Armutsgrenze
Die Armutsgrenze ist eine Einkommensgrenze, unterhalb derer der Erwerb aller lebensnotwendigen Ressourcen nicht mehr möglich ist, also Armut vorliegt.
Ein Zahlenwert für die Armutsgrenze variiert durch unterschiedliche Lebenserhaltungskosten von Ort zu Ort, liegt aber innerhalb eines Landes gewöhnlich in der Nähe eines festen Wertes. Doch auch innerhalb eines Landes kann die Armutsgrenze in verschiedenen Regionen variieren, beispielsweise zwischen urbanen und ländlichen Gegenden oder Gebieten mit warmem und kaltem Klima.
Da in fast allen Gesellschaften Armut vorkommt, ist die Armutsgrenze in der Ökonomie ein wichtiger Maßstab, um Armut in Zahlen auszudrücken. Es ist nicht im Interesse einer Gesellschaft, dass ein großer Anteil ihrer Mitglieder unterhalb der Armutsgrenze leben und sich dadurch negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirkt. Die Prozentzahl unter der Armutsgrenze Lebender wird als Armutsquote bezeichnet.
Man legt die Armutsgrenze fest, indem man die essentiellen Ressourcen, die ein durchschnittlicher Erwachsener in einem Jahr konsumiert, berücksichtigt und deren Kosten summiert. Der größte Kostenfaktor sind dabei in der Regel die Wohnkosten, also Miete oder Grundstückspreise. Aus diesem Grund richten Wirtschaftswissenschaftler ihr Augenmerk in besonderem Maße auf den Immobilienmarkt als einen wichtigen Einfluss auf die Höhe der Armutsgrenze.
Die Weltbank legt die Armutsgrenze bei einem US-Dollar pro Tag fest. Vor allem in Industrieländern wird häufig eine relative Armutsgrenze als 50 % des durchschnittlichen verfügbaren Äquivalenzeinkommens definiert.
Seit 2001 gelten in der EU Personen mit weniger 60 % des Nettoäquivalenzeinkommens als relativ arm. Aufgrund von Zahlen des statistischen Bundesamts im Jahr 2002 ergibt sich für die alten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland eine relative Armutsgrenze von etwa 730 € pro Monat (neue Bundesländer 605 €).