Ein bundesunmittelbares Gebiet ist ein Gebiet in einem Bundesstaat, welches zu keinem der Einzelstaaten gehört, sondern direkt dem Bund untersteht. Bundesunmittelbare Gebiete werden häufig auch als Bundesterritorien bezeichnet, in Indien als Unionsterritorien. Bundesterritorien, die die Bundeshauptstadt und evtl. das engere Umland umfassen, bezeichnet man häufig als Bundesdistrikte.
Länder mit bundesunmittelbaren Gebieten
- Argentinien
- Australien
- Hauptstadtterritorium (Australian Capital Territory)
- Jervis-Bay-Territorium
- Nordterritorium
- Australische Außengebiete
- Ashmore- und Cartier-Inseln
- Australisches Antarktis-Territorium (international nicht anerkannt)
- Heard- und McDonald-Inseln
- Kokosinseln
- Korallenmeerinseln
- Norfolkinsel
- Weihnachtsinsel
- Bosnien-Herzegowina
- Brčko-Distrikt (de facto, offiziell Kondominium der beiden Entitäten (= Landesteile))
- Brasilien
- Bundesdistrikt (Distrito Federal do Brasil)
- Deutschland (Deutsches Kaiserreich 1871–1918)
- Indien
- Kanada
- Malaysia, siehe auch Wilayah Persekutuan
- Kuala Lumpur (Hauptstadt)
- Putrajaya (Regierungssitz)
- Labuan
- Mexiko
- Nigeria
- Hauptstadtterritorium (Federal Capital Territory)
- Pakistan
- USA
- District of Columbia
- verschiedene Außengebiete
- Venezuela
- Hauptstadtdistrikt (Distrito Capital)
- Abhängige Bundesgebiete (Dependencias Federales)
In der Bundesrepublik Deutschland existieren keine bundesunmittelbaren Gebiete. Allerdings nimmt der Bund in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands auf See – die nicht zum Staatsgebiet gehört – gewisse Aufgaben wahr (z.B. Marine Raumplanung), für die sonst im Staatsgebiet die Länder zuständig wären.
Es gibt allerdings Überlegungen, Berlin oder einen Teil davon in einen Bundesdistrikt umzuwandeln.