Politisches System der Schweiz

politisches System der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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Die Schweiz ist eine Willensnation, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit ist, ein Bundesstaat entstanden aus einem Staatenbund von unabhängigen Einzelstaaten (Kantonen). Von daher ist es verständlich, dass das politische System der Schweiz diejenigen, die dazu Ja gesagt haben - Volk und Kantone - besonders berücksichtigt. Das politische System der Schweiz beruht also auf zwei Eckpfeilern:

Die Schweizer Politik hat ihre eigene Terminologie: häufig gebrauchte Ausdrücke sind Initiative, Referendum, Motion, Petition, Postulat, Interpellation oder Vernehmlassung.

Legislative

Das Parlament (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern:

  • Dem Nationalrat als die Volksvertretung (200 Mitglieder). Jeder Kanton stellt Nationalräte gemäss seinem Anteil an der Bevölkerung (Zürich 34, Uri, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Uri je einen). Der Nationalrat wird in den Kantonen mit Proporzwahl gewählt.
  • Dem Ständerat als die Kantonsvertretung (46 Mitglieder, 2 pro Kanton (1 pro Halbkanton). Die Ständeräte werden in den Kantonen mit Majorzwahl gewählt.

Nationalrat und Ständerat tagen in der Regel getrennt. Alle Bundesbeschlüsse (Gesetze, Verordnungen) werden in beiden Kammern getrennt behandelt und müssen von beiden Kammern angenommen werden.

Weder Nationalrat noch Ständerat sind weisungsgebunden durch Kantone, Parteien oder andere Instanzen.

Das Schweizer Parlament ist ein Milizparlament - alle National- und Ständeräte haben neben ihrem Mandat noch einen Beruf.

Exekutive

Der Bundesrat ist die Schweizer Bundesregierung. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die den einzelnen Departmenten der Bundesverwaltung vorstehen. Der Bundesrat wird vom Parlament gewählt.

Gegenwärtige Mitglieder und Departemente:

  • Pascal Couchepin (Bundespräsident), Wallis, FDP, Eidgenössisches Departement des Innern
  • Ruth Metzler-Arnold (Vizepräsidentin), Appenzell Innerrhoden, CVP, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
  • Micheline Calmy-Rey, Genf, SP, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
  • Josef Deiss, Freiburg, CVP, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
  • Moritz Leuenberger, Zürich, SP, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
  • Samuel Schmid, Bern, SVP, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
  • Kaspar Villiger, Luzern, FDP, Eidgenössisches Finanzdepartement

Der Bundespräsident wird im alljährlichen Turnus aus dem Bundesrat gewählt und übt die Pflichten als Staatsoberhaupt neben seinen Pflichten als Departmentsvorsteher aus.

Siehe auch: Liste der Schweizer Bundespräsidenten

Judikative

Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne und dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern.

  • Das Bundesgericht (BGer) in Lausanne besteht aus 30 hauptamtlichen sowie 15 ordentlichen und 15 außerordentlichen nebenamtlichen Bundesrichtern und -richterinnen. Es überwacht die Verfassungsmässigkeit von eidgenössischen Entscheidungen im Gebiet des Zivil- und Strafrechts sowie kantonaler Entscheidungen in anderen Rechtsbereichen. Zudem fungiert das BGer als höchste Instanz bei Gerichtsentscheidungen. Die Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts gilt als Leitlinie für sämtliche Gerichtsentscheidungen in der Schweiz.
  • Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) in Luzern hat die letztinstanzliche Jurisdiktion im Bereich der Sozialversicherungen AHV, IV, BVG, AVIG, UVG und EO, sowie sämtliche verwaltungsrechtlichen Entscheidungen. Das EVG besteht aus 11 vollamtlichen Richterinnen und Richtern.

Siehe auch: http://www.bger.ch/

Föderalismus

Der Schweizer Föderalismus hat zwei Elemente:

  • Beteiligung der Kantone an der politischen Entscheidungsfindung
  • Autonomie der Kantone: Der Bund regelt nur das, was in der Verfassung ausdrücklich erwähnt ist, alles andere regeln die Kantone in eigener Kompetenz.

Artikel 3 der Bundesverfassung lautet:

Art. 3 Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.

Volksrechte

Die wesentlichen Volksrechte der direkten Demokratie in der Schweiz sind die Initiative und das Referendum.

Siehe auch: Initiative, Referendum, direkte Demokratie, Föderalismus, Volksentscheid, Demokratie, Bundesrat (Schweiz). Nationalrat (Schweiz) Bundesversammlung (Schweiz) Ständerat, Ständemehr