Interkommunion

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Unter Interkommunion versteht man die gemeinschaftliche Abendmahlsfeier von Mitgliedern verschiedener Konfessionen.

Die Interkommunion in der Praxis

Jahrelange bi- und multilaterale Verhandlungen haben eine Reihe von unterschiedlichen Möglichkeiten der Interkommunion herausgebildet.

Die "begrenzte Zulassung zum Abendmahl"

Hier werden Glieder anderer Kirchengemeinschaften zum Abendmahl zugelassen, wenn persönliche oder allgemeine Notsituationen sowie besondere seelsorgerliche Gründe vorliegen. In den meisten Fällen bleibt die Entscheidung, ob denn eine Notlage vorliegt, dem Abendmahlsteilnehmer überlassen.

Das offene Abendmahl

Hier werden in jeweils ihren Kirche abendmahlsberechtigten Christen vom Amtsträger - in der Regel dem Pfarrer - zum gemeinsamen Abendmahl eingeladen. Viele Freikirchen - darunter die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden - praktizieren das sogenannte "halboffene"" Abendmahl. In diesem Zusammenhang ist es nicht von Bedeutung, ob die Teilnehmer am Abendmahl im kirchenrechtlichen Sinne dazu berechtigt sind. Wichtig ist allein, ob sie persönliche an Jesus Christus als ihren Herrn glauben und sich der Vergebung ihrer Schuld gewiss sind.

Die von Kirchen vereinbarte gegenseitige Zulassung zum Abendmahl

Eine Reihe von Kirchen haben nach intensiven theologischen Gesprächen eine gegenseitige Zulassung zum Abendmahl vereinbart. So haben beispielsweise viele lutherische, reformierte, anglikanische und methodistische Kirchen eine grundsätzliche Abendmahlsgemeinschaft vereinbart.

Die Interzelebration

Bei der Interzelebration geht es nicht nur um die Interkommunion von Gläubigen verschiedener Kirchengemeinschaften, sondern auch um die gemeinsame Spendung des Abendmahlssakraments durch konfessionell verschiedene Amtsträger. Für die Geistlichen evangelischer Denominationen ist dies heute häufig geübte Praxis, für die Priester der katholischen ist die Teilnahme an einer Interzelebration nicht erlaubt. Ein Interkommunionsgottesdienst im Rahmen des deutschenKirchentags zum Pfingstfest 2003 in Berlin führte zu einer Suspendierung für den "interzelebrierenden" katholischen Pfarrer Gotthold Hasenhüttl, der mit evangelischen Geistlichen gemeinsam eine Eucharistiefeier geleitet hatte. Der katholische Pfarrer Bernhard Kroll (Diözese Eichstätt) wurde aus seinem Pfarramt entfernt und in ein Kloster verschickt, nachdem er das Abendmahl öffentlich und demonstrativ von einem evangelischen Geistlichen empfangen hatte.

Die volle Abendmahlsgemeinschaft

Verschiedene protestantische Kirchen haben miteinander eine volle Abendmahlsgemeinschaft vereinbart. Dies schließt sowohl die gegenseitige Teilnahme am Abendmahl wie auch die Interzelebration mit ein.

Katholisch-evangelische Interkommunion

Während die Kirchen des Protestantismus eine Reihe von Möglichkeiten interkonfessioneller Mahlgemeinschaft heraus gebildet haben, ist die römisch-katholische Haltung zu gemeinsamen Abendmahlsfeiern nach wie vor ablehnend. Für sie haben die unterschiedlichen Abendmahlsverständisse der Kirchen trennenden Charakter:

  • Katholische Christen verstehen die Elemente Brot und Wein als Leib und das Blut Jesu Christi Transsubstantation. Nur ein Priester, der gültig geweihnt ist, kann das Sakrament der Eucharistie spenden. Evangelische Amtsträger sind nach katholischer Auffassung nicht gültig geweiht.
  • Lutherische Christen feiern ihr Abendmahl in dem bewußtsein, dass Jesus Christus während der Mahlfeier "in, mit und unter" den Zeichen von Brot und Kelch gegenwärtig ist Realpräsenz.
  • Reformierte Christen sehen das Abendmahl als eine zeichenhafte Gedächtnisfeier, in der an das Leiden Sterben Jesu erinnert wird. Eine ähnliche Auffassung vertreten die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden sowie andere Vertreter der freikirchlichen Bewegung.

Die Trennung von den evangelischen Abendmahlsauffassungen wurde im Konzil von Trient 1563 fixiert und hält bis zum heutigen Tag an. Papst Johannes Paul II. hat in seiner Enzyklika zur Ökumene am Gründonnerstag 2003 die Interkommunionsverbot bekräftigt.

Aktuelle Situation

Auf örtlicher Ebene wird in vielen Gottesdiensten die Interkommunion wie selbstverständlich praktiziert. Konfessionsverschiedene Aktionsgruppen, überkonfessionelle Initiativen und Hauskreise sowie konfessionsverschiedene Familien feiern Gottesdienst mit Interkommunion. Von daher stellt sich die Frage, ob nicht die Diskussion der kirchlich-theologischen Gremien schon längst von der Praxis der kirchlichen Basis überrollt wird.


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