Bundesunmittelbares Gebiet

politischer Begriff
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Ein bundesunmittelbares Gebiet ist ein Gebiet in einem Bundesstaat, welches zu keinem der Einzelstaaten gehört, sondern direkt dem Bund untersteht. Bundesunmittelbare Gebiete werden häufig auch als Bundesterritorien bezeichnet, in Indien als Unionsterritorien. Bundesterritorien, die die Bundeshauptstadt und evtl. das engere Umland umfassen, bezeichnet man häufig als Bundesdistrikte.

Länder mit bundesunmittelbaren Gebieten

In der Bundesrepublik Deutschland existieren keine bundesunmittelbaren Gebiete. Allerdings nimmt der Bund in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands auf See – die nicht zum Staatsgebiet gehört – gewisse Aufgaben wahr (z.B. Marine Raumplanung), für die sonst im Staatsgebiet die Länder zuständig wären.

Es gibt allerdings Überlegungen, Berlin oder einen Teil davon in einen Bundesdistrikt umzuwandeln.