Bulle von Rieti

päpstliche Privilegien von 1234 zum Landanspruch des Deutschen Ordens
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Mit der Goldenen Bulle von Rieti (oder auch: "päpstliche Bulle von Rieti") bestätigt 1234 der Papst Gregor IX. dem Deutschen Orden die Herrschaft über das Kulmer Land östlich der unteren Weichsel, sowie über alle weiteren, vom Deutschen Orden in Preußen eroberte Ländereien ("zu ewigem und freiem Besitz"). Der Deutsche Orden sollte dabei ausschließlich der Hoheit des Papstes, aber keiner weiteren Lehensabhängigkeit unterworfen sein. Die Goldene Bulle von Rieti stellt die schriftliche Niederlegung einer bereits vorher im August und September 1230 dem Deutschen Orden gemachten, mündlichen Zusage dar. Der Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza hatte hartnäckig auf eine schriftliche Niederlegung bestanden.

Die Goldene Bulle von Rieti vom 3. August 1234 korrespondiert mit der Goldenen Bulle von Rimini 1226 des deutschen Kaisers und dem Vertrag von Kruschwitz 1230 des polnischen Herzogs Konrad von Masowien.

Am 26. Juli 1257 wiederholte und bestätigte Papst Alexander IV. die Goldene Bulle von Rieti.