Bundesgerichtshof

oberster Gerichtshof der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist die oberste Instanz für Zivil- und Strafverfahren (sog. "ordentliche Gerichtsbarkeit") und (neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe in der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Bundesgerichtshof Recht der europäischen Union anzuwenden, so hat er eine noch ungeklärte Rechtsfrage vorab dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorzulegen.

Aufbau

Der BGH ist in Senate gegliedert, die mit einem Vorsitzenden Richter und vier Beisitzern besetzt sind. Es gibt:

Für die Entscheidungen in Strafverfahren über Ermittlungsanträge des Generalbundesanwalts (z.B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Haftbefehle) sind Ermittlungsrichter bestellt, diese Richter sind aber auch Mitglieder der oben aufgeführten Senate. Ihre Entscheidungen können durch Beschwerde an den Senat angefochten werden.

Aufgaben

Der Bundesgerichtshof soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden.

Bestellung der Richter

Die Richter am Bundesgerichtshof tragen durch die oben angeführten Aufgaben eine besondere Verantwortung. Durch die Auswahl der Richter kann die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflusst werden. Deshalb wird die Auswahl der Richter von einem Richterwahlausschuss vorgenommen, diesem gehören die Justizminister der Länder und 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder an. Die Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundesgerichtshof gibt durch seinen Präsidialausschuss eine Stellungnahme zu einem Bewerber ab, diese Stellungnahme ist aber für den Richterwahlausschuss nicht bindend.

Rechtsanwälte

Vor dem Bundesgerichtshof können in Zivilsachen nur besonders zugelassene Rechtsanwälte auftreten. Die Zulassung kann jedoch nicht ohne weiteres beantragt werden, da die Zahl der zugelassenen Anwälte aus Gründen der "Erhaltung der Funktionsfähigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen" (BGH, Beschluss vom 4.3.2002 - AnwZ 1/01) gering gehalten wird.


In Österreich entspricht dem deutschen BGH der Oberste Gerichtshof OGH.


Hinweis zu Rechtsthemen