Friedrich Werner (* 3. September 1897 in Oliva bei Danzig; † 30. November 1955 in Düsseldorf) war ein deutscher Jurist und evangelischer Oberkirchenrat. Der Anhänger der Deutschen Christen gilt als einer der Hauptgegner der Bekennenden Kirche.
Leben und Wirken
Werner legte in Danzig sein Abitur ab. Im Jahre 1915 ging er freiwillig zum Heeresdienst und kämpfte während des Ersten Weltkrieges als Fahnenjunker, später als Leutnant und Kompanieführer, wofür er mit dem Eisernen Kreuz und dem Verwundetenabzeichen dekoriert wurde.
Nach dem Krieg studierte Werner Geschichte, Nationalökonomie und Finanz- und Rechtswissenschaften in Marburg und Berlin. Er wurde 1922 über ein wirtschaftswissenschaftliches Thema an der Universität Jena promoviert. Von 1923 bis 1927 war er Referendar, 1927/28 Generalassessor und Hilfsrichter an einem Berliner Landgericht. Im Jahr 1928 wurde er Landgerichtsanwalt und als Vorstandsmitglied der Berliner Anwaltskammer gewählt.
Werner näherte sich völkisch-nationalistischen Positionen an. Bereits im Jahre 1930 trat er der NSDAP bei. Er durfte sich SA-Sturmführer nennen und war Leiter der Rechtsabteilung des NSKK für Groß-Berlin.
Im Jahre 1933 wurde Werner Referent für Kirchenrecht in der Reichsleitung der Deutschen Christen. Zugleich bekleidete er die Ämter eines Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats in Berlin wie des Präses der altpreußischen Generalsynode. In diesen Funktionen forderte er die Umgestaltung der Kirche nach dem „Führerprinzip“ und wurde einer der Hauptgegner der sich als Opposition formierenden Bekennenden Kirche (BK). Zeitweise war Werner Mitglied des Geistlichen Ministeriums der Deutschen Evangelischen Kirche. Er unterzeichnete im April 1939 eine Erklärung, in der Hitler als der Fortsetzer und Vollender der Lutherschen Reformation bezeichnet wurde. [1]
Im selben Jahr begründete Werner das Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben mit und wurde einer seiner Mitarbeiter. [2] – Von 1941 bis Kriegsende war Werner zur Wehrmacht eingezogen.
Nach der Befreiung vom Faschismus wurde er seiner Kirchenämter enthoben, konnte aber durch einen Prozess gegen die Evangelische Kirche der Union erreichen, dass seine Rechte als „Beamter auf Lebenszeit“ durch einen finanziellen Ausgleich abgegolten werden mussten. Nun arbeitete er weiter als Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Werke
- Herz, nicht verzag! Stimmen der Hoffnung aus trüben Tagen der deutschen Geschichte; hrsg. und eingeleitet Friedrich Werner. - Naumburg / Saale: C. A. Tancré, 1921
- 40 Jahre Evangelischer Bund in Ostpreussen; Königsberg: Ost- u. westpreussischer Hauptverein des Evangelischen Bundes, 1930
- Beamtentum und Konfession; Königsberg i. Pr.: Evangelischer Bund, 1931
Literatur
- Klaus Scholder: Die Kirchen und das Dritte Reich, 2 Bände; Frankfurt, Berlin: 19862, 19882
- Artikel Werner, Friedrich«; in: Hermann A. L. Degener (Hg.): Wer ist es? Unsere Zeitgenossen; o.O.: 193510, S. 345
Weblinks
- Vorlage:PND
- Friedrich Werner (Jurist). In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL).
Einzelnachweise
- ↑ Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich; Frankfurt/Main 2003, S. 670
- ↑ Hans Prolingheuer: Wir sind in die Irre gegangen; Köln 1987, S. 151
Personendaten | |
---|---|
NAME | Werner, Friedrich |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 3. September 1897 |
GEBURTSORT | Oliva |
STERBEDATUM | 30. November 1955 |
STERBEORT | Düsseldorf |