Als Ligatur, von lat. ligare binden, bezeichnet man:
- in der Typografie und in der kriminalistischen bzw. forensischen Schriftuntersuchung die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit, siehe Ligatur (Typografie)
- in der Chirurgie die Unterbindung eines Hohlorgans (z.B. eines Blutgefäßes), siehe Ligatur (Chirurgie)
- in der Zahnheilkunde die Umschlingung zweier oder mehrerer benachbarter Zähne mit Draht ("Achterligatur") zum Zweck der Fixation, siehe Ligatur (Zähne)
- in der Musik die Bindung mehrerer Noten zu einer Gruppe bzw. die Bindung zweier Noten gleicher Tonhöhe über den Taktstrich hinweg ("Haltebogen"), siehe Ligatur (Musik)