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Einkunftsarten

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Das Einkommensteuergesetz nennt sieben Quellen, aus denen steuerlich relevante Einkünfte fließen können:

  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige Einkünfte

Lotto- oder andere Spielgewinne sind keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen und damit steuerlich nicht relevant.