Ursula Gerhardt

deutsche Juristin, ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof
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Ursula Gerhardt (* 25. April 1943 in Düsseldorf) ist eine deutsche Juristin und ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof.

Werdegang

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde Gerhardt 1971 mit der Untersuchung "Die Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch bei mittelbarer Täterschaft" an der Ruhr-Universität Bochum zum Dr. iur. promoviert. 1972 trat sie in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein, wo sie zunächst beim Justizprüfungsamt, beim Oberlandesgericht Hamburg, beim Amtsgericht Hamburg und beim Landgericht Hamburg tätig war. 1975 wurde Gerhardt zur Richterin am Landgericht Hamburg ernannt. Nach Abordnungen an das Amtsgericht Hamburg sowie an die Hamburger Senatskanzlei wurde Gerhardt 1989 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Hamburg ernannt. 1991 folgte die Ernennung zur Direktorin des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese.

Am 12. April 1996 wurde Gerhardt zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt, wo sie dem 5. Strafsenat angehörte. In diesem Senat wirkte sie an zahlreichen Entscheidungen zum DDR-Unrecht mit.

Zum 30. April 2008 trat Gerhardt altersbedingt in den Ruhestand.[1] . Und das ist auch gut so.

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 88/08 vom 30. April 2008