Licht am Tag bedeutet, dass bei Kraftfahrzeugen nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht das Licht (in den meisten Fällen das Abblendlicht) eingeschaltet werden muss, sondern auch bei Tag, damit man selbst besser gesehen wird. In manchen Ländern wird es nur von Autofahrerorganisationen empfohlen, in anderen ist es aber vorgeschrieben. Dabei besteht ein Unterschied zwischen Motorrädern und mehrspurigen Fahrzeugen, wie PKW oder LKW. Außerdem ist es nicht überall ganzjährig vorgeschrieben.
Für PKW und LKW ist es in folgenden Ländern vorgeschrieben:
- Dänemark
- Estland
- Island
- Italien auf Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes
- Finnland
- Lettland
- Litauen im Winterhalbjahr
- Norwegen
- Polen im Winterhalbjahr
- Schweden
- Slowenien
- Tschechien im Winterhalbjahr
- Ungarn auf Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes
für Motorräder ist es noch zusätzlich in folgenden Ländern vorgeschrieben:
- Belgien
- Deutschland
- Frankreich
- Kroatien
- Litauen
- Luxemburg
- Mazedonien
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Russland
Es sind auch Bestrebungen ausser einer Einheitlichkeit innerhalb der EU ein so genanntes Tagfahrlicht einzuführen, d.h. dass das Licht gleich beim Einschalten der Zündung automatisch eingeschaltet wird, so dass man sich
nicht mehr darum kümmern muss.
Siehe auch: [Fahrzeugbeleuchtung]]