Vorarlberger Wappen

Wappen des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg
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Das Vorarlberger Landeswappen geht auf das mittelalterliche Geschlecht der Montforter zurück. Es ist das einzige Wappen eines österreichischen Bundeslandes, in dem kein Wappentier vorkommt (in Wien wird allerdings nur im großen Wappen ein Adler verwendet).

Vorarlberger Landeswappen


Geschichte

 
Wappen Vorarlbergs bis 1918.

Die Montforter, die im Bereich des heutigen Vorarlberg (Feldkirch, Bregenz, Götzis), aber auch im süddeutschen Raum mehrere Herrschaften besaßen, verwendeten die Rote Kirchenfahne auf silbernem Grund als ihr Wappen. Ihr Name soll auf den lateinischen Ausdruck "mons fortis" zurückgehen, was soviel wie starker/wehrhafter Berg bedeutet. Sie vereinten erstmals mehrere Vorarlberger Gebiete unter ihrer Herrschaft. Bevor sie 1787 endgültig ausstarben, hatten sie den Habsburgern bereits im 14. und 15. Jahrhundert ihre Herrschaften überlassen, ihr Wappen aber hat sich erhalten. Vorarlberg, das kein einheitliches Herrschaftsgebilde darstellte, sondern in mehrere Herrschaften zersplittert war, besaß lange Zeit kein einheitliches Wappen. Zwar setzte sich mit der Zeit das Montfortbanner immer mehr als Symbol für das Gebiet des heutigen Vorarlberg durch, offizielles Landeswappen war es zur Zeit der Habsburgermonarchie allerdings nicht. Obwohl das heutige Vorarlberg damals von Tirol mitverwaltet wurde und eigentlich kein eigenständiges Gebiet darstellte, ließ man vom Landeshistoriker Joseph Ritter von Bergmann ein erstes Wappen entwerfen. Dieses war eine Kombination aus mehreren Wappen von größeren Gemeinden und Regionen, war von einem Fürstenhut gekrönt und wurde manchmal auf einem Fürstenmantel platziert. In der ersten Reihe dieses Wappens finden sich von links nach rechts die Wappen von Bregenz, Sonnenberg und Feldkirch, in der zweiten Reihe die von Bludenz, Montfort und Hohenems, und in der Untersten Reihe schließlich die Wappen von Dornbirn, des Montafons und des Bregenzerwaldes. Um die Einheit des Landes zu betonen und endlich auch ein einheitliches Wappen zu schaffen wurde nach Ausrufung der Republik 1918 das Wappen der Grafen von Montfort, das bereits im bisherigen Wappen eine zentrale Rolle eingenommen hatte, zum Landeswappen erklärt.

Beschreibung

Datei:Feldkirch Wappen.png
Zum Vergleich: Das Wappen von Feldkirch

Vom Typus her ist das Landeswappen eine sogenannte Kirchenfahne. Diese liegt auf einem silbernen Schild (in der Heraldik entspricht silber weiß) und hat drei gleich breite befranste Lätze, von denen der mittlere länger und mit drei roten Ringen bestückt ist. Im oberen Teil wird sie von zwei dünnen, parallel verlaufenden, waagrechten, schwarzen Balken durchzogen, in den Lätzen von dreien, wobei sie im mittleren Latz, im Vergleich zu den beiden anderen, nach unten verschoben sind. Das Wappen war ursprünglich das Kriegswappen der Grafen von Montfort, in Friedenszeiten wurde eine schwarze Version verwendet, bei der die Balken, die das Wappen durchziehen, weiß waren. Dieses bildet heute, meist aber, im Gegensatz zum Landeswappen, in einem spitz zulaufendem Schild dargestellt, das Wappen der Stadt Feldkirch. Prinzipielles über das Wappen wird bereits im Artikel sechs der Vorarlberger Landesverfassung geregelt, so heißt es dort in Absatz eins: "Das Wappen des Landes ist das Montfortische rote Banner auf silbernem Schilde." Gemäß Absatz vier des sechsten Artikels wird genaueres durch das Gesetz über die Landessymbole bestimmt.

 
Wappen, aus der „Zürcher Wappenrolle“ der Seitenlinien der Tübinger Pfalzgrafen von denen auch die Montforter abstammen
Legaldefinition des §3 Abs. 2 des Gesetztes über die Landessymbole:
"Auf dem silbernen Schild ruht das mit drei gleich breiten,
schwarz befransten Lätzen versehene rote Montfortische Banner,
das am oberen Rande drei rote Ringe trägt.
Das obere Feld des Banners ist mit zwei,
die Lätze sind mit drei schwarzen Querlinien durchzogen."

Verwendung

 
Vorarlberger Landessiegel
 
Landesdienstflagge
Datei:Vorarlberger Wappen Landtag Rednerpult.jpg
Das Landeswappen am Rednerpult des Landtages

Verwendung des Wappens

Das Recht zur Führung des Landeswappens steht in erster Linie dem Präsidenten des Landtages, den Mitgliedern der Landesregierung sowie den Behörden, Ämtern und sonstigen Dienststellen des Landes zu. Das Recht zur Führung des Landeswappens kann Körperschaften öffentlichen Rechts, anderen juristischen Personen oder physischen Personen verliehen werden, wenn dadurch die öffentlichen Interessen des Landes gefördert werden, wenn sie Aufgaben des Landes wahrnehmen oder gemeinnützig sind.

Verwendung des Siegels

Das Landessiegel wird durch die Landesbehörden und den Landtag verwendet. Die Landesverfassung normiert auch das Siegel. In den Bestimmungen des Artikel sechs über die Landessymbole heißt es dort in Absatz drei: "Das Landessiegel weist das Landeswappen mit der Umschrift „Land Vorarlberg“ auf." Das Siegel wird von der Landesregierung verwahrt, zu seiner Führung sind nur diese und der Landtagspräsident berechtigt. Hartdruck- und Farbstampiglien die vom Siegel dadurch abweichen, dass sie in der Umschrift Behördenbezeichnungen tragen, dürfen nur von berechtigten Einrichtungen geführt werden. Eine illegale Verwendung des Siegels durch nicht Berechtigte kann Geldstrafen von bis zu 2000 Euro nach sich ziehen.

Verwendung in der Landesdienstflagge

In der Mitte der Landesflagge positioniert, bildet das Wappen mit dieser die sogenannte Landesdienstflagge. Zur Führung befugt sind primär, wie im Falle des Siegels, der Landtagspräsident und die Landesregierung. Sie findet ebenfalls, vor allem an Sitzungs- oder Feiertagen und auch in Verbindung mit der Bundesdienstflagge oder der Nationalflagge, Anwendung durch den Landtag und die Landesbehörden.

Siehe auch

Quellen