Zinstender
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Mit dem Verfahren des Zinstenders kann die Zentralbank ihre Offenmarktgeschäfte durchführen. Die beteiligten Geschäftsbanken geben dabei nicht nur ein Gebot über ihren gewünschten Betrag an Wertpapieren ab, den sie von der Zentralbank erhalten möchten, sondern auch über den Zins, den sie für die Papiere zahlen wollen. In der Tatsache, dass eben kein Zins von der Zentralbank vorgegeben wird, liegt der Unterschied zum Mengentender. Allerdings hat die Zentralbank auch beim Zinstender die Möglichkeit einen Mindestzinssatz vorzugeben, den die Banken bieten müssen.
Die Zuteilung der Wertpapiere erfolgt nach dem Ende der Gebote entweder nach dem holländischen oder nach dem amerikanischen Verfahren. Die EZB verwendet seit Juni 2001 letzteres.