Schatz

Kostbarer Besitz oder Sammlung von Wertsachen
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Nach deutschem Recht ist ein Schatz eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (§ 984 BGB). Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum, siehe Fund, es sei denn, das Schatzregal, das sich auf archäologische Funde bezieht, gilt.

Beispiel Schatz von Eberswalde

Allgemeinsprachlich versteht man unter einem Schatz eine (nicht unbedingt verborgen liegende) Ansammlung großer Sach- oder Vermögenswerte, meist in Form von Schmuck, Juwelen oder Münzen, z. B. einen Kronschatz. Im übertragenen Sinne lassen sich auch ideelle Werte und überhaupt all das, was von der Allgemeinheit oder von einem Einzelnen als ganz besonders wertvoll geschätzt wird (auch etwa eine Person, daher der Kosename), als Schatz bezeichnen.

Sagenhafte Schätze - Fiktion - Literatur - Filme

 
Piraten kämpfen um einen Schatz

Siehe auch

Wiktionary: Schatz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Schatzkarte, Schatzsuche, Thesaurus, Kämmerer, Schatzkammer, Leprechaun