Bundesministerium für Finanzen
oberste Behörde für Finanzverwaltung der Republik Österreich
Die seit 1945 als Bundesministerium für Finanzen (kurz "BMF" oder "Finanzministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist vor allem zuständig für die Bundesfinanzen, das Finanzwesen an sich und Teile der Wirtschaftspolitik.
Bundesminister
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Schüssel II ist Mag. Karl-Heinz Grasser (parteilos) Bundesministerin für Finanzen.
Kompetenzen
Das BMF ist zuständig für:
- Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleichtes (Verteilung der Einnahmen/Ausgaben zwischen Bund, Bundesländer und Gemeinden)
- Bundesfinanzen
- Bundesfinanzgesetzentwurf und Bundeshaushalt
- Budgetäre Angelegenheiten der EU
- Öffentliche Abgaben und Beiträge (soweit von Behörden des Bundes verwaltet)
- Zollwesen (ausschließlich der Angelegenhheiten der Zollwache, die seit BM Ernst Strasser in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Inneres fallen)
- Angelegenheien des Verfahrens bzgl. Abgaben und Beiträge
- Finanzwesen einschließlich Finanzpolitik; auch:
- Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsewesen.
- Angelegenheiten des Kapital- und Zahlungsverkehrs.
- Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht.
- Punzierungswesen.
- Angelegenheiten der Österreichischen Postsparkasse.
- Wirtschaftspolitik soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums (insbes. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) fallen
- Angelegenheiten der staatlichen Monopole
- Angelegenheiten des Bundesvermögens soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen:
- Staatskredite, Bundeshaftungen, Finanzschulden
- Verwaltung und Verwertung von verfallenen/heimgefallenen/herrenlosen Vermögenswerten (z.B. durch erbenlose Erblasser)
- Anteilsrechte des Bundes an Gesellschaften und Genossenschaften
- ÖIAG und Beteiligungen
- Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder
- Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten
- Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung von Unternehmungen
- Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen
Organisation
- Bundesminister
- Staatssekretäriat (Dr. Alfred Finz)
- Sektion I: Präsidialsektion
- Sektion II: Budget
- Finanzverfassung; Finanzausgleich; EU-Haushalt; Bildung, Wissenschaft, Kunst & Kult
- Soziales, Gesundheit, Frauen, Arbeit und Pensionen
- Inneres, Justiz und Landesverteidigung
- Oberstes Organe, BKA und Äußeres; Budgetplanung, Controlling und Verwaltungsreform
- Familie, Generationen, Konsumentenschutz und Umwelt; Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr & Infrastruktur
- Sektion III: Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte
- Sektion IV: Steuern und Zölle
- Steuerrecht; Steuerpolitik; Finanzstrafrecht
- Einkommens- und Körperschaftssteuer; Umsatzsteuer; Lohnsteuer; Gebühren & Verkehrssteuern; Verbrauchersteuern & Umweltabgaben
- Zollrecht, Zollangelegenheiten; Zolltarif
- Fachmanagement; Zollmanagement; Außer- & Betriebsprüfung; Betrugsbekämpfung & Amtshilfe
- Sektion V: Informationstechnologie
Historische Entwicklung
- 1918-20 und 1945: Staatsamt für Finanzen