Nukleare Teilhabe

Konzept innerhalb der Abschreckungspolitik der NATO
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Die nukleare Teilhabe ist ein Konzept innerhalb der Abschreckungspolitik der NATO, das Mitgliedsstaaten ohne eigene Nuklearwaffen in die Planung des Einsatzes von Nuklearwaffen und in den Einsatz der Waffen selbst durch die NATO einbezieht.

Zur nuklearen Teilhabe gehört, dass die beteiligten Staaten in einschlägigen Gremien mit beraten und entscheiden, dass sie technische Voraussetzungen zum Einsatz von Nuklearwaffen – zum Beispiel geeignete Flugzeuge – bereit halten und dass auf ihrem Territorium Nuklearwaffen lagern. Im Kriegsfall können die Teilhabestaaten Nuklearwaffen unter amerikanischer Kontrolle einsetzen.

Derzeit stellt von den drei Nuklearmächten der NATO nur die USA Waffen für die nukleare Teilhabe zur Verfügung. Teilhabende Staaten sind Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, die Niederlande und die Türkei, also hauptsächlich frühere Frontstaaten im Kalten Krieg.

Die im Rahmen der nuklearen Teilhabe in den nichtnuklearen Staaten gelagerten Waffen sind im Frieden stets von amerikanischen Soldaten bewacht; über die zu ihrer Zündung nötigen Codes verfügt nur die amerikanische Führung. Es wird vermutet, dass in Europa in diesem Rahmen etwa 180 Nuklearwaffen gelagert sind, davon 65 in den deutschen Stützpunkten Ramstein und Büchel.

Insbesondere Kriegsgegner sind der Meinung, die Weitergabe und Stationierung von US-amerikanischen Atomwaffen in anderen NATO-Staaten im Rahmen der nuklearen Teilhabe würde den Atomwaffensperrvertrag verletzen.

Siehe auch: NATO-Doppelbeschluss, Proliferation