Māriya al-Qibtīya

christliche Sklavin und Konkubine des Religionsstifters Mohammed
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Maria al-Qibtiyya, مارية القبطية, Māriya al-Qibṭiyya, Maria die Koptin († 16. Februar 637 in Medina), war christliche Sklavin und Konkubine Mohammeds.

Leben

Abstammung

Maria war Christin der koptischen Religionsgemeinschaft. Ihr Vater, genannt Schamʿūn, gehörte der koptischen Gemeinde des näher nicht lokalisierbaren Ortes Hafn حفن / Ḥafn in der Region von Ansina أنصنا / Anṣinā am östlichen Nilufer in Oberägypten[1] an.

Nachdem Mohammed al-Muqauqis, dessen Identität die arabischen Quellen nur sehr vage beschreiben – er soll mit dem Patriarchen der Melkiten von Alexandria, Cyrus, identisch sein [2] – schriftlich aufgefordert hatte, den Islam anzunehmen, gab dieser eine ablehnende Antwort. Aber zusammen mit dieser Antwort sandte er ihm Geschenke, darunter Maria und Schirīn (Variante: Sirīn), die unter den Kopten, so im Schreiben von al-Muqauqis, „hohes Ansehen“ hatten. Sowohl Mohammeds Schreiben als auch die Antwort des Patriarchen werden in den islamischen Quellen in zwei zum Teil kontroversen Varianten überliefert. [3] Die genaue Datierung dieser Kontakte ist nicht überliefert. [4] Das angebliche Schreiben Mohammeds an al-Muqauqis auf Pergament gilt seit seiner Entdeckung in Oberägypten im Jahre 1850 als eine paläographische Fälschung [5]

Mohammed überließ Sirin, durch „Schenkung“, dem berühmten Dichter Hassan ibn Thabit; anderen, isoliert stehenden Berichten zufolge schenkte er sie Diḥya al-Kalbī, seinem Gesandten an Heraclius.[6] Maria lebte als Konkubine in der Oberstadt (ʿĀliya; siehe unten) von Medina. Nachdem Hafsa, eine der Ehefrauen Mohammeds, in ihrem eigenen Haus den Propheten und Maria in flagranti ertappt hatte, stellten sie, Aischa und alle anderen seiner Frauen sich gegen ihn. Die darauf folgenden 29 Tage verbrachte Mohammed auf der Obstplantage, auf dem „Tränkplatz Umm Ibrahim“ (d.i. Maria - siehe unten); anschließend sind die Verse der Sure 66, so die Koranexegese, offenbart worden.

Die koranische Auseinandersetzung

Die ersten Verse der Sure 66 bringt sowohl die Traditionsliteratur (Hadith) als auch die Koranexegese (Tafsir) und die Historiographie mit diesem Zwischenfall in Verbindung. Schon die frühesten Exegeten, deren Überlieferungen zu diesem Fall at-Tabari auf vier Seiten referiert, berichten, daß Mohammed seiner Frau Hafsa angeboten habe, Maria für sich selbst zum Tabu (haram) zu erklären, um sie, Hafsa, dadurch zufriedenzustellen. Er bat Hafsa ferner, diesen Vorfall niemandem - vor allem nicht Aischa - zu erzählen. Darauf hin soll Gott den Propheten getadelt (ʿātaba) haben, da er erlaubtes - mit einer Sklavin Geschlechtsverkehr zu haben - durch seinen Eid gegenüber Hafsa für verboten erklärt habe. Deswegen heißt diese Sure „Das Verbot“, deren Anfang in der oben geschilderten Situation entstanden ist. Andere Surennamen sind: „Der Prophet“, wegen seiner persönlichen Rolle in der gesamten Sure, „Der Verbotene/Unantastbare (al-mutaharrim)“ und die ersten Worte des ersten Verses:[7]

1Prophet! Warum erklärst du denn im Bestreben, deine Gattinnen zufriedenzustellen, für verboten, was Gott dir erlaubt hat? (Mit deinem Enthaltungsschwur hast du Unrecht getan.) Aber Gott ist barmherzig und bereit zu vergeben. 2Gott hat für euch angeordnet, ihr sollt eure (unbedachten?) Eide (durch eine Sühneleistung?) annullieren. Gott ist euer Schutzherr. Er ist der, der Bescheid weiß und Weisheit besitzt. 3 Und (damals) als der Prophet einer seiner Gattinnen etwas unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraute. Als sie es dann (trotzdem einer anderen) mitteilte und Gott ihn darüber aufklärte, gab er es teils bekannt, teils ließ er es auf sich beruhen. Und als er es dann ihr (selber) mitteilte, sagte sie: ,Wer hat dir das kundgetan?‘ Er sagte: ,Er, der Bescheid weiß und (über alles) wohl unterrichtet ist‘ … 5Wenn er euch (Frauen) entlässt, wird sein Herr ihm vielleicht Gattinnen zum Tausch geben, die besser sind als ihr: Frauen, die den Islam angenommen haben, die gläubig sind, (Gott) demütig ergeben, bußfertig, fromm, asketisch, solche, die schon verheiratet waren oder noch Jungfrauen sind.“

Koran: Sure 66,1–3.5 (Übersetzung: Rudi Paret)

In seiner Textanalyse zum Koran schreibt Theodor Nöldeke in diesem Zusammenhang: „Diese Tradition trägt die Gewähr ihrer Geschichtlichkeit in sich selbst. Eine Episode, die den Charakter Muhammeds in so ungünstigem Lichte zeigt, können die Muslime weder erfunden, noch dem Gerede der Ungläubigen entnommen haben.“ [8]

Ibrahim, der Sohn Mohammeds

Der Sohn, den Maria im März 630 n. Chr. gebar, wurde Ibrahim genannt. Der islamischen Überlieferung zufolge soll Mohammed zunächst gezögert haben, das Kind als seinen Sohn anzuerkennen. Es war der Engel Gabriel, der den Propheten, so Ibn Sa'd in seinem Klassenbuch, mit der Kunya Abu Ibrahim (Vater von Ibrahim) begrüßt haben soll. Ibrahim erkrankte schon im Kindesalter und starb am 27. Januar 632, kurz vor Mohammeds Tod. Dieses Datum scheint gesichert zu sein, denn kurz nach seinem Tod fand in der Region um Medina eine Sonnenfinsternis [9] statt. Da man in diesem Naturereignis eine Verbindung zum Tod des Kindes sehen wollte, soll Mohammed - überliefert einem bekannten Hadith - gesagt haben:

„Sonne und Mond sind zwei Zeichen Gottes. Sie verdunkeln sich beim Tod / Var.: beim Tod und bei der Geburt eines Menschen nicht. Seht ihr sie (die Sonnen- bzw. Mondfinsternis), so sollt ihr Fürbitten sprechen / Var.: sucht Zuflucht in der Moschee.“[10]

Der Status von Maria al-Qibtiyya

Maria wird in der islamischen Literatur durchgehend entweder als „Maria die Koptin“ oder als Umm Ibrāhīm „Ibrahims Mutter“ genannt. Ob sie den Islam angenommen hat, ist in der islamischen Literatur strittig. In einem isoliert stehenden Bericht von al-Waqidi - ohne Isnad - in der annalistischen Weltgeschichte von at-Tabari[11] sollen sie und ihre Schwester auf dem Weg nach Medina den Islam angenommen haben. Nach einem weiteren, ebenfalls auf al-Waqidi zurückgeführten, Bericht in der Stadtgeschichte von Ibn 'Asakir [12] sollen Maria und ihre Schwester wiederum im Beisein des Propheten in Medina den Islam angenommen haben.

Im Gegensatz zu den anderen Prophetenfrauen wird Maria an keiner Stelle im einschlägigen islamischen Schrifttum als „Mutter der Gläubigen“ umm al-mu'minin / أم المؤمنين / ummu ʾl-muʾminīn genannt.[13]

Auch die Traditionsliteratur verzeichnet keinen einzigen Spruch Mohammeds, den sie nach ihm überliefert hat; folglich erscheint sie auch in den Biographien der Hadithüberlieferer (ruwat al-hadith) nicht. Ibn Hanbal, der Jurist Ibn Qayyim al-Dschauziya, die Historiker al-Waqidi, sein Schüler Ibn Sa'd (gest. 845 in Bagdad), die über die Konvertierung von Maria widersprüchlich berichten, ferner at-Tabari[14] und Ibn 'Asakir, a.a.O. nennen Maria stets in der Liste der Konkubinen als Konkubine سراري , سرّية / surrīya, Pl. sarārīyu / ‚Beischläferin dienende Sklavin, Konkubine‘ [15] des Propheten, nicht aber unter seinen Ehefrauen. Der andalusische Rechtsgelehrte Ibn 'Abd al-Barr († 1071 in Játiva) nennt sie in seiner Biographie der Zeitgenossen Mohammeds als „Schutzbefohlene ( مولاة / maulāt ) des Gesandten Gottes“. [16]

Maria war keine in die Familie Mohammeds integrierte Person; sie lebte im Süden von Medina (ʿĀliya), in der Region von al-Quff, in einer Obstplantage der Banu Qainuqa, die Mohammed nach der Unterwerfung dieses jüdischen Stammes sich als Beute zuteilen ließ. [17]

Auch nach der Geburt ihres Sohnes Ibrahim (März 630 n.Chr.) blieb sie auf dieser Obstplantage, wo sie und ihr Sohn täglich mit frischer Schafs- und Kamelmilch aus dem Viehbestand Mohammeds versorgt worden sind.[18] Dass sie ihren früheren Status als Konkubine weiterhin behielt, belegt ein einstimmig und mehrfach überlieferter Spruch Mohammeds anlässlich der Geburt von Ibrahim: „ihr Sohn (d.h. Ibrahim)hat sie freigelassen“ :aʿtaqa-hā waladu-hā. [19] Diesen auf Mohammed zurückgeführten Spruch betrachtet die islamische Rechtsliteratur als Rechtsnorm allerdings in mehrfacher Hinsicht als fragwürdig. Ibn 'Abd al-Barr zitiert diesen Spruch in seinem umfassenden Studium zur Erörterung der Richtungen der Rechtsgelehrten... mit der Bemerkung, dass die Traditionarier, „ahl al-hadith“, die Authentizität des Prophetenspruches nicht bestätigen. [20]

In diesem Sinne äußert sich auch Abu l-Walid Ibn Ruschd (†1198) in seinem Rechtskompendium und führt die Auffassung von Ibn 'Abd al-Barr weiter aus. [21] Denn die Problematik der Freilassung einer Sklavin, die ihrem Herrn ein Kind gebar (umm al-walad = „Mutter des Sohnes“), ist wahrscheinlich erst unter dem zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab näher erörtert worden.[22] In diese Richtung weist eine in identischem Wortlaut auf den Kalifen Umar - also kein Prophetenspruch - zurückgeführte Aussage: „ihr Sohn hat sie (eine umm walad) freigelassen (aʿtaqa-hā waladu-hā) - selbst wenn sie eine Fehlgeburt hatte,“ die u. a. der irakische Gelehrte Ibn Abi Schaiba († 849) in seiner groß angelegten Hadith-Sammlung[23] überliefert. Juristisch handelt es dabei um die wahrscheinlich erst unter dem Kalifen Umar aufgeworfene Frage, ob eine Sklavin nach der Geburt ihres Sohnes freigelassen oder verkauft werden dürfe.[24]

In einer der frühesten Traditionssammlungen des islamischen Schrifttums, im Musannaf von 'Abd ar-Razzaq (†826),[25] erscheint der angebliche Prophetenspruch im Kapitel über die Wartezeit der Konkubinen nach ihrer möglichen Freilassung ohne jedweden Bezug zu Maria al-Qibtiyya.[26]

al-Baihaqi (†1066), einer der bekanntesten Hadith-Gelehrten seiner Zeit[27] stellt in seinem grundlegenden Werk für die Hadithwissenschaften sieben Varianten des fraglichen Prophetenspruches, einschließlich auch als Aussage von Umar, zusammen und ergänzt sie mit seinen hadithkritischen Bemerkungen. Er schließt allerdings nicht aus, daß Maria erst nach dem Tod Mohammeds, nicht aber durch ihn selbst freigelassen worden sei, wie dies die wahrscheinlich seit Umar geltende Rechtsnorm vorsah[28]

Weder die Rechtsliteratur noch die arabischen Biographen berichten über eine angebliche Freilassung von Maria al-Qibtiyya durch Mohammed - wie etwa im Falle von Raihana - oder über ihre rechtmäßige Heirat (nikah) mit ihm.[29] Der Historiker Muhammad ibn Sa'd nennt „Māriya Umm Ibrāhīm ibn Rasūli ʾllāh“ (Maria, Mutter Ibrahims, des Sohnes des Gesandten Gottes) in einem für sie gewidmeten Kapitel seines Klassenbuches. [30] Im darauf folgenden Kapitel des genannten Werkes werden die Ehefrauen Mohammeds in chronologischer Reihenfolge aufgezählt. [31] In derselben Zeit verfasste der irakische Philologe Abu 'Ubaiyda, Ma'mar ibn al-Muthanna († 824)[32] seine Monographie über die Ehefrauen Mohammeds und seine Kinder; [33] Maria al-Qibtiyya wird auch dort nicht angeführt [34] Der bei Ibn Sa'd beobachteten Kapitelaufteilung folgt auch Ibn 'Asakir in seiner oben genannten Chronik von Damaskus: nach dem Kapitel über die Söhne, Töchter und Ehefrauen Mohammeds (Bd. 3, S. 125-234) folgt der Abschnitt über die Konkubinen: Maria und Raihana: (Bd. 3. S. 234-242).

Maria wird weder in der Prophetenbiographie - Ibn Ishaq nennt sie nach einer ägyptischen Tradition nach 'Abd Allah ibn Wahb ebenfalls nur als „surrīya “ - noch in der allgemeinen Historiographie als Ehefrau des Propheten genannt. Sie ist in die islamische Geschichte vielmehr als „Maria die Koptin“, mit ihrer Kunya als Umm Ibrahim und als eine der Konkubinen (sarārīyu) Mohammeds [35] eingegangen. In der Rechtslehre ist es anerkannt, daß Frauen, die Mohammed ohne Ehevertrag nur als Beischläferinnen (at-tasarri) zu sich nahm, nicht als „Mutter der Gläubigen“ bezeichnet werden - wie Maria al-Qibtiyya. Diese Norm leitet man aus Sure 33, Vers 6 ab:

Der Prophet steht den Gläubigen näher, als sie selber (untereinander), und seine Gattinnen sind (gleichsam) ihre Mütter.[36]

Maria die Koptin wird im islamischen Schrifttum somit nicht zu den Gattinen (im Koran:„azwāǧ“) und folglich nicht zu den „Müttern der Gläubigen“ gerechnet. Sie verstarb als eine der Konkubinen (sarārīyu) Mohammeds am 16. Februar 637 in Medina. Der Kalif Umar ibn al-Chattab soll ihre Beisetzung geleitet haben.

Der Ort bei Medina, wo sie mit ihrem Sohn lebte,„maschrabat Umm Ibrahim“ مشربة أم إبراهيم / mašrabat umm ibrāhīm, genoß in der Folgezeit besondere Verehrung. Der Umayyaden-Kalif Sulaiman ibn Abd al-Malik reiste im Jahre 701 als Pilger nach Medina und besuchte neben anderen Orten, wo der Prophet Mohammed gewirkt und gebetet hatte - die sogenannten maschahid مشاهد / mašāhid [37] auch diesen Ort. [38]

Literatur

  • Ibn Saad: Biographien Muhammeds, seiner Gefährten und der späteren Träger des Islams... Bd. VIII:Biographien der Frauen. S. 153-159. Herausgegeben von Carl Brockelmann. Leiden, Brill 1904
  • K. Öhrnberg: Mariya al-Qibtiyya unveiled. In: Studia orientalia. Finnish Oriental Society, xi/14 (1984), 297-303
  • Jonathan E.Brockopp: Early Mālikī Law. S. 141-144. Brill, Leiden 2000 (Studies in Islamic Law and Society. Vol. 14)
  • Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorans. Bd. I.S.217. Leipzig 1909
  • W.Montgomery Watt: Muhammad at Medina. S. 286; 294; 393; 396-397. Oxford. 1972
  • Joseph Schacht: An Introduction to Islamic Law. S.128-129. Oxford 191
  • The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. VI. S.575
  • The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd.X. S. 857 (umm al-walad)
  • Hamidullah, Mohammad: Maǧmūʿat al-waṯāʾiq as-siyāsiyya lil-ʿahd al-nabawī wal-ḫilāfati r-rāšida,S.105-108. 3. Aufl. Beirut 1969 (auf Arabisch): „Die Sammlung politischer Dokumente der Prophetenzeit und aus der Zeit der rechtgeleiteten Kalifen“

Einzelnachweise

  1. Yaqut: Geographisches Wörterbuch.Kitāb muʿǧam al-buldān. Hrsg. Ferdinand Wüstenfeld. Bd. 1 (s.n. Ansina und Hafn). Leipzig 1866-1870. Ausgabe Beirut 1955. Bd 1, S. 265-266; Bd. 2, S.276, wo Yaqut auch die Episode mit Maria kurz erwähnt
  2. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 7, S. 511
  3. Muhammad Hamidullah: Maǧmūʿat al-waṯāʾiq as-siyāsiyya, S. 105-108
  4. Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorāns, Bd. 1; S.218. Anm. 1
  5. Publiziert in: Journal Asiatique (1854), S. 482-518; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 7, S. 511. Foto davon bei Muhammad Hamidullah: Maǧmūʿat al-waṯāʾiq as-siyāsiyya, S. 107
  6. Suliman Bashear: The mission of Diḥya al-Kalbī and the situation in Syria. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam. 14 (1991), S. 84ff.
  7. Lamya Kandil: Die Surennamen in der offiziellen Kairiner Koranausgabe und ihre Varianten. In: Der Islam 69 (1992), S. 52
  8. Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorāns, Bd. 1; S.217
  9. http://sunearth.gsfc.nasa.gov/eclipse/SEatlas/SEatlas1/SEatlas0621.GIF
  10. In den oben genannten Traditionssammlungen hat der Spruch mehrere Varianten im Wortlaut, die aber denselben Sinn ergeben
  11. Taʾrīḫ ar-rusul wal-mulūk (ed. de Goeje), Bd.1, S. 1591-1592
  12. Taʾrīḫ madīnat Dimašq, Bd. 3, S. 236, Zeile 4
  13. Die anderslautende Behauptung, ohne Quellenangaben, ist falsch: Muslim sources are unanimous in saying that she was accorded the same honor and respect given Muhammad's wives, pointing out that she was given the same title as Muhammad's wives – "Mother of the Believers."[1] und auch [2] ohne Quellenangabe.
  14. Taʾrīḫ ar-rusul wal-mulūk (ed. de Goeje), Bd. S. 1, 1778
  15. al-muʿǧam al-wasīṭ. Akademie der Arabischen Sprache. Kairo. S. 427:as-surrīya: die Sklavin im Besitz: al-ǧārīya al-mamlūka
  16. Bd. 4, S. 1912. Nr.4091
  17. Michael Lecker: Muslims, Jews & Pagans. Studies on Early Islamic Medina. Brill, Leiden 1995. S. 9; ders. Muḥammad at Medina: a geographical approach. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam 6 (1985), S.33: Man nannte die Gegend, auch nach dem Tod von Maria: „Tränkplatz von Umm Ibrahim“ (mašrabat Umm Ibrāhīm
  18. Michael Lecker (1995), S. 9
  19. Sunan Ibn Māǧa, Bd. II. K.al-ʿitq, Nr. 2515; Ibn 'Asakir, Bd. III. S. 237
  20. al-Istiḏkār...Bd. 23, S. 154
  21. Bidayat al-mudschtahid, Bd. 2, S. 295 (Beirut, o.J.)
  22. J. Schacht: An Introduction, S. 129 und Index, S.303
  23. Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Leiden, Brill, 1967. Bd. 1, S. 108-109
  24. al-Musannaf, Bd. 11, S. 184. Nr.21894 (Beirut 2006). Zur Frage siehe: J. E. Brockopp (2000), S. 192-203
  25. Harald Motzki: The Muṣannaf of ʿAbd al-Razzāq al-Ṣanʿānī as a source of authentic aḥādīth of the first century A.H. In: Journal of Near Eastern Studies. 50 (1991), S. 1-21; Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden 1967. Bd. 1, S. 99
  26. Bd. 7, S. 233. Nr. 12937 (Beirut 1972): „der Prophet sagte über eine umm al-walad: ihr Sohn hat sie freigelassen. Ihre Wartezeit beträgt so viel, wie die Wartezeit einer freien Frau“
  27. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 1, S. 1130
  28. As-sunan al-kubra, Bd. 10, S.346-347. Nr. 21571-21577 (Mekka 1994)
  29. Siehe: M. Watt, op.cit. S.294-295: „Muḥammad's concubine Māriyah, a Christian, was apparently not set free; and, to judge from Ibn Sa'd's accounts of the Badr fighters, the same was true of many of their concubines“
  30. Ibn Sa'd, Bd. 8. S. 153-156
  31. ebd. S. 156-159
  32. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 1, S. 158; Carl Brockelmann: Geschichte der arabischen Litteratur. Brill, Leiden 1943. Bd. 1, S. 102-103
  33. Herausgegeben von Nihad Musa in: Revue de l'Institut des Manuscrits Arabes (Kairo), Bd. 13 (1967), S. 244-279
  34. M. J. Kister: Sons of Khadija In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam,. 8 (1986), S. 73-74.
  35. Siehe: M. Watt, op.cit. S.396-397
  36. al-mausu'a al-fiqhiyya. Enzyklopädie des islamischen Rechts. Kuwait 2004. Bd. 6, S. 265 (ummahat al-mu'minin)
  37. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 6, 713 und Maher Jarrar: Die Prophetenbiographie im islamischen Spanien. Ein Beitrag zur Überlieferungs- und Redaktionsgeschichte. Verlag Peter Lang. Frankfurt 1989. S.30-32
  38. Maher Jarrar, op. cit. S. 15