Firmen bieten Journalistenrabatt (auch "Presserabatt" oder "Journalistentarif" genannt) an. Das sind spezielle Vergünstigungen für Journalisten (ähnlich wie bei anderen Berufsgruppen - z. B. Lehrern). Journalistenrabatte werden kritisch betrachtet, weil sie unter Umständen die journalistische Berichterstattung prägen könnten ("Bestechung").
Unternehmen bieten seit je manche Vergünstigung im engen Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit - wie freien Zutritt zu Messeveranstaltungen und Kongressen, Rezensionsexemplare von Büchern oder Software zum Zweck der Berichterstattung. Es ist ebenfalls nicht unüblich, dass sie zu kostenlosen Pressereisen einladen. Journalisten können darüber hinaus auch nicht dem Beruf zugeordnete Vergünstigungen, manchmal beispielsweise verbilligte Reisetickets für den Privaturlaub erhalten.
In der Regel wird die Vorlage eines Presseausweises verlangt.
Presseausweis und Presserabatt
Fast alle Unternehmen, die einen Presserabatt anbieten, fordern einen Nachweis für die journalistische Tätigkeit: meist Vorlage des „bundeseinheitlichen Presseausweises“ oder Arbeitsproben.
Der „bundeseinheitliche Presseausweis“ wird in Deutschland (bislang) von vier Verbänden ausgegeben: der Deutsche Journalisten Verband (DJV), die Gewerkschaft Ver.di (genauer: Deutsche Journalisten-Union) und die Verlegerverbände Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Sie stellen die Ausweise nur Personen aus, die entweder hauptberuflich journalistisch tätig sind oder den Hauptteil ihrer Einkünfte aus journalistischer Tätigkeit erzielen. Selten erlauben die Firmen Arbeitsproben oder Bescheinigungen der Redaktion als Nachweis, manchmal verlangen sie die zusätzlich zum Presseausweis.
Aufgrund der in Deutschland grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit darf jeder einen Presseausweis ausstellen, weshalb zahlreiche Unternehmen und Vereine einen eigenen Presseausweis verkaufen und fälschlich suggerieren, man könne damit zahlreiche Presserabatte in Anspruch nehmen. Über solchen Missbrauch mit dem Presseausweis informiert der Deutsche Journalisten Verband (DJV)[1], es gibt jedoch auch von Journalisten Kritik an dessen Darstellung[2].
Im Mai 2006 hat die Innenministerkonferenz (IMK) beschlossen, den Kreis der Verbände, die bundeseinheitliche Presseausweise ausstellen dürfen, auszuweiten. Verbände wie der Deutsche Fachjournalisten Verbands (DFJV) und die Organisation Freelens erfüllen ebenfalls jene Kriterien, die zur Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises berechtigen. Ob in Zukunft vermehrt nebenberufliche Journalisten den "halboffiziellen" Presseausweis erhalten können (und damit möglicherweise Zugang zu Presserabatten erhalten), ist unklar. Die Ausweitung des Kreises der Presseausweisinhaber wird auch Auswirkungen auf die Presserabatt-Praxis haben, da sich der Kreis der "Presserabatt-Berechtigten" vergrößert (Quellensammlung).
Nicht selten sind Presserabatte weniger attraktiv als andere Vergünstigungen (Sonderangebote, spezielle Mietwagenrabatte, Autohändlerrabatte) und daher nur als Lockangebote zu betrachten.
Entwicklung der Journalistenrabatte
In Deutschland lassen sich drei Phasen unterteilen:
Bis Ende der neunziger Jahre
Bis etwa zur Jahrtausendwende tauschten Journalisten im Kollegenkreis "unter der Hand" durch Mundpropaganda Vergünstigungen aus. Da es keine Informationstellen gab, wo man gebündelte Informationen über Rabatte abrufen konnte, hatten lediglich Insider Kenntnis von Presserabatten. Die Rabatte verabredeten Journalist und Anbieter meist informell - was in der Regel nur mit entsprechendem Insiderwissen gelang.
Seit dem Ende der neunziger Jahre
Mit der Verbreitung des Internet begannen Journalistenportale Presserabatte im Internet öffentlich zu dokumentieren. 1997 veröffentlichte Journalismus.com erstmals eine Liste von Presserabatten im Internet. Etwa gleichzeitig publizierte in Berlin Bolko Bouché eine Rabattliste, die "Roten Seiten", als Printprodukt. Drei Jahre später folgte Pressekonditionen.de.
Der Vorgang war von Bedeutung, weil damit nicht mehr nur ein Insiderkreis Wissen über die Presserabatte-Praxis hatte: Vor allem die Internetportale dokumentierten erstmals öffentlich, dass Journalisten zahlreiche Rabatte in Anspruch nehmen konnten. Dass sie das tatsächlich tun, dokumentieren entsprechende Internetforen, in denen Rabatt-Tipps ausgetauscht werden. [1] Beleg sind auch die hohen Auflagen von E-Mail-Newslettern zu diesem Thema: Bei geschätzten 50.000 hauptberuflichen Journalisten in Deutschland [2], beziehen alleine beim Internetportal Journalismus.com mehr als zwanzigtausend Abonnenten einen "Presserabatt-Newsletter" (Unternehmensangabe, Stand 2/2007).
Infolgedessen fand das Thema mehr Aufmerksamkeit in Journalistenkreisen. Fachmedien, wie der - "Journalist" oder die Ver.di-Zeitschrift "M-Menschen Machen Medien" nahmen dazu kritisch Stellung. Die Debatte wird im Medienjournalismus und in Journalistenforen [3], [4] fortgeführt.
Entwicklung seit dem Wegfall des Rabattgesetzes im Jahr 2001
Das Rabattgesetz schränkte Presserabatte stark ein: Großzügige Rabatte mussten gemäß Rabattgesetz in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Rabatte für den Privatbedarf waren gesetzlich nicht zulässig. Als am 25. Juli 2001 das Rabattgesetz abgeschafft wurde, wuchs die Zahl der angebotenen Presserabatte schlagartig an. Der Trend hält bis heute.
Tendenziell verschiebt sich die Intention, mit der Unternehmen Vergünstigungen gewähren. Waren Presserabatte zu Beginn nahezu ausschließlich ein PR-Instrument, sehen Firmen in Journalistentarifen zunehmend ein Marketinginstrument. Die Zielgruppe Journalist wird unter diesen Vorzeichen eher als ein Key-Kunden-Vertriebskanal betrachtet, der Rabatt ist Vertriebsinstrument von Produkten. Der Kontakt erfolgt dann nicht über die Pressestelle des Unternehmens, sondern über die Key-Kundenbetreuung der Vertriebsabteilung gemäß einer "Key-Kunden-Preisliste". Viele der Vergünstigungen weichen dann kaum von dem ab, was man bei guter Verhandlungstechnik ohnehin bekommt.
Journalistenrabatte und Bestechlichkeit
Allgemeines
Die Diskussion, ob Rabatte für Journalisten erlaubt sind oder nicht, wird berufsintern und im Medienjournalismus häufig diskutiert (Deutschlandradio, ARD/Panorama, Welt, - Journalist, WamS). Viele Journalisten sehen darin eine Manipulation ihrer objektiven Berichterstattung, andere meinen, dass solch geringe Rabatte nicht bestechen [5]. Einen gewissen Orientierungsrahmen gibt der Pressekodex, herausgegeben vom Deutschen Presserat. Die Ziffer 15 des Pressekodex lautet:
Ziffer 15: Die Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.
Landläufig wird die Auffassung vertreten, dieser Passus verbiete es Journalisten, Rabatte anzunehmen. Allerdings ist der Text bei genauem Lesen nicht eindeutig. Eine andere Interpretation [6] besagt, dass der Pressekodex nicht grundsätzlich die Vorteilsannahme verbietet. Der Journalist wird nur strikt angewiesen, darauf zu achten, dass Vergünstigungen seine journalistische Entscheidung nicht beeinflussen.
Neben dem Pressekodex regeln einzelne Verlage in den Redaktionsstatuten das Thema Presserabatt. Wenn Redaktionstatuten das Thema berühren, sind sie deutlich schärfer formuliert, als der Pressekodex. In der Regel untersagen Verlage in den Redaktionsstatuten die Annahme jeglicher Rabatte.
Der Medienkodex des Netzwerk Recherche verbietet grundsätzlich die Annahme "jeglicher Vorteilsnahme" (Punkt6): "Journalisten verzichten auf jegliche Vorteilsnahme und Vergünstigung."
Pressereisen - Reisejournalismus
Eine andere Form sind so genannte "Pressereisen".
Variante 1: Zum einen handelt es sich um "Pressereisen", die sich an Reisejournalisten wenden. Hier wollen Unternehmen ein touristisches Reiseziel bekannt machen. Die Kosten tragen in der Regel die Reiseveranstalter (einzelne Redaktionen bestehen darauf, die Kosten selber zu bezahlen, wohl die meisten können das nicht finanzieren). Diese Praxis ist umstritten. Die einen sehen darin einen Beeinflussungsversuch des Reiseunternehmens, andere, insbesondere erst recht Freie Reisejournalisten, argumentieren, dass sie - angesichts niedriger Honorare - nur so ihre Recherchen finanzieren können.
Variante 2: Um ein bestimmtes Produkt (z.B. Auto, Computer, Software) zu präsentieren, laden Firmen Journalisten zur Teilnahme an Reiseveranstaltungen ein. Das können schon mal ein paar Tage in einem Luxushotel sein. Die Produktpräsentation rahmt dann ein umfangreiches Programm ein.
Motorjournalismus
Um die Berichterstattung über Produkte zu ermöglichen, stellen die Autohersteller den Journalisten Testwagen für in der Regel 10 bis 14 Tage zur Verfügung. Dies wird entweder zwischen dem Journalisten (frei, selbständig) oder mit dem Verlag, Redaktion vertraglich geregelt. Solche Verträge sollen einen eventuellen Missbrauch des Testwagens ausschließen. Gelegentlich werden Fahrzeuge für Langzeittests zur Verfügung gestellt, allerdings eher bei den Autofachzeitschriften. Firmenwagen zu längerer Nutzung bereitzustellen, ist eine Ausnahme und wird als eher nicht korrekt angesehen.
Einzelnachweise
Weblinks
Drei Websites informieren über aktuelle Rabatte. Während Journalismus.com seit 1997 ein komplettes Portal für Journalisten offeriert, bieten Presserabatte.com und Pressekonditionen.com Rabatt-Informationen an und sind seit mehreren Jahren online. Darüberhinaus gibt es mit den "Roten Seiten" von Bolko Bouché auch eine gedruckte Übersicht aktueller Rabatte. Die Roten Seiten erscheinen seit 1998 jedes Jahr.
- Journalismus.com - Direktlink zur Rabatt-Datenbank, Blog zum Thema des Journalismus.com Herausgebers
- Pressekonditionen.de
- Presserabatte.com - neue Website zum Thema
- Journalistenrabatte.de - Website zum Buch von Bolko Buché
Weitere Sites mit Rabatten: