Besatzungsmacht
Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht, als militärische Verwaltung, übernimmt in den meisten Fällen auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes ein.
In Deutschland und in Österreich wird der Begriff „Besatzungsmächte“ ohne weiteren Zusatz oft für die vier Besatzungsmächte des Deutschen Reiches, die auch als Alliierte oder Siegermächte bezeichnet werden, nach dem Zweiten Weltkrieg (Großbritannien, Frankreich, USA und Sowjetunion) gebraucht.
Im übrigen Europa wurde nach 1939 und wird der Begriff „Besatzungsmacht“ ohne weiteren Zusatz sehr oft historisch für die Besatzungsmacht Deutsches Reich im Zweiten Weltkrieg verwendet.
Unabhängig davon kann dieser Begriff aber auch auf viele andere Konflikte angewandt werden. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet.
Siehe auch
Deutschland
- Okkupation – Okkupanten (einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder ihre Gesamtheit)
- Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD; 1945 bis 1949)
- Sowjetische Kontrollkommission (SKK; 1949 bis 1953)
- Österreich
- Alliierte Kommission für Österreich
- Besetztes Nachkriegsösterreich
- Sowjetische Militäradministration in Österreich