Ligatur

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Als Ligatur, von lat. ligare binden, bezeichnet man:

  • in der Typografie und in der kriminalistischen bzw. forensischen Schriftuntersuchung die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit, siehe Ligatur (Typografie)
  • in der Chirurgie die Unterbindung eines Hohlorgans (z.B. eines Blutgefäßes), siehe Ligatur (Chirurgie)
  • in der Zahnheilkunde die Umschlingung zweier oder mehrerer benachbarter Zähne mit Draht ("Achterligatur") zum Zweck der Fixation, siehe Ligatur (Zähne)
  • in der Musik die Bindung mehrerer Noten zu einer Gruppe bzw. die Bindung zweier Noten gleicher Tonhöhe über den Taktstrich hinweg ("Haltebogen"), siehe Ligatur (Musik)