Das Hendiadyoin (Vorlage:ELSalt - hen dia dyoin, „eins durch zwei“) ist in der Rhetorik und Linguistik eine Stilfigur, bei der ein Begriff durch zwei Wörter mit (annähernd) derselben semantischen Bedeutung wiedergegeben wird.
Das Hendiadyoin ist oft ein feststehender Ausdruck, also eine so genannte Zwillingsformel. Dabei ist in manchen Fällen eins der beiden Wörter allein ungebräuchlich (frank [und frei], rank [und schlank], klipp [und klar]). In Abgrenzung zur Tautologie bilden beim Hendiadyoin die beiden Wortbestandteile zusammen erst die eigentliche Bedeutung des Ausdrucks (beispielsweise „Hab und Gut“ für „Besitz“). Bei der Tautologie besitzen dagegen die beiden Wortbestandteile auch schon für sich allein genommen die gleiche Bedeutung wie der gesamte Ausdruck, der als Ganzes in der Regel nur eine rhetorische Verstärkungsfunktion erfüllt (beispielsweise „Art und Weise“).
Hendiadyoine kommen in unterschiedlichen Formen vor:
- als phraseologische Verbindung zweier Synonyme (Spezialfall der Synonymik, Abgrenzung zur Tautologie häufig schwierig), z. B. „Grund und Boden“, „nie und nimmer“;
- als phraseologische Verbindung zweier ähnlicher Begriffe, die beide zusammen einen gemeinsamen (neuen) Begriff bezeichnen (z. B. „Feuer und Flamme“)
- als beiordnende Verbindung zweier Substantive, die beide zusammen einen einzigen Gegenstand bezeichnen (z. B. „Haus und Hof“);
- wobei das eine dem anderen logisch untergeordnet sein kann (z. B. „von Tellern und Silber essen“ statt „von Silbertellern essen“).
Auch in der Rechtssprache fassen hendiadyoinische Paarformeln häufig zwei eng verwandte, aber doch zumindest historisch oder formal zu unterscheidende Begriffe zu einem Topos zusammen.
Beispiele
- alt und krank (Gesamtbedeutung altersschwach in Bezug auf eine Person)
- Angst und Bange (Gesamtbedeutung angstdurchtrieben)
- kreuz und quer (Gesamtbedeutung durcheinander)
- Dies und Das (Gesamtbedeutung Sonstiges)
- in Bausch und Bogen (rechtssprachliche Paarformel)
- Feuer und Flamme (Gesamtbedeutung begeistert)
- form- und fristgerecht (rechtssprachliche Paarformel)
- frank und frei (Gesamtbedeutung direkt)
- Grund und Boden (rechtssprachliche Paarformel)
- Hab und Gut (Gesamtbedeutung sämtlicher Besitz)
- Haus und Hof (Gesamtbedeutung Wohneigentum)
- Kind und Kegel (ursprünglich rechtssprachliche Paarformel mit der Gesamtbedeutung sämtliche Nachkommenschaft)
- klammheimlich (verkapptes Homonym, da lat. clam = heimlich)
- klipp und klar (Gesamtbedeutung eindeutig)
- Lust und Laune (Gesamtbedeutung frei)
- wie es leibt und lebt (adjektivische Gesamtbedeutung lebensecht, authentisch, vital)
- Lug und Trug (Gesamtbedeutung bösartige Täuschung)
- mit Fug und Recht (Gesamtbedeutung mit voller Berechtigung)
- Mord und Totschlag (Gesamtbedeutung Gewaltexzess)
- nie und nimmer (Gesamtbedeutung niemals)
- rank und schlank (Gesamtbedeutung schlank)
- recht und billig (rechtssprachliche Paarformel)
- Sack und Pack (Gesamtbedeutung sämtliches Gepäck)
- Saus und Braus (Gesamtbedeutung verschwenderischer Überfluss)
- schön und gut (Gesamtbedeutung soweit in Ordnung)
- so bunt, so farbig (Gesamtbedeutung anregend vielfarbig)
- Treu und Glauben (rechtssprachliche Paarformel)
- Tür und Tor (Gesamtbedeutung Zugangswege)
- übergeben und überantworten (rechtssprachliche Paarformel)
- Wind und Wetter (Gesamtbedeutung Wetterunbill)
- Wissen und Gewissen (rechtssprachliche Paarformel)
- Schloss und Riegel (Gesamtbedeutung verschlossen)
Gegenbeispiele:
- Art und Weise (Tautologie)
- einzig und allein (Tautologie)
- Gelaufe und Gerenne (Tautologie)
- Hilfe und Beistand (Tautologie)
- Ort und Stelle (Tautologie)
- Tag und Nacht (Oxymoron mit der Gesamtbedeutung ständig)
„Hendiatris“
Den Spezialfall einer feststehende Formel aus drei Sprachelementen bezeichnet die englische Sprachwissenschaft als Hendiatris („eins durch dreimal“). Der Ausdruck ist im Deutschen allerdings eher ungebräuchlich, man spricht hier in der Regel allgemein von einer Drillingsformel (ein Beispiel für eine hendiatrionische Drillingsformel wäre „Wein, Weib und Gesang“);ebenso ,,todsterbenskrank´´.