Ehebruch

Sex mit einer anderen Person als dem Ehepartner
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Dezember 2003 um 12:51 Uhr durch 82.82.127.159 (Diskussion) (Was ist der "christliche Kulturraum"? Gemeint ist hier wohl Europa, aber gerade Europa ist weit pluralisitischer geprägt (Franz. Revolution, Heidentum, Diktaturen, Römische Kultur, griech. Kultur, ...). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

In der Ethnologie und Anthropologie wird der Ehebruch als das Eingehen gesellschaftlich nicht geduldeter ausserehelicher Beziehungen definiert. In Europa versteht man unter Ehebruch meist eine aussereheliche sexuelle Beziehung zwischen zwei Personen, wobei wenigstens eine der beteiligten Personen mit einer anderen Person verheiratet ist.

Beim Ehebruch handelt es sich nicht zwangsläufig um eine sexuelle Beziehung. Es gibt Gesellschaften, in denen aussereheliche sexuelle Beziehungen verheirateter Personen mit anderen Personen als dem rechtmässigen Ehepartner erlaubt sind. In vielen anderen Gesellschaften sind solche Beziehungen jedoch verboten und werden sehr streng sanktioniert. Die Strenge der Sanktionen hängt jeweils von der Art der Heiratsbeziehung sowie dem religiösen und/oder moralischen Umfeld ab. In manchen Gesellschaften hat sexuelle Treue einen sehr hohen Stellenwert, in anderen ist sie eher von sekundärer Bedeutung. Vor allem in Gesellschaften mit einer Ideologie der männlichen Kontrolle über die weibliche Sexualität und Reproduktivität wird Ehebruch durch die Frau streng bestraft. In Gesellschaften hingegen, in denen der biologischen Vaterschaft keine grosse Bedeutung beigemessen wird (meist matrilinearen Kulturen), gilt der sexuelle Ehbruch als "minderschweres Delikt".

In ein und derselben Gesellschaft können unterschiedliche, sich teilweise sogar gegenseitig ausschliessende Konzepte des Ehebruchs vorkommen. In unserem Kulturraum beispielsweise vertreten bestimmte Repräsentaten der Kirche die theologische Position des Augustinuns, dem zufolge bereits "unkeusche Gedanken" als Ehebruch gewertet werden. Daneben definiert die staatliche Gesetzgebung erst den Vollzug des Geschlechtsaktes als Ehebruch.