Einkunftsarten
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Das Einkommensteuergesetz nennt sieben Quellen, aus denen steuerlich relevante Einkünfte fließen können:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Lotto- oder andere Spielgewinne sind keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen und damit steuerlich nicht relevant.