Der Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein (NVN) ist aufgrund des Gesetzes zur Regionalisierung des Öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs sowie zur Weiterentwicklung des ÖPNV (Regionalisierungsgesetz NW) vom 7. März 1995 gebildet worden. Er ist ein Ergebnis der Bahnstrukturreform.
Aufgaben
Der Zweckverband nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Planung, Organisation und Ausgestaltung des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (SPNV) im Verbandsgebiet
- Bildung eines Gemeinschaftstarifs, Schaffung einheitlicher Beförderungsbedingungen und Koordinierung des Verkehrsangebotes im ÖPNV
- Koordination der von den Kreisen Kleve und Wesel aufzustellenden Nahverkehrspläne sowie
- Aufstellen eines Nahverkehrsplanes für den Zweckverband.
Die Zweckverbandssatzung enthält die Option, dass die Verbandsmitglieder weitere Aufgaben auf den Zweckverband übertragen können, insbesondere Planung, Organisation und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV im Verbandsgebiet oder auch in Teilen des Verbandsgebiets.
Darüber hinaus schreibt das Regionalisierungsgesetz vor, dass die Zweckverbände auf die Bildung von Übergangstarifen hinwirken sollen.
Aufgabenträger
Während die Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV den Kreisen und Kreisfreien Städten übertragen wurde, sind für die Wahrnehmung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Zweckverbände in den Kooperationsräumen gebildet worden. Für den Kooperationsraum 9 (Niederrhein) haben die Kreise Kleve und Wesel den Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein gebildet. Die konstituierende Sitzung fand am 12. Dezember 1995 im Kreishaus Wesel statt.
Mitglieder, Vertretung, Sitz
Mitglieder des Nahverkehrs-Zweckverbands Niederrhein sind die Kreise Kleve und Wesel, die in der Verbandsversammlung durch je 9 Mitglieder vertreten werden. Als beratende Gremien gibt es zwei Regionalbeiräte, in denen jede kreisangehörige Gemeinde und der jeweilige Kreis mit einer Stimme vertreten sind.
Der Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein hat seinen Sitz im Kreishaus Wesel.
Bus-/Schiene-Gemeinschaftstarif
Auf Beschluss der Verbandsversammlung vom 15. Dezember 1998 wird am 18. Februar 1999 ein Kooperationsvertrag mit der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) zwecks Einführung des Bus-/Schiene-Gemeinschaftstarifs zum 1. Juni 1999 abgeschlossen. Danach gelten einheitliche Tarife und Beförderungsbedingungen im Gebiet der VGN nicht mehr nur für den Busverkehr, sondern auch im Schienenpersonennahverkehr. Gleichzeitig wird der VGN die Anwendung, Fortentwicklung und technische Ausführung des Gemeinschaftstarifs übertragen.
Verkehrsvertrag mit der DB Regio NRW
Auf Beschluss der Verbandsversammlung vom 29. Juli 2003 wird ein neuer Verkehrsvertrag mit der DB Regio NRW abgeschlossen.
Eckpunkte sind
- Tarifgestaltung
Das Tarifgestaltungsrecht liegt ausschließlich bei den Verkehrsbetrieben, die sich im Kooperationsraum 9 in der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) zusammengeschlossen haben.
Es besteht ein öffentliches Interesse, den derzeitigen Tarif der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein so weiterzuentwickeln, dass er mit dem Tarif des benachbarten Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) weitgehend kompatibel wird. Die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand sollte dabei allerdings so minimal wie möglich sein. Mit dem Verkehrsvertrag hat sich die DB Regio NRW verpflichtet, als Mitglied der VGN darauf hinzuwirken, dass zielstrebig an der Weiterentwicklung des VGN-Tarifs gearbeitet wird. Sie verzichtet bis zu einem Gesamtbetrag von 1,5 Millionen Euro auf eventuelle Mindererlöse.
- Wettbewerb
Die Strecke 498 Xanten - Duisburg wird im Jahre 2005 in den Wettbewerb gestellt mit dem Ziel der Betriebsaufnahme im Jahre 2008.
- Laufzeit
Es wurde eine Laufzeit des Vertrags von 15 Jahren vereinbart. Das Einnahmerisiko liegt bei der DB Regio NRW.
- Leistungsangebot, Finanzierung, Fonds
Das von der DB Regio NRW zu erbringende Leistungsangebot entspricht mit 3,08 Millionen Zug-km den Vorgaben des SPNV-Finanzierungsplanes des Landes NRW.
Das Leistungsangebot im SPNV-Bereich wird grundsätzlich mit den vom Land zur Verfügung gestellten Transfermitteln finanziert.
Für Mehrleistungen nach dem Fahrplanangebot und für Sonderleistungen (z.B. bei Veranstaltungen) stellt die DB Regio NRW dem NVN ein jährliches Finanzierungsvolumen von 150.000 Euro zur Verfügung.
- Qualitätstandards, Gewährleistungssystem
Im Interesse der Fahrgäste wurden für verschiedene kundennahe Kriterien Qualitätsstandards vereinbart. Das gilt für die Bereiche Pünktlichkeit, Zustand der Fahrzeuge, Sitzplatzkapazität, Fahrgastinformation, Schienenersatzverkehre, Personale im Zug, Beschwerdemanagement, Vertrieb und Zustand der Stationen.
Es wird ein neues Gewährleistungssystem eingeführt. Hierfür sind nicht nur die objektiv messbaren Kriterien, sondern auch subjektive Kriterien maßgebend. Ziel dieser Qualitätskriterien ist es, den Fahrgästen im Bereich des NVN die gleiche Qualität zu gewährleisten wie im VRR.
- Fahrzeuge
Hier soll in zeitlichen Abständen ein sogenanntes Re-Design durchgeführt werden, bei dem z.B. die Innenausstattung den Neufahrzeugen angepasst wird.
Weiterentwicklung und Anpassung des VGN-Tarifs
Im Gebiet des NVN bzw. der VGN kritisieren die Fahrgäste die fehlende tarifliche Anpassung an den benachbarten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Alle Beteiligten - Zweckverband und Verkehrsbetriebe in der VGN - arbeiten daran, den bestehenden Tarif so weiterzuentwickeln, dass er mit dem zukünftigen VRR-Tarif kompatibel ist.
NRW-Tarif
Zum 12. Juni 2005 soll für Fahrten zwischen den Verbundtarifräumen der NRW-Tarif eingeführt werden. Er macht die Übergangstarife überflüssig. Wichtigstes Kriterium ist zukünftig die Nutzung von Bus und Bahn im Nahverkehr mit nur einem Fahrausweis.