Der Begriff des Standesrechtes ist veraltet. Zutreffend wird heute vom anwaltlichen Berufsrecht gesprochen. Dieses ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung geregelt.
RA Dr. Stehmann, Langenfeld/Rheinland
Der Rechtsanwalt erhält die Befugnis zur Berufsausübung erst durch die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste (§ 32 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer alleine genügt nicht. Ganz abgesehen von den weiteren formalen Voraussetzungen, die jedoch nur ergänzungsbedürftig wären, wenn der Artikel insgesamt wesentlich erweitert würde.
Assessor DLindloff 17:47, 10. Jun 2004 (CEST)
Literatur
Ein unbehkannter Nutzer hat in den Artikel gesetzt, was ich --Andrsvoss 14:40, 22. Sep 2004 (CEST) hierher verschiebe
- mal ehrlich: was ist denn das für ein literaturverzeichnis? und ist das verkaufsfördernd hier schrottliteratur anzupreisen?