Grundstückstiefe

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Die Grundstückstiefe bezeichnet die, ausgehend von der Straße, rückwärtige Länge eines Grundstücks. Der Begriff findet sich im Planungs- und Baurecht: um die missverständliche "länge" zu vermeiden wird von der (straßenseitigen) Grundstücks"breite" und der Grundstücks"tiefe" gesprochen.

Die Höhe des Quadratmeterpreises für den Grund und Boden ist unter anderem vom Zuschnitt des Grundstücks abhängig. Grundstücke mit übergroßer Tiefe haben oft einen geringeren Wert.