Friedrich (Ferdinand) Wilhelm Ludwig Bornemann (* 28. März 1798 in Berlin; † 28. Januar 1864 in Berlin) war ein preußischer Jurist und Politiker.
Leben und Wirken
Bornemann war der Sohn des Leiters der preußischen Staatslotterie und plattdeutschen Dichters Jakob Wilhelm Bornemann. Er beteiligte sich 1815 als Freiwilliger an den Befreiungskriegen und studierte später in Berlin Rechtswissenschaften. Nach seinem ersten juristischen Staatsexamen begleitete er 1818 seinen Vater nach London, wo dieser mit dem Abschluss einer Staatsanleihe mit dem Bankhaus Rothschild beauftragt war. Ein Jahr später trat Bornemann in den preußischen Staatsdienst ein. Im Jahr 1823 wurde Kammergerichtsassessor und kam in dieser Eigenschaft 1825 nach Stettin und später nach Greifswald. Die dortige Universität verlieh ihm wegen der neben der amtlichen Tätigkeit entstandenen juristischen Schriften die Ehrendoktorwürde. Bornemann habilitierte sich und hielt als Privatdozent Vorlesungen über das Allgemeine Landrecht. Im Jahr 1827 wurde er zum Oberlandgerichtsrat ernannt und 1831 an das Berliner Kammergericht berufen. Seit 1837 war er vortragender Rat im Finanzministerium. Im Jahr 1842 wurde Bornemann Mitglied und 1843 Sekretär des Staatsrates. Bis 1846 war er Mitglied der Gesetzes Kommission. Außerdem ernannte ihn König Friedrich Wilhelm IV. zum ersten Präsidenten des neuen Oberzensurgerichts. In dieser Funktion versuchte Bornemann eine Milderung der Zensurbestimmungen zu erreichen. Nur ein Jahr später wurde er Direktor im Justizministerium. Dort war er maßgeblich an der Vorbereitung neuer Gesetze und insbesondere des Zivilprozessrechts beteiligt.
Während der Revolution von 1848 wurde Bornemann zum Justizminister im Märzministerium Camphausen-Hansemann berufen. Durch seine vormärzlichen juristischen Reformbemühungen war er einer der populärsten Minister. Mit dem Rücktritt Camphausen im Juni 1848 schied auch Bornemann aus der Regierung aus. Anschließend war Bornemann bis zu seinem Tod zweiter Präsident des Obertribunals in Berlin. Außerdem war er seit August 1848 als Nachrücker für einen ausgeschiedenen Abgeordneten Mitglied der preußischen Nationalversammlung. Dort gehörte er als führendes Mitglied der Fraktion Harkort an. Im selben Jahr war Bornemann an der Erarbeitung eines Entwurfs für eine Allgemeine deutsche Wechselordnung beteiligt. Seit 1849 war er Mitglied der ersten Kammer des preußischen Landtages und vertrat dort liberale Positionen. Seit 1860 war Bornemann Kronsyndikus und ein Jahr später Mitglied im Herrenhaus. In den frühen 1860er Jahren war er an der Erarbeitung eines deutschen Handelsgesetzbuches beteiligt.
Als juristischer Autor veröffentlichte er unter anderem: „Systematische Darstellung des preußischen Zivilrechts“ (1834-39 in 6 Bde.), „Von Rechtsgeschäften überhaupt und von Verträgen insbesondere, nach preußischem Recht,“ (2. Aufl., 1833), „Erörterungen im Gebiet des preußischen Rechts“ (1855), „Die Rechtsentwickelung in Deutschland und deren Zukunft“ (1856).
Literatur
- Michael Hettinger (Hrsg.): Augenzeugenberichte der deutschen Revolution 1848/49: Ein preußischer Richter als Vorkämpfer der Demokratie. Wissenschaftliche Buchgemeinschaft, Darmstadt 1996, ISBN 3-534-12756-0 S.323
- Klaus Herdepe: Die preußische Verfassungsfrage 1848. Neuried, 2002. S.179, S.181
Weblinks
- Vorlage:PND
- Wilhelm Bornemann (Politiker). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 3, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 173.
- Acta Borussica Bd. 4/II.
- Geschichte der juristischen Gesellschaft Berlin
- Eintrag in Meyers Konservationslexikon 1885-1892
- Bornemann: Systematische Darstellung des Preußischen Civilrechts mit Benutzung der Materialien des Allgemeinen Landrechts
Personendaten | |
---|---|
NAME | Bornemann, Friedrich Wilhelm Ludwig |
ALTERNATIVNAMEN | Bornemann, Ferdinand Wilhelm Ludwig |
KURZBESCHREIBUNG | preußischer Jurist und Politiker |
GEBURTSDATUM | 28. März 1798 |
GEBURTSORT | Berlin |
STERBEDATUM | 28. Januar 1864 |
STERBEORT | Berlin |