Landkreis Sankt Joachimsthal

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Der deutsche Landkreis Sankt Joachimsthal bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945.

Der Landkreis Sankt Joachimsthal umfasste am 1. Januar 1945:

  • 4 Städte,
  • 25 weitere Gemeinden.

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei/deutsche Besatzung

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Jáchymov zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Jáchymov trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Sankt Joachimsthal. Er umfasste die Gerichtsbezirke Sankt Joachimsthal und Weipert. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Sankt Joachimsthal die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Sankt Joachimsthal förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Vorläufiger Sitz der Kreisverwaltung blieb bis Kriegsende die Stadt Karlsbad.

Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Sankt Joachimsthal zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.

Zum 1.Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Sankt Joachimsthal in seinen bisherigen Grenzen erhalten.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehört das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurde alle Gemeinden das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.