Wahlsperre

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Die Wahlsperre ist der Zustand, in dem Modems die Wahl von Telefonnummern verweigern, obwohl sie dazu instruiert werden.

Die Wahlsperre ist eine bundesdeutsche Besonderheit, denn ohne den Einbau einer bestimmten Wahlsperre-Funktionalität erhielten zumindest früher Modems keine Zulassung vom Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT), durften also effektiv nicht in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.

Werden Wählversuche in einem zeitlichen Abstand kleiner als 30 Sekunden zum jeweils nächsten Wählversuch unternommen, dann tritt nach dem 12. Wählversuch die Wahlsperre in Kraft.

Die Wahlsperre wird erst wieder entfernt

  • wenn 120 Minuten lang kein Wählversuch erfolgte oder
  • wenn ein "manueller Eingriff" erfolgte (also z.B. das Modem neu gestartet oder ihm ein spezielles Kommando gesandt wurde).


Geschichte

Wie Wahlsperre ist einzuordnen in die Kuriositäten bei der Einführung von Datenkommunikation im öffentlichen Telefonnetz, die auch noch andere, aus heutiger Sicht äußerst merkwürdige Restriktionen bezüglich Modems usw. enthalten.

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Rechtsgrundlagen

(hier fehlt etwas) Vorlage:Stub