Der Begriff Bischof (griech.: επισκοπος, episkopos = Vorsteher, Aufseher; aus episkeptomai = besuchen, heimsuchen) beschreibt in der Urkirche eine kollegiale Funktion neben anderen, z.B. Diakonen. In der zweiten christlichen Generation (Ignatius von Antiochien) entwickelte sich, v.a. in der Auseinandersetzung mit gnostischen Strömungen, das Verständnis des Bischofs als des Garanten der kirchlichen Einheit an der Spitze der Kirchenhierarchie (s. Kirchenamt).
Römisch-Katholische Kirche
Bei dem Bischofsamt (Episkopat) handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes. Der Bischof muss zuerst Diakon und dann Priester gewesen sein. Die Ernennung, die Enthebung oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Papst, vor dem die Bischöfe ihren geistlichen Gerichtsstand haben. Danach wird er von Bischöfen - i.d.R. drei - mit der Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht.
Nach altkirchlicher und katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen "Reihe der Handauflegungen" (Apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Somit gehört das Bischofsamt zum sogenannten "göttlichen Recht". Den obersten Dienst der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Petrus (s. Papst; Matthäus 16,18).
Da die Anzahl der Gläubigen, für die ein Bischof zuständig war, bald zu groß wurde, ermächtigten diese Priester, einen Großteil der Aufgaben stellvertretend zu übernehmen.
Es werden Residenzialbischöfe (Ortsbischöfe) und Titularbischof voneinander unterschieden.
Der Residenzialbischof ist Vorsteher einer Diözese und hat über sie die volle Regierungsgewalt inne. Als solcher hat er die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Bistum und ist allein dem Papst (s. Hierarchie) verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Beamte in der bischöflichen Kurie zur Seite, u.a. der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs, seine Bestellung ist dem Bischof frei gestellt), der Official (wird vom Bischof bestellt und ist Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt, muß Priester sein und über Rechtskenntnisse verfügen)und der Kanzler (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion.
Titularbischöfe sind Bischöfe, deren Diözesen heute nicht mehr bestehen (z.B. im Orient). Aus diesem Grund können sie über diese keinen Besitz ergreifen und keine Jurisdiktionsgewalt ausüben. Titularbischof ist ausschließlich ein Ehrenrang.
Ein Erzbischof ist der Vorsteher eines Erzbistums und hat als solcher die selben Rechte und Pflichten wie alle residierenden oder Diözesanbischöfe. Als Metropolit der Kirchenprovinz hat er gem. Kirchenrecht dafür zu sorgen, dass der "Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden", und soll "Missbräuche dem Papst mitteilen". Eine konkrete Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht. Er ist auch nicht Vorgesetzter der Suffraganbischöfe.
Der Bischof ist der erste Spender der Sakramente. Die weitere Sakramentenspendung durch Priester ist eine Delegationshandlung, die vom Bischof ausgeht. Vorbehalten sind ihm die Priesterweihe, die Firmung (im Ausnahmefall an Priester delegierbar) sowie die Weitergabe der Bischofsweihe.
Das Bischofsamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aber mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind alle Bischöfe gem. Can. 401 §1 CIC angehalten, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten.
Insignien eines Bischof, die sog. Pontifikalien, sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenfunktion), Ring, und Brustkreuz Pektorale. Derlei Insignien finden sich aber auch bei nichtbischöflichen Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie zum Beispiel Äbten. Erzbischöfe-Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, welches ihnen vom Papst verliehen wird. Zu den Privilegien gehört auch die Anrede "Hochwürdigste Exzellenz".
Ein römisch-katholischer Bischof ist immer männlich.
Orthodoxe Kirche
Verständnis und Praxis des Bischofsamtes in der Orthodoxen Kirche stimmen mit der katholischen Kirche weitgehend überein. Statt dem Papst unterstehen die Diözesanbischöfe dem jeweiligen Patriarchen bzw. Metropoliten ihrer autokephalen Landeskirche als primus inter pares. Der Patriarch führt den Vorsitz einer Bischofssynode, die höchste kanonische Autorität innerhalb der jeweiligen Kirche genießt und über Verwaltung und Lehre gleichermaßen wacht. Die verschiedenen orthodoxen Kirchen bilden eine historisch begründete Hierarchie, wobei dem Patriarchen von Konstantinopel ein Ehrenprimat eingeräumt wird, da Konstantinopel zwischen 320 und 1453 das Zentrum der östlichen Christenheit war. Aber außerhalb seiner eigenen Kirche hat der Patriarch von Konstantinopel keine Weisungsbefugnisse und nimmt keine Unfehlbarkeit für sich in Anspruch. Auch die orthodoxe Kirche kennt keine weiblichen Bischöfe.
Die Wahl der Bischöfe ist in den einzelnen Orthodoxen Kirchen (zur Gemeinschaft der orthodoxen Kirchen gehören 14 autokephale und 7 autonome Nationalkirchen) verschieden geregelt, jedoch wird die kollektive Zustimmung der Bevölkerung durch den Ruf Axios! (gr. für "er ist würdig") als wichtiger Teil der Weihe gesehen. Die Abdankung von Bischöfen aufgrund von Druck aus der Bevölkerung ist ebenfalls häufiger als in der katholischen Kirche.
Die Größen der Diözesen unterscheiden sich sehr stark zwischen den einzelnen orthodoxen Kirchen; beispielsweise hat das kleine Griechenland über 80 Bischöfe, mehr als das große Russland.
Bischöfe sind auch in der Orthodoxie zum Zölibat verpflichtet, anders als Priester. Sie stammen daher gewöhnlich aus dem Mönchtum oder werden als Witwer geweiht.
Evangelische Kirche
In den evangelischen Kirchen kann die bischöfliche Funktion je nach Tradition durch eine einzelne, männliche oder weibliche Person ausgeübt werden, aber auch direkt bei verschiedenen kollegialien Gremien liegen.
Eine Bischofsweihe findet in der Regel nicht statt, da weitestgehend ein Bischof lediglich als eine Art Pfarrer im zeitweiligen kirchenleitenden Dienst gesehen wird.
Evangelische Amtsinhaber werden in der Regel von der Synode (Kirchenparlament) für eine bestimmte Zeit gewählt. Die Bezeichnung Bischof wird nicht immer verwendet. Andere Bezeichnungen sind Generalsuperintendent, Präses und Schriftführer (Bremische Evangelisch Kirche).
Es gibt jedoch im evangelischen Bereich große Unterschiede im Leitungsverständnis; so hat beispielsweise die Anglikanische Kirche das katholische Bischofsamt kaum verändert beibehalten, während am anderen Ende der Skala z.B. die Baptisten z.T. überhaupt keine Ämter oberhalb der örtlichen Gemeindeleitung anerkennen.
In den meisten evangelischen Kirchen wird das Amt sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt. Es gibt keine dem Bischof vorbehaltenen Sakramente.
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden (Baptisten)
Die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden (Baptisten) kennen in der Regel kein übergemeindliches Bischofsamt. Sie betonen die Autonomie der Ortsgemeinden und halten die Begriffe Bischof und Ältester für synonym. Sie begründen das unter anderem mit Hinweis auf Apostelgeschichte 20,17-35 (Abschiedsrede des Paulus vor den Ältesten der Gemeinde Ephesus; siehe besonders die Verse 17 und 28). Eine Ausnahme bilden hier die lettischen Baptisten. Sie werden von einem Bischof mit Sitz in Riga geleitet.
Zitate
- Ein Bischof aber soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, maßvoll, würdig, gastfrei, geschickt im Lehren, kein Säufer, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit. Denn wenn jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie soll er für die Gemeinde Gottes sorgen? Er soll kein Neugetaufter sein, damit er sich nicht aufblase und dem Urteil des Teufels verfalle. Er muss aber auch einen guten Ruf haben bei denen, die draußen sind, damit er nicht geschmäht werde und sich nicht fange in der Schlinge des Teufels. (1. Tim. 3,2-7 wiedergegeben nach der Lutherbibel (Ausgabe 1984))
Literatur
- Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Erwin Gatz unter Mitwirkung von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker & Humboldt 1996, XCVI und 871 S., ISBN 3-428-08422-5
Weblinks
Siehe auch: Episkopalismus, Portal Religion/Freikirchen