Berufsfeuerwehr

öffentliche, kommunale Feuerwehr, die in der Regel nur aus verbeamteten oder fest angestellten Einsatzkräften des Feuerwehrtechnischen Dienstes besteht
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Eine Berufsfeuerwehr (Abk.: BF) ist eine öffentliche, kommunale Feuerwehr, die in der Regel nur aus verbeamteten oder fest angestellten Einsatzkräften des Feuerwehrtechnischen Dienstes besteht. Einen Überblick über alle kommunalen Berufsfeuerwehren in Deutschland bietet die Liste der deutschen Städte mit einer Berufsfeuerwehr.

Aufstellen einer Berufsfeuerwehr

Ab wann eine Berufsfeuerwehr vorhanden sein muß, regeln die entsprechenden Brandschutzgesetze der deutschen Bundesländer. Die Verpflichtung einer Kommune zur Unterhaltung einer Berufsfeuerwehr richtet sich entweder nach der Einwohnerzahl der Stadt bzw. deren Status (z.B. Kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen). Die Einwohnergrenze von 100.000 ist aber nur in wenigen Bundesländern ausschlaggebend. Daneben gibt es auch Städte, die eine BF unterhalten obwohl sie gesetzlich hierzu nicht verpflichtet wären (z.B. Minden, Cuxhaven oder Iserlohn). Ist eine Feuerwehr keine BF und beschäftigt dennoch hauptamtliche Kräfte, so spricht man von einer „Freiwilligen Feuerwehr mit Hauptamlichen Kräften“. Wann diese einzurichten sind regeln ebenfalls die einzelnen Ländergesetze (z.B. Nordrhein-Westfalen ab 25.000 Einwohner). Diese Art der Feuerwehr ist in den Bundesländern NRW, Bayern und Hessen verbreitet. In anderen Bundesländern ist dieses Modell gänzlich unbekannt (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) In allen deutschen Groß- und einigen Mittelstädten (Giessen, Eisenach) existieren Berufsfeuerwehren. In Baden-Württemberg gibt es lediglich die „Freiwillige Feuerwehr“, die aber auch hauptamtlich angestellte Kräfte haben kann und die Feuerwehr mit Abteilung Berufsfeuerwehr. In diesen besteht dann eine Abteilung der Berufsfeuerwehr neben, u.U., mehreren Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr.

Bei Feuerwehren, die angestellte Gerätewarte beschäftigen, sind dies in der Regel keine hauptamtlichen Feuerwehrkräfte, sondern Angestellte der Kommune. Im Einsatzfall sind sie dann wie normale Einsatzkräfte von der Arbeit als freiwillige Feuerwehrleute freigestellt.

In einer Stadt mit Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist der Leiter der Berufsfeuerwehr in der Regel auch für den Leistungsstand der Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich.

Eine Besonderheit unter den Berufsfeuerwehren stellen die Brandschutzabteilungen der größeren Flughäfen und größerer Industriewerke dar. Diese privaten Berufsfeuerwehren zählen nicht zu den öffentlichen Feuerwehren und rücken (mit einigen Ausnahmen) nur zu Einsätzen auf dem jeweiligen Werks-/Flughafengelände aus. Solche Feuerwehren können sich aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften zusammensetzen, die dieselbe oder gar eine weitergehende Ausbildung wie Angehörige von öffentlichen Feuerwehren durchlaufen.

Organisation

Die Berufsfeuerwehren sind in Deutschland Behörden der jeweiligen Städte, welche die Aufsicht über den lokalen Brand- und Katastrophenschutz ausüben. Hauptaufgabe ist das Bereithalten einer Einsatzabteilung, zusätzlich wirken sie bei Baugenehmigungen, Brandschutzbegehungen, Brandschutzerziehung, Erstellen von Einsatzplänen und Sonderschutzplänen, Betrieb einer Leitstelle, Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Technik, Wehrdienstfreistellungen und anderen Aufgaben mit. Je nach kommunaler Regelung kann auch die Organisation des Rettungsdienst in das Ressort dieser Ämter fallen.

Einsatzabteilung

Die Einsatzabteilungen der Berufsfeuerwehr besetzen die vorhanden Feuerwachen im Stadtgebiet. Je nach Größe der Kommune gibt es eine oder mehrere Feuerwachen. Auf den Wachen werden Fahrzeuge des Abwehrenden Brandschutzes, der Technischen Hilfeleistung und der sonstigen Gefahrenabwehr und in vielen Bundesländern auch Rettungsdienst-Fahrzeuge vorgehalten. Die Besatzungen bestehen zum größten Teil aus Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes.

Freiwillige Feuerwehr

In Städten mit Berufsfeuerwehr existiert meist parallel dazu eine Freiwillige Feuerwehr (wegen der besonderen Organisation in Baden-Württemberg siehe oben). In Deutschland ist es so geregelt, dass die Freiwillige Feuerwehr generell zur Verstärkung oder Ablösung der Berufsfeuerwehr bei größeren Einsätzen nachgefordert wird. Durch die vorgebenen Ausrückezeiten ist diese Art des sogenannten zweiten Abmarsches obligatorisch. In peripheren Stadtteilen besitzt die Freiwillige Feuerwehr oft eigene Feuerwehrgerätehäuser, von wo aus sie gegebenenfalls im sogenannten Primäreinsatz ausrückt, wenn von der Leitstelle der Einsatz als machbar für die Freiwilligen angesehen wird. Kleinere Einsätze, die von solchen Feuerwehreinheiten allein bewältigt werden können, machen ein Anrücken der Berufsfeuerwehr dann nicht notwendig.

Personal

Das Personal einer Berufsfeuerwehr setzt sich aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zusammen. Dieses ist ein verschiedene Wachabteilungen eingeteilt, die in der Regel im 12- oder 24-Stunden-Schichtbetrieb ihren Bereitschaftsdienst auf der Feuerwache leisten. Hinzu kommen Angestellte die für Verwaltungsaufgaben zuständig sind, sowie weitere Beamte die in einer Leitstelle eingesetzt werden oder auch einzelne Abteilungen leiten.

Einstellung

Der Dienst bei einer Berufsfeuerwehr ist in Deutschland im allgemein sehr beliebt, so dass bei vielen Auswahlverfahren nur rund 3 % der Bewerber ein Stellenangebot bekommen. Die Zugangsvoraussetzungen richten sich dabei nach den jeweiligen Laufbahnverordnungen der Bundesländer:

  • mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst - Hauptschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung - meist in einem Handwerk, Bürger eines Staates der EU, Deutsches Sportabzeichen (Bronze), Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (Bronze), gesundheitliche Eignung
  • gehobener feuerwehrtechnischer Dienst - Fachhochschulreife, Diplom/Bachelor in einem technischen oder naturwissenschafltichen (Fach-)Hochschulstudiengang, ansonsten wie im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
  • höherer feuerwehrtechnischer Dienst - Allgemeine Hochschulreife, Diplom/Master in einem naturwissenschaftlichen/technischen Hochschulstudiengang, Einstellung durch den deutschen Städtetag, ansonsten wie im mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst
  • Rettungsdienst - da Berufsfeuerwehren manchmal auch im Rettungsdienst tätig sind, besteht zudem die Möglichkeit als Rettungsassistent hier eine Stelle zu erhalten, die sich dann jedoch auf den Tätigkeitsbereich im „Rettungsdienst“ beschränkt.
  • Die Stellen im Verwaltungsbereich werden an entsprechend in Verwaltungstätigkeit geschulte Arbeitskräfte vergeben.

Arbeitsbedingungen

Aufgrund des weit verbreiteten 24-Stunden-Schichtrhythmusses haben Berufsfeuerwehrleute in Deutschland eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 56 Stunden. Während ihrer Arbeitszeit verrichten sie neben Feuerwehreinsätzen, auch ihre Ausbildungsberufe oder nehmen an Aus-/Fortbildungsveranstaltungen und am Dienstsport teil. Die zur Zeit noch gültigen Regelungen beenden die aktive Dienstzeit eines Feuerwehrmannes mit Erreichen des 60. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Dienstzeit bis zum 63. Lebensjahr wird gegenwärtig in den zuständigen Gremien diskutiert.

Geschichte

Mittelalter / frühe Neuzeit

Aufgrund der engen Bebauung der Städte auch im Mittelalter war dort der Brandschutz schon immer ein bedeutendes Thema. Die Brandbekämpfung basierte damals in der Regel auf einer allgemeinen Hilfeleistungspflicht für alle Bürger einer Stadt. Aus damaligen Feuerlöschordnungen geht hervor, dass in größeren Städten in der Regel Türmer oder die Stadtwache verpflichtet war Brände zu melden. Außerdem wurde darin festgelegt welche Berufsgruppe/Zunft mit welcher Aufgabe betraut war. So lag es etwa nahe die Dachdecker dazu zu verpflichten Leitern zu stellen. Alle übrigen Bürger mussten sich an einem festgelegten Platz versammeln und sich verschiedenen Aufgaben zuteilen lassen. Besonders in der Zeit des dreißigjährigen Krieges war der Brandschutz lebensnotwendig, da eventuelle Angreifer einen Brand durchaus als willkommene Schwächung der Abwehreinrichtungen einer Stadt nutzen konnten.

Das Missachten der Pflicht zur Hilfe bei Bränden, sowie auf vorsätzliche wie fahrlässige Brandstiftung standen in der Regel empfindliche Strafen.

17./18. Jahrhundert

Von der Mitte des 17. bis Ende des 18. Jahrhunderts wurde das Feuerlöschwesen in Deutschlands Städten novelliert. Anlass hierzu war die Entwicklung neuer technischen Geräte, wie etwa 1766 der Handdruckspritze, die eine effektivere Brandbekämpfung ermöglichte. Außerdem wurden vierlerorts Löscheimer oder Feuerleitern von den Gemeinden angeschafft und allein für den Brandfall vorgehalten. Sie bestimmten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts das Bild und die Arbeitsweise der Feuerwehren in Deutschland.

19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert entstanden zunehmend die modernen Feuerwehren. Meist entstanden diese aus Studentenverbindungen oder Sportvereinen, die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellten. Weitere technische Neuerungen, wie etwa Hydranten, machten es zudem nicht mehr nötig, dass alle Bürger der wachsenden Städte für den Brandschutzdienst herangezogen werden mussten. Dazu kam eine zunehmende Ausbildung und militärische Organisation der Feuerwehren. Ende des 19. Jahrhunderts wurden in den größten Städten erstmals hauptamtliche Kräfte für den Brandschutzdienst eingestellt, womit die Geburtsstunde der ersten Berufsfeuerwehren schlug.

bis 1950

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die meisten Feuerwehren motorisiert, zudem standen nun auch Motorspritzen und Drehleitern zur Verfügung. Diese waren auch nötig, da durch den Ersten Weltkrieg die Anzahl feuerwehrtauglicher Männer deutlich zurückging. In den Jahren danach musste oft mit veraltetem Gerät gearbeitet werden, da Neubeschaffungen aufgrund der Inflation nicht möglich waren. Mit der Machtergreifung Hitlers erlebte das Feuerlöschwesen wiederum einen Aufschwung, was in Vorberietung des Zweiten Weltkrieges unumgänglich war. Unter anderem stammt das Konzept von Löschgruppenfahrzeugen aus dieser Zeit, auch das Martinhorn wurde in dieser Zeit entwickelt. 1935 wurden die Feuerwehren durch das Luftschutzgesetz aufgelöst und in die Feuerlöschpolizei umgewandelt, diese ging 1939 vollends in der Polizei auf. Da viele Männer bei der Mobilmachung eingezogen wurden, entstanden dann in den Jahren des Zweiten Weltkrieges viele Frauenfeuerwehren, die besonders bei den Bombardierungen deutscher Großstädte verlustreiche Einsätze bewältigen mussten. Nach dem Ende des Zweiten Weltkieges wurde der Brandschutz zunächst improvisatorisch mit Fahrzeugen aus dem dritten Reich aufrecht erhalten.

ab 1950

Erst in den 50er Jahren wurden viele Feuerwehren neu gegründet und mit neuen Geräten ausgestattet. Neben und aus den Freiwilligen Feuerwehren entstanden auch zahlreiche zusätzliche Berufsfeuerwehren, die nun auch bereits mit Funk ausgerüstet wurden. Seit dem kamen zahlreiche technische Neuerungen hinzu, so dass (Berufs-)feuerwehren heute Einsatzgruppen sind, die neben der Brandbekämpfung ein vielfältiges Einsatzspektrum abdecken können. Dabei verfügen sie über modernste Technik, die einer einwandfreien Einsatzabwicklung dient.

Technik

Löschzug

Der Löschzug als Standardeinsatzeinheit einer Berufsfeuerwehr besteht bundesweit in aller Regel aus zwei Löschfahrzeugen und einem Hubrettungsfahrzeug. Regional abhängig kann hier noch ein Einsatzleitfahrzeug hinzukommen. Genauere Informationen zu diesen Fahrzeugtypen befinden sich in den jeweiligen Artikeln.

Spezialeinheiten

Neben dem Löschzug betreiben Berufsfeuerwehren abhängig von den regionalen Gegebenheiten weitere Spezialeinheiten, wie Wasserrettungszug, Gefahrstoffzug, Höhenrettungsgruppe, Rettungstaucher, Krisenintervention/SBE-Teams und vieles mehr. Informationen über deren Einsatzfahrzeuge bietet der Artikel Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland.

Feuerwache

Eine moderne Feuerwache ist ein Gebäude das vielfältige Arbeitsbereiche in sich beherbergt, die weit über Fahrzeughalle und Bereitschaftsräume hinausgehen. Weitere Informationen hierzu bietet der Artikel Feuerwache.

Siehe auch

Literatur