Durchführungsorganisation

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Durchführungsorganisationen sind spezielle Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Sie werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit der konkreten Umsetzung der entwicklungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung beauftragt und sind für deren Durchführung zuständig.

Die Vielfalt der Durchführungsorganisationen ist eine Besonderheit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die einzelnen Organisationen haben sich auf bestimmte Aufgabenbereiche spezialisiert und arbeiten vor Ort und in den jeweiligen Entwicklungsländern eng miteinander zusammen.

Aufgaben

Die Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben insbesondere drei wesentliche Aufgaben:

  • Sie sind für die Umsetzung von Projekten der Finanziellen Zusammenarbeit und der Technischen Zusammenarbeit zuständig.
  • Sie bereiten deutsche Fachkräfte und Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfern auf ihre Entsendung in Entwicklungsländer vor.
  • Sie sind für die berufliche Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus den Partnerländern zuständig.

Organisationen

Für den Bereich der Finanziellen Zusammenarbeit sind vor allem die KfW Entwicklungsbank (KfW) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) zuständig. Für die praktische Zusammenarbeit vor Ort in den Partnerländern übernimmt die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) die Verantwortung.

Der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) hat sich auf die Vorbereitung und Entsendung von Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfern spezialisiert. Im Bereich der Personalentwicklung und Weiterbildung ist darüber hinaus die Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH (InWEnt) tätig. Internationale Fachkräfte werden vom Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) ausgebildet.

Daneben gibt es weitere, auf einzelne Aufgaben spezialisierte Durchführungsorganisationen, wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) oder die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).