sehe ich mich genötigt dies anzuzeigen und die IP sperren zu lassen. Ansonsten müsste ich als lutherischer Pfarrer auch die römisch-katholische "Kirche" hier als heterodoxe Gemeinschaft kennzeichnen. Ich hoffe also, dass weitere Einarbeitungen römisch-katholischer Sichtweisen in polemischer Absicht unterbleiben. MfG --Pfarrer 14:22, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

überlieferter "Ritus"

(wem hierfür) ein besserer Begriff einfällt - bitte, nur zu!) Mir ist nicht klar, wieso die Osternachtfeier, wie sie vor der Liturgiereform war, hier in dieser epischen Breite abgehandelt wird, noch dazu im Präsens formuliert. Wenn ich mich recht erinnere, sollen innerhalb des Triduum Sacrum keine Meßfeiern nach dem überlieferten Modus stattfinden.--Turris Davidica 11:50, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Nachtrag: Bei nochmaliger Durchsicht ist mir aufgefallen, daß bei der Abhandlung des "Usus Antiquor" die Abhandlung a) bis c) inhaltlich der unmittelbar darüberstehenden Auflistung der Teile der Feier entsprechen. Eines der beiden scheint (zumindest mir) durchaus entbehrlich. --Turris Davidica 11:04, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Tatsächlich ist (a) die heutige Normalform (nach Paul VI.) nur eine leichte Überarbeitung der Fassung Pius' XII. von 1952/56 und (b) die von Benedikt XVI. eingerichtete Sonderform allein in den Ordenskirchen altritualistischer Gemeinschaften gestattet. Ich halte die breite Darstellung der früheren Form im Rahmen dieses Artikels daher für entbehrlich. --H. G. Brakmann 13:39, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten