PROJEKT Bürgerliches Gesetzbuch
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Einstiegsseite: Bürgerliches Gesetzbuch
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Zielsetzung: Aus dem Bereich des bürgerlichen Rechts gibt es bereits eine große Zahl von Artikeln. Damit ist ein Stand erreicht, der es sinnvoll und wünschenswert erscheinen läßt, gezielt auf eine Ergänzung noch fehlender wichtiger Artikel und auf eine Verbesserung einiger bestehender Artikel zum BGB hinzuarbeiten. Eventuell kann die Zusammenstellung später auch dazu dienen, als Auflistung der bestehenden Artikel eine Suche zu ermöglichen.
Vorbemerkung: Bei noch fehlenden Artikeln wurden Hinweise auf Fundstellen angegeben, als erster Hinweis und Anregung zur Erstellung des Artikels. Ferner wird kurz auf wünschenswerte Erweiterungen oder Verbesserungen hingewiesen. Längere oder kontroverse Ausführungen gehören auf die Diskussionsseite des Artikels, eventuell kann hier ein Hinweis darauf aufgenommen werden.
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wichtige Seiten
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weniger wichtige Seiten
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Allgemeiner Teil
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Allgemeiner Teil
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- Abtretung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Annahmeverzug
- Aufrechnung: siehe § 387 ff. BGB
- Erfüllung: siehe § 362 ff. BGB
- Erfüllungsgehilfe ist Redirect auf Gehilfe. Eigener Artikel?
- Fälligkeit
- Fahrlässigkeit
- Fernabsatzvertrag: siehe §§ 312 b ff. BGB; ausbauen, besondere Rechtsfolgen
- Forderung (Recht): siehe § 241, § 398 BGB
- Gegenseitiger Vertrag: siehe Synallagma, erweitern?
- Gehilfe: siehe Erfüllungsgehilfe
- Gesamtschuld
- Geschäftsgrundlage: siehe § 313 BGB
- Haustürgeschäft: erweitern, siehe § 312, 312a BGB
- Hinterlegung
- Kausalität
- Leistungsbestimmungsrecht: siehe § 315 ff. BGB
- Leistungsstörung
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern: siehe §§ 420 - 432 BGB, darunter auch Gesamtschuld
- Pflicht (Recht): Es gibt Pflicht, Artikel zu spezifisch rechtlichen Aspekten fehlt noch.
- Pflichtverletzung
- Rechenschaftspflicht: siehe § 259, § 666 BGB
- Rückgaberecht: bei Verbraucherverträgen (Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag) siehe § 356 BGB
- Rücktritt (erweitern, einzelne Fälle; Abwicklung)
- Schadensersatz
- Schuld
- Schuldbeitritt
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldübernahme
- Schuldverhältnis
- Synallagma
- Treu und Glauben: evtl. erweitern, Anwendungsfälle
- Unmöglichkeit
- Verantwortlichkeit (Recht) oder Vertretenmüssen: siehe zB § 276, § 278, § 286 Abs. 4, § 300 Abs. 1, § 326 Abs. 2, § 680 BGB
- Verbrauchervertrag: siehe § 310 Abs. 3, §§ 355-369 BGB
- Verpflichtungsgeschäft
- Vertrag
- Vertrag zugunsten Dritter: siehe § 328 BGB
- Vertragsstrafe
- Verzugszins ist Redirect auf Schuldnerverzug. Eigener Artikel?
- Vorsatz: evt. zum Zivilrecht etwas erweitern
- Widerrufsrecht: bei Verbraucherverträgen (Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag) siehe § 355 BGB
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Allgemeines Schuldrecht
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Besonderes Schuldrecht
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Sachenrecht
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Familienrecht
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Erbrecht
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