Dieser Artikel befasst sich mit der Steuer als Abgabe. Weiteres siehe: Steuer (Begriffsklärung).
Steuern (althochdeutsch stiura = Unterstützung) sind Abgaben, die der Staat oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Gegenleistungen erhebt. Mit Steuern verschafft sich der Staat die Möglichkeit, auch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Für das Einziehen der Steuern sind in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzämter (Besitz- und Verkehrssteuern) und die Hauptzollämter (Zölle und Verbrauchsteuern) zuständig. In der Schweiz sind Bund, Kanton (Schweiz), Gemeinden und Kirche befugt eine Steuer zu erheben. Wobei die Schweizer Bevölkerung jährlich ein Steuerformular ausfüllen und die darauf folgende Rechnung zahlen muss.
Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern. Eine direkte Steuer ist z. B. die Einkommensteuer, weil sie direkt vom Bürger abzuführen ist. Indirekte Steuern sind die Mehrwertsteuer und die Mineralölsteuer, sie werden stellvertretend für den Bürger - in der Regel vom Handel - abgeführt.
Steuern in Deutschland
Definition
Steuern sind nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen (= Abgaben im Rahmen der EG-Agrarpolitik) sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung.
Steuersystem
In Deutschland wird die Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden primär in der Finanzverfassung (Art. 104a ff. Grundgesetz) geregelt.
Der äußere Rahmen des Steuerrechts ist durch die Abgabenordnung (AO) gegeben.
Arten von Steuern in Deutschland
Im Jahr 2001 hatte die Einkommensteuer (einschließlich der Lohnsteuer und des Zinsabschlags, die besondere Erhebungsarten der Einkommensteuer darstellen) mit einem Aufkommen von 150,4 Mrd. € einen Anteil von 32,7 Prozent an den gesamten Steuereinnahmen (=446,2 Mrd. € ).
Steuerart | Aufkommen 2001 | Aufkommen 2002 | Aufkommen 2003 |
---|---|---|---|
Gesamtaufkommen | 446,2 Mrd € | 441,7 Mrd € | 442,2 Mrd € |
Lohnsteuer + Einkommensteuer | 141,4 Mrd € | 139,7 Mrd € | 137,7 Mrd € |
Umsatzsteuer | 138,9 Mrd € | 138,2 Mrd € | 137,0 Mrd € |
Mineralölsteuer | 40,7 Mrd € | 42,2 Mrd € | 43,2 Mrd € |
Gewerbesteuer | 24,5 Mrd € | 23,5 Mrd € | 24,1 Mrd € |
Kapitalertragsteuer | 20,9 Mrd € | ||
Tabaksteuer | 12,1 Mrd € | 13,8 Mrd € | 14,1 Mrd € |
Solidaritätszuschlag | 11,1 Mrd € | 10,4 Mrd € | 10,3 Mrd € |
Grundsteuer | 9,1 Mrd € | 9,3 Mrd € | 9,7 Mrd € |
Kfz-Steuer | 8,4 Mrd € | 7,6 Mrd € | 7,3 Mrd € |
Versicherungssteuer | 7,4 Mrd € | 8,3 Mrd € | 8,9 Mrd € |
Grunderwerbsteuer | 4,9 Mrd € | 4,8 Mrd € | 4,8 Mrd € |
Zinsabschlagsteuer | 9,0 Mrd € | 8,5 Mrd € | 7,6 Mrd € |
Kirchensteuer | Kirchensteuer bringen keine Staatseinnahmen | ||
Sonstige; u.a. Hundesteuer, Jagdsteuer, Erbschaftsteuer, |
18,2 Mrd € |
Einkommensteuerreform 2000
Aktuelle Diskussion
EU-Staat | Nominale Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften 2004 (wäre toll wenn jemand auch die relevanteren effektiven Steuersätze einfügen könnte) |
---|---|
Deutschland | 38,7 % |
Frankreich | 35,4 % |
Spanien | 35,0 % |
Griechenland | 35,0 % |
Niederlande | 34,5 % |
Belgien | 34,0 % |
Österreich | 34,0 % (ab 2005: 25,0 %) |
Italien | 34,0 % |
Portugal | 33,0 % |
Luxemburg | 30,4 % |
Vereinigtes Königreich | 30,0 % |
Dänemark | 30,0 % |
Finnland | 29,0 % |
Tschechien | 28,0 % |
Norwegen | 28,0 % |
Schweden | 28,0 % |
Estland | 26,0 % (0,0 % für im Land reinvestierte Gewinne) |
Slowenien | 25,0 % |
Polen | 19,0 % |
Slowakei | 19,0 % |
Ungarn | 16,0 % |
Zypern | 15,0 % |
Litauen | 15,0 % |
Lettland | 15,0 % |
Irland | 12,5 % |
Besonders das deutsche Einkommensteuerrecht (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Einkommensteuer) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen, d.h. die effektiven Steuersätze sind erheblich niedriger als die nominellen.
Nach Berechnng des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung liegt die effektive Besteuerung auf privates Kapitaleinkommen 22,6%. Auf ein ähnliches Niveau beziffert die EU-Kommission und die OECD die effektive Belastung. Durchschnittlich liege sie effektiv bei 29,8% in den EU-15-Staaten.
Kernpunkt aller Vorschläge zu einer Einkommensteuerreform ist eine Vereinfachung und weitere Absenkung der Steuersätze. Aktuell führt die erhöhte Mobilität von Firmen und Gutverdienern, verbunden mit einem verschärften weltweiten Steuerwettbewerb, zu einem Verfall der Steuereinnahmen und einer Aushöhlung der staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Steuergeschichte
Steuern gibt es schon seit dem frühen Altertum. Wo gemeinschaftliche Bedürfnisse entstanden und befriedigt werden mussten, waren auch die entsprechenden finanziellen Mittel erforderlich. Das Wort Steuer kommt aus dem althochdeutschen "stiura" und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe.
Frühere Steuerarten
Die Bezeichnungen für die Steuer im Mittelalter und der Frühen Neuzeit sind regional sehr verschieden: Bede, Schoß, Schatz, Contribution, Hilfe; besondere Steuersorten: Trankgeld, Hofanlaggeld, Schiltgeld usw.
Vorrangig wurde der Grund und Boden besteuert, aber auch andere Vermögensgegenstände konnten in die Steuer einbezogen werden. Die besitzlose Bevölkerung zahlte Kopf- oder Einkommenssteuern. Die Steuern konnten klassifiziert oder proportional berechnet werden. Gerne wurden auch Repartitionssteuern erhoben, bei denen eine Gemeinde einen pauschalen Steuerbetrag auferlegt bekam, den sie nach eigenem Ermessen auf die Bewohner umlegte.
Seit dem späten Mittelalter erhob die Obrigkeit auch immer häufiger indirekten Steuern (Akzise) auf Getränke wie Bier und Wein, auf Salz etc.
Man kann
- Steuern im Reich (z.B. der gemeine Pfennig),
- Städtische Steuern und
- Steuern der Landesherren
unterscheiden.
Die Steuern sind nur schwer abzugrenzen von anderen auf Herrschaft gegründeten Abgaben, wie den Feudalabgaben in Naturalien (s. Rauchhuhn) und Dienstleistungen, die einem Grundherrn zustanden als Gegenleistung für den Schutz, den er den Hörigen bieten musste.
Der Adel entzog sich im Laufe des Mittelalters immer mehr der Steuerpflicht, mit dem Argument, daß er durch lehnsrechtliche Bindungen verpflichtet sei, dem Lehnsherrn mit Rat und Tat beizustehen.
Auch als die zentrale Verwaltung allmählich wuchs und damit teurer wurde, erwartete man von einem tugendhaften Herrscher, dass er diese aus seinem Eigengut bestreiten könnte. Musste der Herrscher darüber hinaus Steuern einziehen, war das ein Hinweis auf Verschwendung, und deutete an, dass der Herrscher seiner Aufgabe nicht ganz gewachsen war.
Steuern wurden nur in Ausnahmefällen erhoben und mußten von den Ständen bewilligt werden. Klassische Anlässe waren Krieg, der Romzug zur Kaiserkrönung, wenn ein Lösegeld zu zahlen war, wenn eine Prinzessin eine Mitgift brauchte, oder 'Allgemeine Not'. Da die Steuern nur in größeren Abständen erhoben wurden, konnten die Steuersätze auch verhältnismäßig hoch sein (z.B. gewöhnlich 5% des gesamten Vermögens), da sie nicht regelmäßig erhoben wurden. Im 16. Jahrhundert werden diese außergewöhnlichen Steuern in immer dichterer Folge und für immer längere Zeiträume erhoben, so daß sie jährlichen Steuern sehr nahe kommen.
Die Erhebung von Steuern war für den Herrscher nicht nur finanziell attraktiv. Sie waren eine der wenigen Möglichkeiten, mit denen er mit seinen Untertanen direkt in Kontakt treten konnte, denn Steuern wurden von jedermann eingezogen. Ansonsten konnte der Herrscher nur mit seinen großen Lehnsträgern in Kontakt treten, so dass Entscheidungen des Königs nur über den Umweg der Lehnspyramide an alle Untertanen weitergegeben wurden. Überspitzt könnte man sagen, dass Steuern älter sind als der Staat. Steuern haben auf jeden Fall einen wichtigen Beitrag zur Entstehung des modernen Staats (territorialer Anstaltsstaat) geleistet haben.
Besonders erwähnenswerte Arten von Steuer
- Römermonat (Deutsches Reich: 1521-1806)
- Almanachsteuer (1711-1834)
- Fenstersteuer (Großbritannien: 1697-1851)
- Haarpudersteuer (1786-1869)
- Handschuhsteuer (1785-1794)
- Hutsteuer (Großbritannien: 1784-1811)
- Parfümsteuer (1786-1800)
- Salzsteuer
- Tapetensteuer (1712-1836)
- Würfelsteuer (1711-1862)
- Zündholzsteuer
Politischer Streit über die Steuererhebung
Durch die finanziellen Auswirkungen auf den Bürger sind Steuern und die Steuergesetzgebung ein ständiger politischer Streitpunkt und vielfacher Kritik ausgesetzt. Die Kritik an Steuern teilt sich im wesentlichen in die Punkte Gerechtigkeit und Angemessenheit, Wirksamkeit (bei Steuern als Lenkungsfunktion - z.B. der Ökosteuer), Durchsetzbarkeit und die ökonomischen Folgen. Verschiedene politische Richtungen führen gegen bestimmte Steuern - und manche Gruppierungen sogar gegen die Steuer an sich - Argumente an, die teilweise wissenschaftlich umstritten sind.
Vorteile der Steuererhebung
Steuern haben einen Fiskalzweck: Steuern generieren Staatseinnahmen, mit denen der Staat seine Ausgaben finanziert.
Steuern haben einen Lenkungszweck: Bestimmte Steuern sollen dazu dienen, bestimmte Verhaltensweisen zu beeinflussen. So kann man beispielsweise versuchen, mit einer hohen Tabaksteuer das Rauchen einzudämmen oder mit einer Umweltsteuer Schadstoffausstöße einzudämmen. Letztlich eignen sich Steuern insbesondere also als Maßnahmen bei Marktversagen.
Steuern haben einen Umverteilungszweck: Steuern können über die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit dazu dienen, eine politisch erwünschtere soziale Verteilung des Einkommens zu erreichen. Einige Kritiker fordern internationale Mindestbesteuerungen, um Sozialabbau entgegenzutreten.
Nachteile der Steuererhebung
Das wohl bedeutendste Argument gegen Steuern ist, dass sie grundsätzlich zu einem Nettowohlfahrtsverlust führen (ausführliche Beschreibung im Artikel).
Zu hohe Steuern nehmen Anreize zum Wirtschaften, wie sich mit der allerdings nicht unumstrittenen Laffer-Kurve zeigen lässt.
Steuern sind im Allgemeinen nicht entscheidungsneutral. Gerade in der angelsächsischen Literatur wird deshalb oft darauf hingewiesen, Steuern auf solche Märkte zu erheben, deren Nachfrage auf Preise unelastisch reagiert (siehe auch Preiselastizität).
Steuern finanzieren (möglicherweise) ineffiziente Staatstätigkeit.
Kosten: Steuererhebung und -durchsetzung verursacht teilweise erhebliche Kosten, vor allem bei Steuern mit niedrigem Aufkommen (Bagatellsteuern).
Steuern schaffen einen Wettbewerbsnachteil. Beispielsweise werden sich bei sonst gleichen Bedingungen Unternehmen in Staaten ansiedeln, in denen die Steuerlast geringer ist als anderswo. Langfristig können damit Steuern zu Arbeitslosigkeit führen. Im Wettbewerb der Steuersysteme ist daher eine Anpassung an Staaten mit geringen Steuern zu erwarten. Nur internationale Abkommen zur Harmonisierung der Steuern könnten diesen Handlungszwang zur Steuerdumping beenden. Dies ist vorerst nicht zu erwarten.
Eine weitere Fragestellung beschäftigt sich mit der Steuerinzidenz. Bei der Einführung der Steuer sollte geklärt werden, wer die eigentliche Last der Steuer trägt. Der Steuerschuldner zahlt die Abgabe entsprechend der gesetzlichen Richtlinie (Zahllast). Der Steuerträger trägt die Last der Abgabe (Traglast). Der Steuerschuldner ist aber nicht mit dem Steuerträger gleichzusetzen, da der Steuerschuldner bei der Steuerüberwälzung die Zahllast auf den Steuerträger abwälzen kann. Ob dies erfolgreich ist, hängt von der Marktform, der Art der Steuer (Mengensteuer, Wertsteuer) und der Preiselastizität von Angebot und Nachfrage ab.
Siehe auch
Weblinks
- http://www.finanzamt.de/
- http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.htm
- http://www.steuerlinks.de/ - mit kostenfreiem Newsletter (Zweimal im Monat)
- Umfangreiche Linksammlung
- It's the economy, Stupid! Aspekte zur Rot-Grünen Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik (2003)
- http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.11632/Steueraufkommen.htm
- süddeutsche: Verdeckte Steuern - Zocken für Deutschland
- Statistik-Steuern
- http://www.steuerartenueberblick.de/ - deutsche Steuerarten im Überblick
- Publikationen zum Thema Steuern von Prof. Lorenz Jarass (FH Wiesbaden) - viele frei herunterladbare Bücher, Gutachten, Aufsätze und Zeitungsartikel
- Die Zweitwohnsitzsteuer