Erwin Konrad Eduard Bumke (* 7. Juli 1874 in Stolp (Pommern); † Suizid 20. April 1945 in Leipzig) war der letzte Reichsgerichtspräsident.
Bumkes Familie entstammte dem pommerschen Bürgertum, sein Vater war Arzt und seine Mutter Tochter eines Fabrikbesitzers. Sein Bruder Oswald Bumke war einer der führenden Psychiater des 20. Jahrhunderts. Verheiratet war er mit Eva von Merkatz, Tante von Hans-Joachim von Merkatz, Bundesminister in den Bundesregierungen Adenauer II, Adenauer III und Adenauer IV. Beide Söhne Erwin und Wolfgang Bumke fielen 1942 bzw. 1945.
Leben
Nach einem Studium in Freiburg, Leipzig, München, Berlin und Greifswald begann er 1907 für das Reichsjustizamt, das spätere Reichsministerium der Justiz, zu arbeiten.
Als Leiter der Abteilung II (Strafsachen) bereitete er unter anderem die Reichstagsvorlage zu einem neuen Strafgesetzbuch von 1927 vor, die freilich nicht mehr zum Abschluss kam. 1930 wurde Erwin Bumke Präsident der internationalen Strafrecht- und Gefängniskommission. 1929 wurde Bumke Reichsgerichtspräsident. Unter seiner Leitung erklärte das Reichsgericht in der Hauptsacheentscheidung vom 25. Oktober 1932 die (Not-)Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen vom 20. Juli 1932 (RGBl. I, S. 377) für verfassungsgemäß, soweit sie den Reichskanzler zum Reichskommissar für Preußen bestellte und diesen ermächtigte, preußischen Landesministern vorübergehend Amtsbefugnisse zu entziehen und diese Befugnisse selbst zu übernehmen oder anderen Reichskommissaren zu übertragen[1] (siehe Preußenschlag). Bumke war als Reichsgerichtspräsident gem. Art. 51 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) Vertreter des verhinderten Reichspräsidenten und das gleiche galt gem. Art. 51 Abs. 2 WRV auch im Falle einer "vorzeitigen Erledigung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl". Nach dem Tod von Reichspräsident Paul von Hindenburg am 2. August 1934 – also etwas mehr als zwei Jahre nach dessen Wiederwahl – ging man hierüber aber ohne weiteres hinweg.
In der Zeit des Dritten Reiches war Bumke für eine Reihe von Unrechtsurteilen verantwortlich. So war er beispielsweise persönlich für den Justizmord an Ewald Schlitt aus dem Jahre 1942 verantwortlich. Wohl deshalb fehlt im Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwischen den Porträts aller ehemaligen Reichsgerichtspräsidenten das von Erwin Bumke. Seit 1937 war er zudem Mitglied der NSDAP. Zwei Tage nach dem Einmarsch der Amerikaner in Leipzig beging Bumke am 20. April Suizid.
Werke
- Hat die erfüllte Resolutivbedingung dingliche Kraft?, Greifswalder Dissertation 1896
- Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege v. 04. Januar 1924, Berlin 1924.
- Deutsches Gefängniswesen. Ein Handbuch, Berlin 1928.
- Gerichtsverfassungsgesetz und Strafprozeßordnung. Mit Nebengesetzen in der vom 13. Januar 1927 geltenden Fassung; Textausgabe mit einer Einführung in die Vorschriften der Novelle vom 27. Dezember 1926, Berlin 1927.
- Zwei Entscheidungen zu Art. 48 der Reichsverfassung, Berlin 1932.
Literatur
- Klee, Ernst: Personenlexikon zum Dritten Reich. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-10-039309-0
- Kolbe, Dieter: Reichsgerichtspräsident Dr. Erwin Bumke. Studien zum Niedergang des Reichsgerichts und der deutschen Rechtspflege, Karlsruhe 1975. ISBN 3-8114-0026-6
Quellen
- ↑ RGZ 138, Anh. S. 1 (21)
Weblinks
Personendaten | |
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NAME | Bumke, Erwin |
ALTERNATIVNAMEN | Bumke, Erwin Konrad Eduard |
KURZBESCHREIBUNG | Präsident des Reichsgerichts |
GEBURTSDATUM | 7. Juli 1874 |
GEBURTSORT | Stolp (Pommern) |
STERBEDATUM | 20. April 1945 |
STERBEORT | Leipzig |