Die Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen enthält alle derzeit geltenden Kennzeichen. Zu den "Auslaufenden Kennzeichen", also solche, die nicht mehr zugeteilt werden, siehe die Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen.
Aufbau der deutschen Kennzeichen
Überblick
Bundesrepublik Deutschland seit 1956, Gesamtdeutschland seit 1990
Eurofeld: D
Nationale Nummerntafel ; rechteckig, querformatig; schwarze Schrift auf weißem Grund mit schwarzer Rahmenlinie:
- 1, 2 oder 3 Buchstaben für die kreisfreie Stadt oder den Landkreis
- zum Beispiel CE = Celle
- Bindestrich als Trennzeichen (nicht mehr bei neuen Euro-Kennzeichen), mit HU/AU-Plakette oben und Siegel-Plakette mit Amts-Wappen unten
- 1 oder 2 Buchstaben ohne Bedeutung (früher gelegentlich per Dienststellen-Kontingent der Zulassungsstellen-Niederlassung vergeben)
- 1 bis 4 (oder bis zu 6) Ziffern ohne Bedeutung. Bis zu 6 Ziffern werden vergeben, wenn es die einzigen Unterscheidungsmerkmale innerhalb eines Gebietes sind. Das kommt bei Behördenkennzeichen vor, da hier die Buchstaben fehlen. Bei der Vergabe der Zahlen von Behörden sollen zur Unterscheidung neuerdings an die einzelnen Behörden Kennzeichen mit Nummern aus verschiedenen Bereichen zugeteilt werden. So haben neue Kennzeichen von Polizeifahrzeugen meist Zahlen im Bereich 30xxx oder 300xxx.
Variationen
- Die heutzutage ausschließlich ausgegebenen EU-Kennzeichen besitzen links von den Zeichen ein blaues Rechteck mit dem kleinen Buchstaben D und darüber den Sternenkranz der EU.
- Saison-Kennzeichen haben ein Zusatzfeld, das die Saisondauer in Monaten mittels Zahlen über und unter einem waagerechten Strich darstellt.
- Historische Fahrzeuge haben ein nachgestelltes H auf dem Nummernschild. Das Mindestalter des Fahrzeugs ist 30 Jahre; das Kennzeichen dient dem steuerlich günstigen Erhalt von alten Schätzen.
- Die Kennzeichen der behördlichen Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden, der Bundeswehr, sowie Diplomatenfahrzeuge, folgen nicht dem oben beschriebenen Aufbau: Nach dem Kürzel des Zulassungsbezirkes haben sie nur eine Nummer.
- Rote Nummern sind rot auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die mit 06 oder 07 beginnt. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden. Mittlerweile werden sie nicht mehr an Jedermann ausgegeben, da zuviele unterschlagen und missbraucht wurden. Diese Rolle haben nun die Kurzzeitkennzeichen übernommen .
Rote Nummern werden nur noch an KFZ-Betriebe zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben und erhalten die Folgenummer 06.
Für Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind, können auch Privatleute Rote Nummern erhalten. Diese erhalten dann eine Nummer, die mit 07 beginnt. Dieses Kennzeichen ist steuerlich besonders günstig, es dürfen damit allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen erfolgen. Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen.
- Kurzzeit-Zulassungen sind die jetzigen Zulassungen zu Überführungszwecken. Sie gelten für mindestens 5 Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt; danach ist das Schild wertlos. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 04 beginnt.
Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Kosten der Zulassung auf eine folgende "normale" Anmeldung anrechnen zu lassen.
- Grüne Kennzeichen d.h. Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund wurden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Krane, Betonpumpen usw.) ausgegeben. Dies ist nach einer Gesetzesänderung heute nicht mehr der Fall. Bereits ausgegebene grüne Kennzeichen behalten jedoch ihre Gültigkeit.
- Kfz von Landesbehörden haben teilweise kein Kürzel für eine Stadt oder einen Landkreis sondern für das jeweilige Bundesland, so haben neuzugelassene Polizeifahrzeuge in Nordrhein-Westfalen das Kürzel NRW.
- Der Bundeswehr ist der Buchstabe Y für ihre KFZ-Kennzeichen zugeordnet. Weiterhin befindet sich die deutsche Flagge (schwarz-rot-gold), eine sechsstellige Nummer und der Stempel der Zulassungsstelle auf den nichtreflektierenden Kennzeichen (taktische Gründe). Bei Motorrädern mit Y-Kennzeichen ist die Nummer nur fünfstellig. Die Nummern werden willkürlich vergeben, das heißt es ist an keine Systematik wie Fahrzeugtyp oder Truppenteil gebunden. Die Zulassung erfolgt zentral durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle (ZMK) in Mönchengladbach-Rheindahlen. Die Fahrzeuge der Bundeswehr unterliegen einer arteigenen Überwachung in Anlehnung an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, z.B. der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung, und werden in einer Technischen Materialprüfung (TMP) durch eigenes Personal geprüft. Kfz-Steuern fallen nicht an, hinsichtlich der Kfz-Haftpflicht tritt die Bundesrepublik Deutschland wie ein Versicherer ein.
- Internationale Hauptquartiere führen auf den amtlichen Kennzeichen ihrer Dienstfahrzeuge als Unterscheidungszeichen ein X, dem eine vierstellige Zahl folgt. Obwohl die 15. Ausnahmeverordnung zur StVZO die Aufgaben der Zulassungsbehörde für diese Fahrzeuge der Zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr übertragen hat, sind Fahrzeuge mit einem X-Kennzeichen keine Dienstfahrzeuge der Bundeswehr. Die Zulassung und technische Überwachung der Fahrzeuge erfolgt nach den Vorschriften der StVZO.
- Die Kennzeichen AD, AF, HK und IF werden an Fahrzeuge von Angehörigen der US-Streitkräfte in Deutschland vergeben.
Die Schilder sollen - im Vergleich zu den alten Kennzeichen mit Schriftzug "US Army" - unauffällig wirken und sind daher den EU-Schildern nachempfunden (sog. "Lookalike"-Kennzeichen): Auf der linken Seite ist statt des EU-Sternenkranzes das NATO-Emblem und der Schriftzug USA angegeben.
Das Kreiswappen des "Zulassungsbezirks" lautet "Streitkräfte der Vereinigten Staaten in Deutschland".
Anstelle der TÜV-Plakette - die Fahrzeuge unterliegen nicht deutschem Recht und benötigen daher keinen TÜV - ist das Ablaufdatum der Zulassung angegeben. Vorderes und hinteres Schild sind gleich, da es auch keine AU-Plakette gibt.
Beobachtungen zufolge wird für (verkleinerte) zweizeilige Schilder AF oder HK vergeben, während die einzeiligen Schilder AD oder IF erhalten. Diese Kürzel wurden gewählt, weil sie im deutschen Kennzeichensystem noch nicht verwendet wurden.
- Reicht der Platz für die Zeichen nicht aus, so kann die private Prägestelle schlankere Zeichen verwenden. Dieses Problem tritt vor allem bei Städten mit dreibuchstabigen Kennungen auf, wenn diese besonders breite Zeichen enthalten, zum Beispiel W oder M, aber auch in Regionen mit besonders langem Nummernteil, insbesondere in Großstädten.
- War früher die DIN-Schrift (sogenannte Verkehrsschrift, normiert in DIN1451) üblich, so wird heute eine spezielle fälschungserschwerende Schrift (FE-Schrift) verwendet, die zudem eine geringere Fehlerrate beim Erkennen mit Kamerasystemen hat (siehe auch Mautbrücken beziehungsweise LKW-Maut).
- Bei Motorrädern war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein halbrundes Schild auf dem vorderen Schutzblech (längs) üblich, das aber in der Nachkriegszeit seine praktische Bedeutung und entsprechende Nutzung verlor. Zweiräder, Trikes und verwandte Zulassungen haben heute generell nur ein Nummernschild, das am Heck des Fahrzeugs befestigt ist. Oft geübte Praxis der Kfz-Zulassungsstellen ist es, für Motorräder die einstelligen Nummern, zum Beispiel "OH TP 1" zu reservieren.
- Kleinkrafträder, Mofas und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle führen lediglich ein Versicherungskennzeichen. Sie müssen aber durch ein Versicherungskennzeichen am Heck gekennzeichnet sein. Dieses wird jährlich ab März für längstens ein Jahr (Versicherungsjahr) in einer anderen Schriftfarbe herausgegeben und kann bei Banken und Versicherungen erworben werden. Dieses Schild ist zweizeilig (3 Buchstaben gefolgt von 3 Ziffern), fast quadratisch und deutlich kleiner als KFZ-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben. Es handelt sich nicht um ein Kennzeichen, das die behördliche Zulassung zum Straßenverkehr dokumeniert.
Kennzeichen müssen gut lesbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeug-Außenseite und senkrecht angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt werden (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar.
Beschreibung
Das KFZ-Zeichen enthält heute das Zeichen der EU, die Plakette der letzten Hauptuntersuchung (vulgo TÜV-Plakette), evtl. eine AU-Plakette und den Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Auto zugelassen wurde. Seit der Einführung der Euro-Kennzeichen tritt an deren Stelle das Wappen des Bundeslandes (siehe Weblinks), in dem der Kreis liegt.
Nach dem Kennzeichen wird genannt, woher sich das Zeichen ableitet. Das ist i.d.R. der Name des Kreises beziehungsweise der Kreissitz (Kreisstadt). Leitet sich das Zeichen vom Namen des Kreises ab, so wird zusätzlich der Kreissitz angegeben. Zeichen, die von einem Stadt- und einem Landkreis verwendet werden, sind besonders erläutert und mit den Abkürzungen "St." für kreisfreie Stadt beziehungsweise "Lkr." oder "Kr." für Landkreis versehen. Die Kfz-Zeichen unterscheiden sich in diesen Fällen durch die Kombination von Buchstaben und Ziffern. Dabei steht "X" für einen Buchstaben, "XX" für zwei, "9" für eine Ziffer usw.
Die Links bei den Kreisbezeichnungen beziehungsweise Namen der kreisfreien Städten führen zum Artikel des jeweiligen Verwaltungsbezirks. Bei KFZ-Kennzeichen, die von einer Stadt und von einem Landkreis verwendet werden, führt der Link bei Lkr. zum Landkreis.
Die Zahl der Ziffern und Buchstaben beim KFZ-Kennzeichen kann gelegentlich interpretiert werden - sie unterscheidet dabei oft die Kennzeichen von Landkreisen und von kreisfreien Städte in der selben Region.
siehe auch
- Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen aus anderen Ländern
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