Obduktion

pathologischer und rechtsmedizinischer Begriff
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Sektion ist ein Fremdwort mit der Bedeutung Teilbereich, Abschnitt, Ortsgruppe.

Eine medizinische Sektion ist eine innere Leichenschau zur Feststellung der Todesursache.

Andere Worte für Sektion sind Autopsie oder Obduktion.

Eine Sektion wird von einem Pathologen oder einem Gerichtsmediziner durchgeführt.

Sektionen werden staatsanwaltlich angeordnet, wenn ein Verbrechen oder eine unnatürliche Todesursache vermutet wird. Wenn auf einem Totenschein eine unklare Todesursache angekreuzt wird, erfolgt ebenfalls in der Regel eine gerichtliche Sektion. Die rechtliche Grundlage ist der § 87 StPO.

Sonstige Sektionen werden von Krankenhäusern oder den Angehörigen eines Toten veranlasst, um bei einem unklaren Krankheitsbild die Todesursache zu klären.

Bei einer Sektion werden insbesondere alle inneren Organe und das Gehirn präpariert und inspiziert. Es werden Gewebsproben aus den Organen entnommen und später mikroskopisch untersucht. Bei einer gerichtlichen Sektion werden Drogen und Medikamentenspiegel bestimmt.

Die Zahl der Sektionen in der BRD ist rückläufig, da der Kostendruck im Gesundheitswesen größer wird und in der Mehrzahl der Fälle die Todesursache auch ohne Sektion ganz gut abschätzbar ist.

Es gibt Länder und Orte in denen alle Verstorbenen seziert werden.

Rechtlich gesehen ist eine Sektion keine Körperverletzung, sondern eine Sachbeschädigung. Sie wird also nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn sie z.B. gegen den Willen der Angehörigen durchgeführt wird.

Die Kosten einer Sektion belaufen sich auf ca 500 - 2000 Euro.

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