Als Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet man die Beleuchtung von Fahrzeugen, die notwendig ist um auch bei Dunkelheit auf Straßen sicher unterwegs zu sein.
Dabei gibt es bei allen Fahrzeugen eine Standardbeleuchtung, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorgeschrieben ist und eine zusätzliche Beleuchtung, die auch nach dem Gesetz erlaubt ist.
Kraftfahrzeugbeleuchtung
Prinzipiell gilt, dass nach vorne nur weisses oder oranges Licht strahlen darf, nach hinten nur rotes oder gelbes.
Personenkraftwagen
Als Standard gilt für PKW's nach vorne je ein:
- Scheinwerfer zum Ausleuchten der Freilandstraße, wenn kein Gegenverkehr ist.
- Abblendlicht um ein Blenden des Gegenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Es hat eine Reichweite von 40 m
- Standlicht, das auch immer mit Abblendlicht oder Scheinwerfer brennen muss, so dass auch bei Ausfall eines der anderen Lichter zumindest eine Begrenzung zu erkennen ist.
- Blinker oder richtig Fahrtrichtungsanzeiger in orange.
- optional Nebelscheinwerfer, die eine speziell ausgebildete Streuscheibe haben um keine Selbstblendung herbeizuführen.
- optional Weitstrahler, die noch heller wie der Scheinwerfer leuchten, sind aber seit den Halogenscheinwerfern kaum mehr verwendet.
nach hinten je ein:
- Schlusslicht oder Begrenzungslicht rot
- Bremslicht rot, aber 3 - 4 mal so stark wie Schlusslicht
- Blinker wie vorne
- Reflektor oder Katzenauge (eigentlich kein Licht)
- optional nur eine Nebelschlussleuchte in rot
- Rückfahrlicht ausnahmsweise in weiß, darf aber nur bei eingelegtem Rückwertsgang brennen,
- ein Bremslicht zusätzlich in der Mitte
Üblicherweise ist die Bordspannung für die Beleuchtung 12 Volt, während bis in die 1970er Jahre die Bordspannung 6 Volt war.
Lastkraftwagen und Busse
prinzipiell wie PKW's. LKW's und Busse können aber bei größerer Länge auch seitlich noch rot-weiße Begrenzungslichter haben. Bei höheren Bussen ist die hintere normale Beleuchtung am oberen Rand ein zweites Mal angebracht. In manchen Fällen sind aus Sicherheitsgründen die Lichter doppelt ausgeführt.
Die Bordspannung ist hier meist 24 Volt.
Anhänger
PKW- und LKW-Anhänger haben auf der hinteren Seite jeweils die selben Lichter wie die Zugfahrzeuge. Auch seitliche Begrenzungslichter sind vorhanden. Bei Wohnanhänger, die breiter als das Zugfahrzeug sind, müssen auch vorne weiße Begrenzungslichter sein.
Fahrradbeleuchtung
Prinzipiell müssen auch Fahrräder jeweils ein weißes Licht nach vorne und ein rotes nach hinten haben. Ausnahmen sind Rennräder oder Mountainbikes, die es nur bei Dunkelheit haben müssen. Rückstrahler oder Reflektoren sind auch auf den Pedalen und in den Rädern vorgeschrieben, um Radfahrer leichter als solche zu erkennen.
Der notwendige Strom für die Fahhradbeleuchtung kommt entweder von einem beim Fahren angetriebenen Dynamo oder von einer Batterie
Sonderformen
- Fahrzeuge, auf die im Verkehr besonders geachtet werden muss, haben oft ein oder mehrere gelbe Rundumkennleuchten. Das können z.B. Fahrzeuge zur Straßenerhaltung oder Müllabfuhr, aber auch schwerere oder Gefahrguttransporter sein.
- Einsatzfahrzeuge haben blaue Rundumkennleuchten
- militärische Fahrzeuge haben zusätzlich noch spaltförmige Tarnlichter.