Diskussion über den Löschantrag
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entspricht:: Artikel enthält keine enzyklopisch relevanten Informationen. Mwka 00:37, 4. Feb 2005 (CET)
Eine Zwangsvereinigung ist eine Vereinigung von souveränen Körperschaften (wie Staaten, Parteien, Kirchen und anderer Institutionen) gegen den Willen zumindest einer dieser Körperschaften.
Ein häufig genanntes Beispiel aus der politischen ostdeutschen Geschichte ist die Vereinigung von KPD und SPD im Jahr 1946 auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone, der späteren DDR, zur SED. Andere Formen der Zwangsvereinigungen waren das zwangsweise Aufgehen reichsunmittelbarer Fürstentümer in größeren Einheiten wie Preußen oder anderen deutschen Königreichen und Fürstentümern nach dem Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (Metiatisierung).