Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der Europäischen Union (EU). Er gilt als diejenige Institution, die den Integrationsprozess der EU entscheidend beschleunigt hat.

Zusammensetzung und Aufgaben
Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU sowie dem Präsidenten der Kommission zusammen. Der Europäische Rat ist eine intergouvernementale Institution. Rechtlich gesehen ist er jedoch kein Organ der EU. Der – von diesem zu unterscheidende – Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt), ferner die Kommission, der EuGH, das Europäische Parlament und der Rechnungshof sind hingegen (fusionierte) Organe der Europäischen Gemeinschaft (EG).
Der Europäische Rat ist in Art. 4 EUV geregelt. Er legt die politischen Leitlinien und Ziele fest und hat somit die Richtlinienkompetenz. Er klärt in Ausnahmefällen auch Fragen, die auf Ministerebene (siehe Rat der Europäischen Union) nicht geklärt werden können. Hauptsächlich beschäftigt sich der Rat allerdings mit groben Vorgaben für die weitere Entwicklung der Europäischen Union. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die die Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen koordinieren.
Der Europäische Rat kann keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, besitzt jedoch ein Weisungsrecht. Die Ergebnisse werden in den „Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ festgehalten, die von den übrigen Europäischen Institutionen umgesetzt werden. Da der Europäische Rat keine Beschlüsse fassen kann, muss er für die Formulierungen der Schlussfolgerung immer einen Kompromiss finden.
Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen (EU-Gipfel). Die Treffen finden zumeist in der Mitte und am Ende jeder Amtszeit des Präsidenten des Europäischen Rates statt. Außerdem finden Sondergipfel statt, in denen wichtige Themen beraten werden. Der Vorsitz wechselt halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in einem komplizierten Rotationsprinzip, das sowohl alphabetische Rangfolge, als auch Bevölkerungsgrößen und Flächen der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Immer das Land, das den Präsidenten des Rats der Europäischen Union stellt, übernimmt auch den Vorsitz und ist gleichzeitig Gastgeber des Europäischen Rates. Diesen Vorsitz nennt man auch „Ratspräsidentschaft“ oder „EU-Ratspräsidentschaft“. Durch den Vorsitz im Europäischen Rat erhalten die Mitgliedstaaten die Gelegenheit, ihre eigenen nationalen Impulse in die Europapolitik einzubringen und konferenzdiplomatisch umzusetzen.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Allerdings informiert der Ratspräsident das Europäische Parlament über die Ergebnisse und legt diesem einen schriftlichen Bericht vor. Dies bestätigt den intergouvernementalen Charakter des Europäischen Rates.
Parteiorientierungen im Europäischen Rat
Die Mitglieder des Europäischen Rates gehören auf nationaler Ebene Parteien verschiedener politischer Spektren an, die sich nationenübergreifend in europäischen Parteizusammenschlüssen organisiert haben. Obwohl im Rat formal keine Koalitionen entlang ähnlicher parteiideologischer Orientierungen gebildet werden und das Verhandlungs- und Abstimmungsverhalten der Regierungschefs eher von pragmatischen Motiven bestimmt wird, bieten die Parteizugehörigkeiten der Staats- und Regierungschefs doch einen Erklärungsansatz für die Politik des Rates insgesamt.
Geschichte
Das Treffen der Staats- und Regierungschefs fand seit 1961 in unregelmäßigen Abständen statt. Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten. In die Verträge wurde der Europäische Rat als Institution der EU erst 1987 mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte aufgenommen.
Ursprünglich waren die Treffen zwischen den Regierungschefs als informelle „Gespräche am Kamin“ gedacht, ohne Außenminister, weder Beamte noch Dokumente. Rechtskräftige Beschlüsse sollten nicht verabschiedet werden. Die Konferenzen fanden in abgelegenen Schlössern, abgeschirmt von der Presse, statt.
Nach den ersten Treffen bildete sich schnell ein festes Ritual heraus, das in den folgenden Jahrzehnten von dem jeweils veranstaltenden Vorsitz eingehalten wurde: Keine Tagesordnung, aber ein Einladungsbrief des Vorsitzenden eine Woche vor der Veranstaltung mit Angabe von wahrscheinlichen Themen; Festlegung der begleitenden Delegationen; geregelter Ablauf der Sitzungen im engsten Kreis; Abfassung eines Schlussdokuments als „Schlussfolgerung des Vorsitzes“.
Mittlerweile ist das Treffen der Regierungschefs zu einer vertraglich festgelegten EU-Institution gereift, die die Richtlinien der europäischen Politik bestimmt. Regelmäßig viermal im Jahr findet diese riesige und kostspielige Veranstaltung statt, die 2000 Journalisten anzieht und mit 12 000 Sicherheitskräften beschützt werden muss. Minister, Botschafter, Beamte, Dolmetscher und Übersetzer umgeben die 27 Regierungschefs und den Kommissionspräsidenten. Ein Insider, Marcell von Donat, hat in seinem Buch Das ist der Gipfel! ein farbenfrohes und genaues Bild der Zusammenkünfte gezeichnet, zu denen die höchsten Politiker anreisen, um unter sich zu sein, und wo alles so wichtig ist, dass niemals Routine aufkommt. Die Tagungen folgen einem „mystischen“ Ritual, das zu den „geheimnisvollen Imponderabilien der Politik“ gehört.[1]
Chronologie der Ratspräsidentschaften seit 1958
Änderungen durch den Europäischen Verfassungsvertrag
Die Präsidentschaft des Europäischen Rates wird künftig nach dem Vertrag von Lissabon nicht mehr zwischen den Mitgliedstaaten wechseln, sondern durch einen für 2,5 Jahre bestimmten Präsidenten wahrgenommen. Der Präsident des Europäischen Rates soll durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und einmal wiedergewählt werden. Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Repräsentant für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.
Siehe auch: Rat der Europäischen Union
Wichtige Treffen des Europäischen Rates
- 9.–10. Dezember 1974 Einrichtung des Europäischen Rats
- 16.–17. Juli 1975 Europäischer Pass
- 12.–13. Juli 1976 Direktwahl des Europäischen Parlaments
- 12.–13. März 1979 Gründung des Europäischen Währungssystems
- 25.–26. Juni 1984 Beschluss über Haushaltsrabatt für das Vereinigte Königreich
- 2.–3. Dezember 1985 Vertragsreform: Die Einheitliche Europäische Akte (EEA)
- 12.–13. Februar 1988 Beschluss über siebenjährige Finanzplanung
- 21.–22. Juni 1993, Kopenhagen: Aufstellung der Kopenhagener Kriterien
- 10.–11. Dezember 1999, Helsinki: Beschlüsse zur EU-Erweiterung 2004
- 23.–24. März 2000, Lissabon: Lissabon-Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung bis 2010
- 15.–16. Dezember 2005: Haushaltsberatungen
Siehe auch
Weblinks
- Dossier zur deutschen Ratspräsidentschaft 2007 Hrsg. von der Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin. Mit zahlreichen Links auf relevante Webseiten und mit Literaturhinweisen zur Thematik
- Die Friedrich-Ebert-Stiftung zu Europa während der Ratspräsidentschaft
- ↑ Vergl. von Donat, Marcell: „Das ist der Gipfel! - Die EG-Regierungschefs unter sich“, Nomos-Verlag, Baden-Baden 1987.