Erzamt

oberste Hofämter im Heiligen Römischen Reich
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Dienstleistungen für den Führer einer deutschen Gefolgschaft entwickelten sich als Auszeichnungen für die Getreuen. Aus dieser Sitte entstanden an den Fürstenhöfen Hof- und Kronämter

  • des inneren Hauswesens (Major domus, Camerarius (Kämmerer))
  • der Küche (Seneschall, Truchsess)
  • des Marstalls (i.e. Pferdestalls) (Marschall),

alle auch jeweils mit einer führenden Stelle im Heer verbunden. Diese Ämter wurden Erzämter genannt. "Erz-" kommt von grch. "archein" - "der erste sein, an der Spitze stehen, regieren", davon die Vorsilbe "archi-" - "Haupt-, Ober-"). Die Erzämter wurden im Deutschen Reiche schließlich erblich, an ein bestimmtes Fürstentum gebunden und mit dem Recht der Königswahl (Kurwürde) verknüpft:

  • Erztruchsess: Pfalzgraf bei Rhein
  • Erzmarschall: Herzog von Sachsen
  • Erzkämmereramt: Markgraf von Brandenburg
  • Erzschenkamt: König von Böhmen

Das Erzkanzleramt hatten drei Erzbischöfe inne, und zwar

  • der Erzbischof von Mainz für Deutschland
  • der Erzbischof von Trier für das Arelat (Gallien und Burgund)
  • der Erzbischof von Köln für Italien.

In der Goldenen Bulle von Karl IV. 1356 wurde das neu geregelt.

In Folge kamen zu diesen ursprünglichen Erzämtern neue Ämter, aber auch zahlreiche Unterämter hinzu.