Landkreis Ratibor

historischer Landkreis in Schlesien
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Der preußisch-deutsche Landkreis Ratibor bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Ratibor umfasste am 1. Januar 1945:

  • 1 Stadt,
  • 114 Gemeinden,
  • 2 Gutsbezirke (Forsten).

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress trat mit dem 1. Mai 1816 der Kreis Ratibor in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum Regierungbezirk Oppeln.

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Hultschin und Ratibor.

Das Landratsamt war in Ratibor.

Zum 1. Januar 1818 wurde aus Teilen der Kreise Ratibor, Pleß und Tost und der neue Kreis Rybnik gebildet.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Mit dem 1. April 1904 schied die Stadtgemeinde Ratibor aus dem Verband des Kreises Ratibor aus und bildete seitdem einen eigenen Stadtkreis. Der Kreis Ratibor wurde jetzt als Landkreis bezeichnet.

Am 1. April 1910 erfolgte die Eingliederung der Landgemeinde Plania und des Gutsbezirks Plania aus dem Landkreis Ratibor in den Stadtkreis Ratibor.

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Am 1. Januar 1921 vergrößerte die Landgemeinde Ober Neuland aus dem Landkreis Ratibor den Stadtkreis Ratibor.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1927 traten umfangreiche Grenzänderungen in Kraft:

  • Die Landgemeinden Barglowka, Groß Rauden, Gurek, Jankowitz-Rauden, Klein Rauden, Rennersdorf, Stanitz und Stodoll und der Gutsbezirke Barglowka, Groß Rauden, Gurek, Jankowitz-Rauden, Klein Rauden, Stanitz und Stodoll wurden aus dem Restkreis Rybnik in den Landkreis Ratibor eingegliedert.
  • Die Landgemeinden Ehrenfeld, Habicht und Mosurau und die Gutsbezirke Dollendzin, Habicht und Mosurau aus dem Kreis Cosel traten zum Landkreis Ratibor.
  • Die Landgemeinden Hohenbirken, Janowitz, Niedane, Ostrog, Studzienna und Wilhelmstal und die Gutsbezirke Altendorf, Czerwentzütz, Hohenbirken, Niedane, Ottitz Schloss, Proschowitz, Ratibor Schloss und Studzienna wurden ganz oder teilweise aus dem Landkreis Ratibor entlassen und vergrößerten den Stadtkreis Ratibor.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ratibor entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.

Zum 15. April 1939 wurde das „Hultschiner Ländchen“ aus den sudetendeutschen Gebieten wieder mit dem Landkreis Ratibor vereinigt.

Am 20. November 1939 trat der Landkreis Rybnik (teilweise, und zwar die 1922 abgetretenen Teile des damaligen Landkreises Ratibor östlich des Unterlaufs der Oder) zum Landkreis Ratibor.

Damit entsprach der Umfang des Landkreises Ratibor etwa wieder dem von 1914.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Ratibor gehörte zum Regierungsbezirk Oppeln in der Provinz Oberschlesien.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Der Kreis Ratibor gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Hultschin und Ratibor, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Im „Hultschiner Ländchen“ galt das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 bereits wieder seit dem 20. November 1938, also vor der Eingliederung dieses Gebietes in den Landkreis Ratibor.

Nach der Rückkehr in das Deutsche Reich wurde auch allen Gemeinden des Landkreises Rybnik, die (wieder) zum Landkreis Ratibor geschlagen worden waren, am 26. Januar 1940 die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

1936 fanden im Kreis Ratibor emfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Babitz: Jungbirken,
  • Barglowka: Bergwalde,
  • Bresnitz: Eichendorffmühl,
  • Dollendzin: Ludwigstal O.S.,
  • Ehrenfeld: Ehrenfeld O.S.,
  • Jankowitz-Rauden: Rodenbach,
  • Kranowitz: Kranstädt,
  • Markowitz in Markdorf,
  • Mosurau: Mosern,
  • Niedane: Oderfurt O.S.,
  • Owschütz: Habergrund,
  • Pawlau: Paulsgrund,
  • Schammerwitz: Schammerau,
  • Schardzin: Hohenau,
  • Solarnia: Salzforst,
  • Stodoll: Hochlinden.

Auch die neuen Ortsnamen für das „Hultschiner Ländchen“ und den am 26. Oktober 1939 eingeliederten Kreisteil östlich der Oder waren bereits festgelegt.

Kriegbedingt ist es aber zu förmlichen Umbenennungen nicht mehr gekommen.

  • Der Name Hultschin sollte danach erhalten bleiben,
  • Bobrownik sollte zum Beispiel zukünftig: Biberswald (Kr. Ratibor) heißen und
  • Hoschialkowitz: Gottschalksdorf.

Persönlichkeiten