Unter Institutioneller Diskriminierung oder Instutionalisierter Diskriminierung versteht man Diskriminierungen wie Rassismus und Sexismus als Ergebnis sozialer Prozesse. Mit dem Wort institutionell wird darauf verwiesen, dass die Ursachen von Diskriminierung in einem institutionalen Handeln stattfinden, oft in Organisationen. Dieses findet statt in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen.
Die institutionelle Diskriminierung ist von anderen Formen der Diskriminierung – etwa der strukturellen Diskriminierung – zu unterscheiden.
Beispiele
Institutionelle Diskriminierung findet etwa statt im Bildungs- und Ausbildungssektor, dem Arbeitsmarkt, der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, dem Gesundheitswesen und der Polizei.
Historisch geht der Begriff der institutionellen Diskriminierung auf die Diskussion zum institutionellen Rassismus in den USA und Großbritannien zurück.
Rolle des Staates
In vielen Ländern gilt der Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung als wichtige Aufgabe des Staates. Gesetze sollen helfen, solche Diskriminierungen zu verhindern.
Europarechtliche Vorgaben sollen vor allem im Bereich des Arbeitsrechts weitgehenden Schutz vor Diskriminierung gewährleisten. Dies betrifft etwa Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und der Behinderung (vgl. unten: Weblinks). Die Bundesrepublik Deutschland hat die Mindestanforderungen, die aus diesen Bestimmungen erwachsen, durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in geltendes deutsches Recht integriert.
In zahlreichen Staaten wird eine systematische Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen staatlich organisiert und mittels der Gesetzgebung festgeschrieben. In diesem Falle erhofft sich zumeist eine herrschende Gesellschaftsgruppe Vorteile von einer solchen Diskriminierung, oder sie nimmt die Nachteile für die Minderheiten billigend in Kauf. Die Diskriminierung kann aktiv geschehen z. B.:
- Rassengesetze im Dritten Reich,
- Apartheid in Südafrika,
- Rassentrennung in den Südstaaten der USA.
Streitfall Wehrpflicht
In einigen Ländern wie z. B. auch Deutschland, in denen die Gleichberechtigung von Mann und Frau Verfassungsrang hat, wird diese durch eine „allgemeine Wehrpflicht“, die allerdings nur für Männer gilt, eingeschränkt. Während darüber Einigkeit herrscht, dass die Wehrpflicht „ein tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers ist“ (Roman Herzog) [1] und mit einer entsprechenden Benachteiligung junger Männer verbunden ist, herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Wehrpflicht auch als Diskriminierung zu werten ist. Diese ist per Definition nicht gegeben, wenn die Beschränkung nur auf Männer sachlich geboten ist. Mit der vermehrten Aussetzung der Wehrpflicht in anderen Ländern, der zunehmenden Verwirklichung der Gleichberechtigung und dem vollständigen, aber freiwilligen Zugang von Frauen zu allen Bereichen der Bundeswehr gewann diese Frage aber immer mehr an Gewicht und wurde auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen [2]. Innerhalb der gesellschaftlichen und politischen Diskussion wird der Diskriminierungsvorwurf unter anderem von Sozialkritikern [3] und Befürwortern von Freiwilligen- und Berufsarmeen erhoben [4].
Diskriminierung im islamischen Recht
Ein Beispiel für institutionelle Diskriminierung bietet das islamische Recht. Volle Rechte haben grundsätzlich nur Muslime. Nichtmuslime haben entweder gar keine Rechte oder als vom Islam Unterworfene nur eigeschränkte Rechte. Nicht-Monotheisten können nach der klassischen Lehre nicht einmal eingeschränkte Rechte erwerben. Das islamische Recht unterscheidet also drei Klassen von Menschen:
- Muslime, die alle Rechte haben.
- Dhimmis (unterworfene Monotheisten), die eingeschränkte Rechte haben.
- Kuffar, also Harbis und Musta'mins , die fast keine Rechte haben.
Darüberhinaus haben Frauen im islamischen Recht in vielen Bereichen nicht die gleichen Rechte wie Männer.
Einzelnachweise
Literatur
- Peter A. Berger, Heike Kahlert (Hrsg.): Institutionalisierte Ungleichheiten. Wie das Bildungswesen Chancen blockiert Weinheim und München 2005 ISBN 3-7799-1583-9
- M.B. Brewer, N. Miller (Hrsg.): Beyond the contact hypothesis: Theoretical perspectives on desegregation. In: Groups in contact: The psychology of desegregation. Academic Press, New York 1984.
- Mechtild Gomolla und Frank-Olaf Radtke: Institutionelle Diskriminierung. Die Herstellung ethnischer Differenz in der Schule. Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8100-1987-9
- Mechthild Gomolla: Schulentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft. Strategien gegen Diskriminierung in England, Deutschland und in der Schweiz. Waxmann Verlag, Münster 2005, ISBN 3-8309-1520-9
- Ulrike Hormel und Albert Scherr: Bildung für die Einwanderungsgesellschaft. Strategien zur Überwindung struktureller, institutioneller und interaktioneller Diskriminierung. VS-Verlag, Wiesbaden 2004. 2. Auflage Berlin 2004 (Bundeszentrale für politische Bildung)
- Heike Weinbach: Social Justice statt Kultur der Kälte. Alternativen zur Diskriminierungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Karl Dietz Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-320-02911-8 [1]
- Christian Müller: Rechtsprobleme eines Anti-Diskriminierungsgesetzes. Unter Berücksichtigung bereits bestehender nationaler und internationaler Normen.Verlag Dr. Kovac Hamburg 2003, ISBN 3-8300-1121-0