Generalgouvernement

deutsches Verwaltungsgebiet im besetzten Polen, 1939–1945
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Der Begriff Generalgouvernement bezeichnet zumeist die von Deutschland während des Zweiten Weltkrieges besetzten, aber nicht in das Reichsgebiet eingegliederten Gebiete in Polen.

Osteuropa nach erstem Weltkrieg und Vierter Teilung Polens 1939
Reichsgaue und Generalgouvernement bis 21.06.1941

Das Generalgouvernement (für die besetzten polnischen Gebiete)

Nach dem Angriff auf Polen folgte seine Besetzung; dabei wurden durch die deutschen Besatzer zwei Gebiete grundsätzlich unterschieden. „Generalgouvernement (für die besetzten polnischen Gebiete)“ war seit dem 26. Oktober 1939 die Bezeichnung für das so genannte deutsche Nebenland, d. h. die von Deutschland während des Zweiten Weltkriegs besetzten, aber nicht in das Reichsgebiet eingegliederten Gebiete in Polen. Es enthielt die vier Distrikte Krakau, Radom, Warschau und Lublin, seit dem 1. August 1941 zusätzlich Lemberg, und hatte eine Gesamtfläche von 142.000 km² mit etwa 12 Mio. Einwohnern und bestand bis 1945.

Die deutsche Herrschaft im Generalgouvernement gilt als schrecklichste Erscheinungsform des nationalsozialistischen Terrors, gegen den sich trotz oder gerade wegen der brutalen Unterdrückung die polnische Heimatarmee bildete. Der Hass entlud sich in mehreren Aufständen, von denen die meisten von den deutschen Besatzern blutig niedergeschlagen wurden. Zu den bekanntesten Aufständen gehören der Aufstand im Warschauer Ghetto vom Frühling 1943 und der Warschauer Aufstand von August bis Oktober 1944. Rund 3 Millionen polnische Juden und fast ebenso viele Polen wurden während des Zweiten Weltkriegs im Generalgouvernement ermordet oder fielen Terror (u .a. Massaker von Przemyśl, so genannten "Sonderaktionen" bzw. der "Sonderbehandlung") und der Not zum Opfer. Der Generalgouverneur Hans Frank machte im Februar 1940, in einem Interview, gegenüber einem Journalisten folgende Aussage; In Prag waren z.B. große rote Plakate angeschlagen, auf denen zu lesen war, dass heute 7 Tschechen erschossen worden sind. Da sagte ich mir; wenn ich für je 7 erschossene Polen ein Plakat aushängen lassen wollte, dann würden die Wälder Polens nicht ausreichen das Papier herzustellen für solche Plakate.[1]

Erklärtes Ziel der nationalsozialistischen Besatzer war es, das Generalgouvernement „judenfrei“ zu machen und die Polen zu vertreiben, damit sich Deutsche dort ansiedeln konnten. So sagte der Generalgouverneur Hans Frank in einer Rede am 26. März 1941: ... Der Führer hat mir versprochen, dass das Generalgouvernement in absehbarer Zeit von Juden völlig befreit sein werde. Außerdem ist klar entschieden, dass das Generalgouvernement in Zukunft ein deutscher Lebensbereich sein wird. Wo heute 12 Millionen Polen wohnen, sollen einmal vier bis fünf Millionen Deutsche wohnen. Das Generalgouvernement muss ein so deutsches Land werden wie das Rheinland...

 
Eine Bekanntmachung des Stadthauptmanns Dr. Franke in Tschenstochau vom 24. September 1942

Den Polen sollte jede Möglichkeit der Selbstständigkeit genommen werden, so waren zum Beispiel die polnischen Ober- und Hochschulen geschlossen und das Erziehungs- und Pressewesen auf ein Minimum zurückgestutzt worden, um die Unterdrückung der slawischen Bevölkerung zu zementieren. In einer Notiz des SS-Chefs Himmler heißt es dazu: "Eine grundsätzliche Frage bei der Lösung all dieser Probleme ist die Schulfrage, und damit die Sichtung und Siebung der Jugend. Für die nicht-deutsche Bevölkerung des Ostens darf es keine höhere Schule geben, als die vierklassige Volksschule. Das Ziel dieser Volksschule hat lediglich zu sein: Einfaches Rechnen bis höchstens 500, Schreiben des Namens, eine Lehre, dass es ein göttliches Gebot ist den Deutschen gehorsam zu sein, und ehrlich, fleißig und brav zu sein. Lesen halte ich nicht für erforderlich. Außer dieser Schule darf es im Osten überhaupt keine Schule geben [...]. Die Bevölkerung des Generalgouvernements setzt sich dann zwangsläufig, nach einer konsequenten Durchführung dieser Maßnahmen, im Laufe der nächsten zehn Jahre aus einer verbleibenden minderwertigen Bevölkerung [...] zusammen. Diese Bevölkerung wird als führerloses Arbeitsvolk zur Verfügung stehen und Deutschland jährlich Wanderarbeiter und Arbeiter für besondere Arbeitsvorkommen (Straßen, Steinbrüche, Bauten) stellen."[2]

Die Polen erhielten nur circa 600 Kilokalorien am Tag. Vier Vernichtungslager (Belzec, Sobibor, Treblinka und Majdanek) befanden sich im Gebiet des Generalgouvernements. Viele Polen wurden zur Zwangsarbeit verschleppt. Die Kinder der Zwangsarbeiterinnen erlitten ein schlimmes Schicksal, denn sie wurden in so genannte "Kindersammelstellen" gebracht, die nur den einen Zweck hatten, die Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verkümmern zu lassen. Dies geschah vor allem durch systematische Verwahrlosung und durch Unterernährung. So erhielten die Kinder in der Sammelstelle am Phryn beispielsweise täglich nur einen halben Liter Milch und drei Stück Zucker.

Quelle: Feinde des Lebens

Geschichte

Nach dem Polenfeldzug bildeten die deutschen Besatzungsbehörden am 26. Oktober 1939 das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete.

Es umfasste Zentralpolen und grenzte im Osten an die deutsch-sowjetische Teilungslinie an den Flüssen Bug und San, im Süden an Ungarn (Karpatoukraine) und die damals selbständige Slowakei und im Westen und Norden an das Deutsche Reich (preußische Provinzen Schlesien, später Oberschlesien, und Ostpreußen, ferner Reichsgau Wartheland).

Die Rechtsstellung des Generalgouvernements blieb bis 1945 nicht endgültig geklärt. Meist wurde es als „Nebenland“ bezeichnet, das der deutschen Machtausübung unterliege, aber nicht Teil des Großdeutschen Reiches sei. Von diesem war es durch eine Polizei-, Währungs-, Devisen- und Zollgrenze getrennt.

Dienstsitz des Generalgouverneurs Hans Frank aus Berlin wurde zunächst die Stadt Lodsch (Łódź).

Nach deren überstürzter Eingliederung in das Deutsche Reich am 9. November 1939 verlegte der Generalgouverneur seinen Sitz ab 13. November 1939 endgültig in die Stadt Krakau (Kraków).

Seit dem 31. Juli 1940 führte das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete nur noch die Bezeichnung Generalgouvernement.

Das Amt des Generalgouverneurs in Krakau bezeichnete sich nunmehr als Regierung des Generalgouvernements. Die bisherigen Distriktschefs erhielten die neue Bezeichnung Gouverneur. Die staatliche Gewalt lag bei dem Generalgouverneur Dr. Frank und bei dem Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vierjahresplan, Reichsmarschall Hermann Göring. Weiterhin ermächtigte Adolf Hitler die obersten Reichsbehörden, Anordnungen für das Generalgouvernement zu treffen.

Damit erhielten auch Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich Eingriffsrechte in die Angelegenheiten des Generalgouvernements. In der Folgezeit erreichten diese über ihre Exekutivorgane de facto die alleinige Zuständigkeit, auch wenn sich Frank dagegen stemmte. So lief über diese direkte Befehlslinie die von Juli 1942 bis Ende 1943 durchgeführte Vernichtungsoperation Aktion Reinhardt im Generalgouvernement ab, bei der über zwei Millionen Juden sowie rund 50.000 Roma ermordet wurden.

Auf dem Vormarsch der Roten Armee wurde das Generalgouvernement im Sommer 1944 bis zur Weichsel besetzt. Die restlichen Teile westlich der Weichsel eroberte die Rote Armee auf ihrem Vormarsch zur Oder in Richtung Berlin in den ersten zwei Wochen des Monats Januar 1945.

Verwaltungsaufbau

Der Generalgouverneur unterstand ausschließlich und unmittelbar dem Führer. Alle Verwaltungszweige waren ihm in alleiniger Verantwortung zugewiesen. Zur Führung der Verwaltung bediente er sich der Regierung des Generalgouvernements, der die Gouverneure und darunter die Stadt- und Kreishauptmänner nachgeordnet waren. Sowohl in der Distrikts- als auch in der Kreisebene waren alle Verwaltungszweige zusammengefasst (Einheit der Verwaltung), so dass für Sonderbehörden kein Raum war.

Die Befugnis, im Generalgouvernement neues Recht zu setzen, hatten nach dem Erlass vom 12. Oktober 1939:

  • der Ministerrat für die Reichsverteidigung,
  • der Beauftragte für den Vierjahresplan,
  • der Generalgouverneur.

In Berlin war der „Bevollmächtigte des Generalgouverneurs“ damit beauftragt, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen aufzubauen und zu fördern.

Die Polizei der Generalgouvernements unterstand dem Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau, der neben dem Staatssekretär (Stellvertreter des Generalgouverneurs) dem Generalgouverneur Frank unmittelbar unterstand. Der Höhere SS- und Polizeiführer war zugleich der Beauftragte des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums.

Ihm unterstanden der Befehlshaber der Ordnungspolizei und der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD. Diese Befehlshaber und die ihnen unterstellten Einsatzkommandos hatten im Wesentlichen die Aufgabe, in den zu erobernden „Ostgebieten“ vor allem den politischen Gegner, kommunistische Funktionäre sowie alle als „rassisch minderwertig“ angesehenen Menschen („Juden und Zigeuner“) zu ermorden.

In jedem der fünf Distrikte gab es einen SS- und Polizeiführer.

Die im Generalgouvernement eingesetzten Streitkräfte der Wehrmacht unterstanden dem Wehrmachtsbefehlshaber im Generalgouvernement unter dem Oberbefehlshaber des Heeres.

Territoriale Gliederung

Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete teilte sich anfangs in die vier Distrikte Krakau, Lublin, Radom und Warschau mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen.

Nach dem Beginn des Russlandfeldzuges trat am 1. August 1941 das sowjet-ukrainische Gebiet um Lemberg als neuer Distrikt Galizien mit dem Sitz in Lemberg zum Generalgouvernement. Der Bezirk Bialystok trat nicht zum Generalgouvernement, sondern bildete am 1. August 1941 einen eigenen Zivilverwaltungsbezirk unter dem ostpreußischen Oberpräsidenten Erich Koch.

Während die Grenzen der Distrikte völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den früheren polnischen Abgrenzungen.

Zur Jahreswende 1939/1940 wurden jeweils mehrere Landkreise aus Mangel an deutschem Verwaltungspersonal zu neuen größeren Verwaltungseinheiten zusammengefasst, die die Bezeichnung Kreishauptmannschaft erhielten.

Soweit in großflächigen Kreishauptmannschaften erforderlich, waren noch deutsche Stadt- oder Landkommissare eingesetzt.

Die Verwaltung der örtlichen Landgemeinden (= Sammelgemeinden mit mehreren Dorfgemeinden) lag in polnischer Hand.

Wechsel der Stadtkreise:

  • Krakau, Lublin, Radom, Tschenstochau und Warschau waren seit Beginn der deutschen Verwaltung Stadtkreise.
  • Am 13. Juli 1940 wurde nach Eingemeindungen in die deutsch gebliebenen Teile der Stadt Przemysl westlich des San der Stadtkreis Deutsch-Przemysl gebildet, der bis dahin der Bezirkshauptmannschaft Jaroslau angehört hatte. Dieser wurde am 15. November 1941 nach Eingemeindung des bisher zum Distrikt Galizien gehörigen Ostteiles von Przemysl in Stadt Przemysl umbenannt, welche nunmehr als kreisangehörige Stadt Verwaltungssitz der neuen Kreishauptmannschaft Przemysl wurde.
  • Am 10. Oktober 1940 wurde der Stadtkreis Kielce gegründet.
  • Am 11. August 1941 wurde Lemberg als Stadtkreis bestätigt.

NSDAP

Als Reichsleiter der NSDAP leitete Frank den „Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP“. Dieser untergliederte sich in Distriktstandortführungen und Standorte (= Ortsgruppen).

Der Arbeitsbereich Generalgouvernemnt der NSDAP führte die Deutsche Gemeinschaft, in der alle Deutschen, die nicht Mitglied der NSDAP waren, ferner alle Volksdeutschen, erfasst waren. Die Organisation der Volksdeutschen Gemeinschaft, am 20. April 1940 gegründet, war im Mai 1941 in die Deutsche Gemeinschaft überführt worden.

Finanzen und Wirtschaft

Datei:1Zloty1941okupacyjny.jpg
1 Zloty, "Emissionsbank in Polen", Kraków, 1. August 1941

Die Zloty-Währung blieb im Generalgouvernement aufrechterhalten. Der Kurs wurde auf 2 Zloty = 1 Reichsmark festgelegt. Die Noten der 1924 gegründeten früheren Bank Polski wurden im Mai 1940 durch die am 15. Dezember 1939 gegründete neue Emissionsbank im Generalgouvernement umgewechselt (1 Zloty = 1 Zloty).

Die am 15. November 1939 errichtete Treuhandstelle im Generalgouvernement mit ihren Außenstellen in den Distriktsorten verwaltete das beschlagnahmte Vermögen des aus deutscher Sicht untergegangenen früheren polnischen Staates und auch privates polnisches oder jüdisches Vermögen.

Die Haupteinnahmequelle des Generalgouvernements waren jedoch die Monopole, denen ab 1942 Dr. Hermann Senkowsky vorstand.

Arbeit

Der „Arbeitseinsatz“ der polnischen und jüdischen Bevölkerung wurde über die örtlichen Arbeitsämter geleitet.

Für die polnische Bevölkerung bestand Arbeitspflicht und eine Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Für die jüdische Bevölkerung bestand Arbeitszwang.

Ab 1. Dezember 1940 war ein Baudienst für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Landeskultur, des Ausbaues der Verkehrslinien, bei Notständen usw. zuständig. Er war gegliedert in den polnischen Baudienst, den ukrainischen Heimatdienst und den goralischen Heimatdienst.

Justiz

Wichtige Städte im Generalgouvernement verfügten über deutsche Gerichte und ein deutsches Obergericht für jeden Distrikt. Eine Gerichtsspitze – etwa in Krakau – fehlte. Ferner gab es wie im Deutschen Reich Sondergerichte.

Daneben bestand die polnische Gerichtsbarkeit weiter. Das Oberste Gericht wurde allerdings aufgehoben und durch ein Appellationsgericht an jedem Distriktsort ersetzt. Diese Gerichte hatten polnisches Recht unter Polen anzuwenden. Im Kollisionsfalle hatten die deutschen Gerichte und das deutsche Recht den Vorrang.

Die Polenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 richtete sich gegen Polen und Juden im vom Deutschen Reich besetzten Polen. Sie wurde vom Ministerrat für die Reichsverteidigung erlassen und sah ein abgekürztes Gerichtsverfahren vor, das weit über die damals ohnehin allgemein angeordneten Verkürzungen des Rechtsschutzes von Beschuldigten hinausging. Gleichzeitig wurde das materielle Strafrecht in Generalklauseln ungemein verschärft.

Post

 
Briefmarke Generalgouvernement

Das Post- und Fernmeldewesen wurde durch die „Deutsche Post Osten“ wahrgenommen. Deren Leiter hatte seinen Sitz in Krakau. Ihm unterstanden die Distriktspostverwaltungen und unter diesen die Vorsteher der einzelnen Postämter.

Die Deutsche Post Osten gab eigene Postwertzeichen heraus. Nachdem im Dezember 1939 provisorisch mit polnischer Währungsbezeichnung und "Deutsche Post Osten" überdruckte Hindenburg-Marken und im Frühjahr 1940 polnische Marken mit Überdruck "Generalgouvernement" in Umlauf gebracht wurden, kamen im August 1940 die ersten eigens für das besetzte Gebiete gestalteten Briefmarken an die Schalter. Bis Herbst 1944 erschienen rund 85 Werte für den normalen Postverkehr und 36 Dienstmarken. Zu den Gestaltern zählen Prof. Puchinger, Prof. F. Lorber und Prof. Wilhelm Dachauer.

Die Postgebühren entsprachen denen des Deutschen Reichs zum Umrechnungskurs 1 Pfennig = 2 Groschen. [3]


Seit Oktober 1943 war das Generalgouvernement in das reichsdeutsche System der Postleitzahlen eingebunden. Es galt für das gesamte Gebiet die Postleitzahl 7 a.

Bahn

Die während des Polenfeldzuges in Lodsch errichtete neue deutsche Eisenbahndirektion und die nach Krakau von der Reichsbahndirektion Oppeln aus vorgeschobene Betriebsabteilung wurden zum 9. November 1939 in Krakau zur „Generaldirektion der Ostbahn“ vereinigt. Diese leitete über die Ostbahn-Betriebsdirektionen (seit Dezember 1940: Ostbahn-Bezirksdirektionen) Krakau, Lublin, Radom und Warschau die Ostbahn, die das Eisenbahnnetz der früheren polnischen Staatsbahn PKP übernommen hatte, allerdings nicht deren Rechtsnachfolger war. Der Betrieb wurde zum größten Teil durch deutsches Eisenbahnpersonal wahrgenommen.

Bis zum Winter 1939/1940 waren die Zerstörungen im ehemals polnischen Eisenbahnnetz soweit beseitigt, dass die deutschen Truppen vom Bug und San mit der Eisenbahn zurückgeführt werden konnten. Im Frühjahr 1940 waren die Eisenbahnstrecken bis auf einige noch fehlende Brückenreparaturen wieder einsatzfähig.

Nach Abschluss des deutsch-sowjetischen Wirtschaftsvertrages im Frühjahr 1940 wurden die Grenzübergänge bei Brest-Litowsk und Przemysl erheblich ausgebaut. Dort wurden leistungsfähige Umladebahnhöfe errichtet, da hier die russische Breitspur auf die europäische Normalspur traf und die Wagen umgespurt werden mussten.

Seit Oktober 1940 wurden durch das „Otto“-Programm die größeren West-Ost-Eisenbahnstrecken durch das Generalgouvernement nach Kriegsschäden wiederhergestellt und ausgebaut, so dass sich ihre Transportkapazität vervielfachte. Insbesondere die Eisenbahnstrecke Radom via Demblin nach Lublin.

Mit der Eingliederung des neuen Distrikts Galizien am 1. August 1941 wurde die neue Ostbahn-Bezirksdirektion Galizien errichtet. Diese konnte allerdings erst am 1. Dezember 1941 das Streckennetz von der Haupteisenbahndirektion Kiew übernehmen.

Im Herbst 1942 wurde die Ostbahn-Bezirksdirektion Lublin aufgelöst und ihr Netz auf das der Direktionen Krakau, Radom und Warschau verteilt.

Durch Erlass vom 8. März 1943 wurde auch die Ostbahn-Bezirksdirektion Radom aufgelöst; ab 1. Mai wurden für die drei verbleibenden Direktionen Krakau, Lemberg und Warschau – die jetzt Ostbahndirektionen hießen – Präsidenten ernannt. Im Übrigen wurde die volle Reichsbahnorganisation eingeführt.

Als die Rote Armee vorrückte, wurden die Dienststellen der Ostbahn 1944/1945 nach und nach in den Westen verlagert und erreichten schließlich im Frühjahr 1945 über Bayreuth den Raum nördlich von Pilsen. Dort wurde der Dienstzug des Präsidenten der Ostbahn von US-amerikanischen Streitkräften besetzt.

Kraftverkehr

Das Unterscheidungskennzeichen für im Generalgouvernement zugelassene Kraftfahrzeuge war Ost. Davor befanden sich jeweils die römischen Ziffern I bis V für die Distrikte Krakau, Lublin, Radom, Warschau und Galizien.

Eindeutschung der Ortsnamen

Die polnischen Ortsnamen behielten weiterhin ihre Gültigkeit. Die wichtigeren Orte erhielten allerdings eingedeutschte oder der deutschen Sprache angepasste Bezeichnungen.

Durch Erlass vom 15. September 1941 wurden ab 1. Oktober 1941 die Namen der folgenden polnischen Städte eingedeutscht:

Distrikt Krakau

Distrikt Lublin

Distrikt Radom

Distrikt Warschau

Stadtkreise und Kreishauptmannschaften 1944

Distrikt Galizien

Gouverneure des Distrikts Galizien:

  • Dr. Karl Lasch (1. August 1941 – 6. Januar 1942, ermordet)
  • Dr. Otto Wächter (22. Januar 1942 – Juli 1944)
Stadtkreis
  1. Lemberg
Kreishauptmannschaften
  1. Brzezany
  2. Czortkow
  3. Drohobycz
  4. Kamionka-Strumilowa
  5. Kolomea
  6. Lemberg-Land
  7. Rawa-Ruska
  8. Stanislau
  9. Stryj
  10. Tarnopol
  11. Zloczow

Distrikt Krakau

Gouverneure des Distrikts Krakau:

  • Dr. Otto Wächter (26. Oktober 1939 – 22. Januar 1942)
  • Dr. Richard Wendler (31. Januar 1942 – 26. Mai 1943)
  • Ludwig Losacker (26. Mai 1943 – 10. Oktober 1943)
  • Dr. Curt Ludwig von Burgsdorff (23. November 1943 – 18. Januar 1945)
Stadtkreis
  1. Krakau
Kreishauptmannschaften
  1. Debica
  2. Jaroslau
  3. Jaslo
  4. Krakau-Land
  5. Krosno
  6. Miechow
  7. Neumarkt (Dunajec)
  8. Neu-Sandez
  9. Przemysl
  10. Reichshof
  11. Sanok
  12. Tarnow

Distrikt Lublin

Gouverneure des Distrikts Lublin:

  • Friedrich Schmidt (26. Oktober 1939 – 1. Februar 1940)
  • Ernst Zörner (1. Februar 1940 – 10. April 1943)
  • Dr. Richard Wendler (ab 26. Mai 1943)
Stadtkreis
  1. Lublin
Kreishauptmannschaften
  1. Biala-Podlaska
  2. Bilgoraj
  3. Cholm
  4. Hrubieszow
  5. Krasnik
  6. Krasnystaw
  7. Lublin-Land
  8. Pulawy
  9. Radzyn
  10. Zamosc

Distrikt Radom

Gouverneure des Distrikts Radom:

  • Dr. Karl Lasch (28. Dezember 1939 – 1. August 1941)
  • Ernst Kundt (1. August 1941 – 17. Januar 1945)
Stadtkreise
  1. Kielce
  2. Radom
  3. Tschenstochau
Kreishauptmannschaften
  1. Busko
  2. Jedrzejow
  3. Kielce-Land
  4. Konskie
  5. Opatow
  6. Petrikau
  7. Radom-Land
  8. Radomsko
  9. Starachowice
  10. Tomaschow-Mazowiecki

Distrikt Warschau

Gouverneur des Distrikts Warschau:

Stadtkreis
  1. Warschau
Kreishauptmannschaften
  1. Garwolin
  2. Grojec
  3. Lowitsch
  4. Minsk
  5. Ostrow
  6. Siedlce
  7. Sochaczew
  8. Sokolow
  9. Warschau-Land

Zusammenfassung

In der deutschen Besetzung des Generalgouvernements verbanden sich Ausbeutungs- und Vernichtungspolitik. Die Vernichtung der jüdischen und großer Teile der polnischen Bevölkerung wurde in einem ungeheuren Ausmaß verwirklicht. Zugleich wurde aber auch, vor allem nachdem kein schneller Sieg im Osten zu erwarten war, eine Ausbeutungspolitik entfaltet, die parallel zu den Vernichtungsaktionen lief (Vernichtung durch Arbeit) und den starken Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft kompensieren sollte.

Ökonomisch sollte das Generalgouvernement völlig von "Großdeutschland" abhängig sein, dabei aber möglichst nichts kosten. Nach dieser Konzeption stellte das Generalgouvernement wirtschaftspolitisch ein "Beutegut" dar, das ohne Rücksicht auf strukturelle oder längerfristige Zusammenhänge der Produktion ausgeplündert und dessen Wirtschaft in einen "Trümmerhaufen" verwandelt werden sollte.

Das Generalgouvernement sollte nicht ein nach deutschem Muster verwaltetes Territorium werden, sondern in totaler Desorganisation bleiben. Die Okkupationsverwaltung sollte sich nur um die unmittelbaren Belange der Okkupanten selbst kümmern und die Polen ansonsten ihrem Schicksal selbst überlassen.

Personen

Quellenangaben

  1. Wlodzimierz Borodziej, “Der Warschauer Aufstand 1944“, S. Fischer Verlag 2001, ISBN 3-10-007806-3, S. 27
  2. Klaus J. Bade : Zitat aus "Migration in Geschichte und Gegenwart" S.378
  3. Michel-Katalog Deutschland 2006/2007 mit CD-Rom . Schwaneberger 2006 ISBN 3-878-58035-5

Literatur

  • Lars Jockheck: Propaganda im Generalgouvernement. Die NS-Besatzungspresse für Deutsche und Polen 1939 - 1945. Fibre Verlag, 2006. 408 S. ISBN 3938400080
  • Werner Präg und Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939-1945. Veröffentlichungen des Instituts für Zeitgeschichte, Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte Band 20, Stuttgart 1975, ISBN 3-421-01700-X
  • Adalbert Rückerl (Hrsg.): Nationalsozialistische Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse. Belzec, Sobibor, Treblinka, Chelmno. München 1978, ISBN 3-423-02904-8


(unter Vorbehalt wegen ihrer nationalsozialistischer Ausrichtung:)

  • Karl Baedeker: Das Generalgouvernement. Reisehandbuch. Leipzig, Karl Baedeker 1943
  • Max du Prel (Hsg. und Bearb.): Das General-Gouvernement. Würzburg, Konrad Triltsch 1942

Siehe auch