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Juristische Person

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Rechtssubjekt, das rechtsfähig ist, dabei aber keine natürliche Person ist. Dies können Gesellschaften wie eine AG, GmbH oder auch Körperschaften des öffentliche Rechts sein. Die Grenzen zwischen natürlichen und juristischen Personen sind manchmal wechselnd, so haftet z.B. durchaus auch ein Vorstand eines Vereins während der Verein z.B. durchaus im Rechstverkehr handelnd auftreten kann.

Juristische Personen sind zwar rechtsfähig, aber zunächst mal nicht handlungsfähig, dazu werden sogenannte Organe eingerichtet, die für die juristische Person handeln. Dabei handeln die Organe im eigenen Namen der juristischen Person, nicht stellvertretend für diese. Die Organe selber können sich durch andere vertreten lassen, so muss der Bundespräsident, der die Bundesrepublik Deutschland gem. Art.59 GG völkerrechtlich