Eigenverantwortung

Bereitschaft und Pflicht, für das eigene Handeln und Unterlassen Verantwortung zu übernehmen
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Als Eigenverantwortung bezeichnet man die Fähigkeit und die Bereitschaft, für das eigene Handeln, Reden und Unterlassen Verantwortung zu tragen. Das bedeutet, dass man für die eigenen Taten einsteht und die Konsequenzen dafür trägt.

In manchen Fällen hat der Einzelne auch eine Verantwortung für das, was er nicht tut (unterlässt), z. B. bei unterlassener Hilfeleistung.

Im Zuge der Debatte um Reformen wird der Begriff in einer Weise benutzt, die Verantwortlichkeit des Einzelnen für sich und seine sozialen Umstände (im Gegensatz zur Solidarität) herausstellt.