Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro


Bücher reproduzieren

Ich habe hier einen Nachdruck eines 200 Jahre alten Buchs. Auch der Repro-Schinken war ganz schön teuer. Kann ich den Nachdruck komplett scannen und das Ergebnis im Netz zur allgemeinen Verfügung stellen? Oder spricht da etwas laut Rechtsprechung dagegen? – Simplicius 14:54, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Weißte doch selber.sугсго.PEDIA 17:32, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Lieber Syrco, gemeinfrei bedeutet eigentlich "frei von geistigem Eigentum" und das impliziert nicht nur das Urheberrecht. In schlimmen Fällen zieht man sogar noch Leistungsschutz, Wettbewerbschutz und Datenbankschutz heran, wobei ich das nicht propagieren will, aber solche Positionen stehen auch in Deutschland in Raum, ebenso wie die Doktrin "sweat of the brow" in Großbritannien. Zum einen haben wir hier kompetente Benutzer, die aktuelle Geschehnisse in diesem Bereich kontinuierlich beobachten, zum anderen auch Juristen, und dann haben wir da eben noch andere, wie Du und ich. Lassen wir doch mal die Experten antworten. – Simplicius 12:00, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Darwin

Wie endete eigentlich die Affäre um die Scan aus einem alten Darwin-Buch auf Commons? Wurden die Bilder abermals gelöscht? Es ging darum, dass die Scans (aus einem Internetprojekt) urheberrechtlich geschützt seien, weil da der Schweiß eines Briten auf den Scanner tropfte oder so ähnlich („Sweat of the brow“). – Simplicius 14:54, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Welcher Teil ist dir zu schwer:
  • Bei Commons einloggen
  • Auf "eigene beiträge" klicken
  • auf den entsprechenden deletionrequest klicken
  • lesen?
-- Wiggum 16:39, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn er meint zu doof dafür zu sein, sollen wir ihm nicht widersprechen. (PS: Wenn er seinen Benutzernamen kennt, muss er sich nicht mal einloggen) sугсго.PEDIA 16:59, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Wiggum, in der Regel wird doch irgendwann auf 10 Seiten diskutiert.
Würden die Bilder gelöscht, bedeutet es nicht, dass man Recht damit hätte.
Würden die Bilder bleiben, bedeutet es nicht, dass sich solche Löschanträge nicht wiederholen würden.
Mich interessiert die Position auf Commons für die Zukunft, in diesem Falle mal hier und auf Deutsch.
Hier ist das Link: [1]. Was ist letztendlich das Fazit? Sind Dateien mit pd-old aus britischen Quellen noch sicher? – Simplicius 00:09, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Umgeschriebene Artikel aus anderen Lexika

Ich finde immer wieder Artikel, die praktisch Satz für Satz aus dem (sehr guten) Historischen Lexikon der Schweiz übernommen sind. Dabei wird jeder Satz etwas umgeschrieben, manchmal etwas Unwichtiges weggelassen, aber das ist es dann schon. Geht sowas eigentlich? --80.219.167.50 16:47, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

vielleicht. Orientieren kannst du dich an Wikipedia:Textplagiat. --Isderion 16:54, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Fakten sind nicht schützbar. Der Text wie sie dargestellt werden, können hingegen schon geschütz sein. Allerdings ist nicht jeder einzelne Satz für sich geschützt sondern der Text als Werk. Wie Isderion schon geschrieben hat, Wikipedia:Textplagiat gut durchlesen. Der Punkt wie du auf der sichern Seite bist ist, Beschreibe es mit eigenen Worten. Also mach dir eine Stichwortliste mit den Fakten. Dann beschreibe sie ohne dass du den Artikel neben dir liegen hast. Das daraus endstehende Resultat reicht in der Regel, um nicht als Textplagiat zu gelten. Bobo11 17:29, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Manche Artikel im HLS sind gar nicht so gut und ich habe dort auch schon Fehler gefunden. Man sollte sich nach Möglichkeit nicht auf das HLS als einzige Quelle verlassen (und grundsätzlich nicht auf ein einzelnes Lexikon, wenn es irgendwie geht). Einen Wikipedia-Artikel zu schreiben, der nichts anderes tut, als den Inhalt eines anderen Lexikons wiederzugeben, ist eine sehr schlechte Leistung, selbst wenn alles wie toll auch immer umformuliert wurde. Gestumblindi 20:40, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
„Beschreibe es mit eigenen Worten“ ist nicht in jedem Falle problemfrei, wenn die Darstellung dem Gedankengang folgt. Dann sollte man zusätzlich auch die Quelle angeben. – Simplicius 13:42, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Mal zwei Fragen an die SH-Experten: Hat Hexenhügel Winningen SH? Haben die Änderungen anderer Benutzer gegenüber dem anlegenden Benutzer [2] SH? (Klar kann ich mir die Antwort selber geben, aber ich hätte gern eure Meinung) --Historiograf 13:22, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Änderungen haben auf keinen Fall Schöpfungshöhe. Beim Beurteilen von SH bei Texten tue ich persönlich mich aber eher schwer, mein Spezialgebiet sind doch eher Bilder. Aber soo besonders aufwändig formuliert ist der Text nicht, der hat imho nicht wirklich viel Schöpfungshöhe erreicht. -- Chaddy - DÜP 14:17, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Nagut, danke. Ein Urteil ist mehr als kein Urteil. Gleiche Frage für Münk --Historiograf 14:23, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Bei dem vorliegenden Fall, würde ich allerhöchsten dem Sätzchen (eine ewige Merksäule, ein Zeichen und zur Erinnerung) eine möglich Schöpfungshöhe zusprechen, der Rest ist reine Kosmetik (Verlinkung und Rechtschreibung) und niemals eine eigenständiges Werk. Wenn ich die Menge und Zusammenhang dieses Texteiles zum Rest des Textes anschaut, Und auch den Kontext (ist ja eine Übersetzung der Inschrift). Würde ich es darauf ankommen lassen und sagen; NEIN keine eigenständige Schöpfung. Bobo11 16:42, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Karten

Da ich aus Wikipedia:Bildrechte nicht ganz schlau werde:

  1. Ich habe eine ältere Karte (vor 1975) mit einigen Landkreisen (1:200.000). Man sieht einige Kreisgrenzen, einige Flussläufe und durchnummerierte Punkte für Ortsangaben. Mehr nicht – keine Höhenangaben, keine weitere Geografie. Nutzbar? (Mit sind die gut eingetragenen Kreisgrenzen wichtig, auf den Rest kann ich verzichten.)
  2. Ich kann Kopien diverser preußischer Landkarten (1:1xx.000; zwischen 1880 und 1940 entstanden, teilweise nur kleine Aktualisierung der jeweils vorher veröffentlichen Karte) bekommen. Orte, Höhenlinien, Wälder, Seen, … sind eingezeichnet. Wirkt hier die 70pma-Regel für alle Karten, oder wäre eine Karte von 1936 mit nur geringen Abweichungen zur 1900er Karte keine neue Schöpfung und fällt somit auch unter die 100-Jahre-Regel der de.WP? --32X 15:19, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Mit deinen Schlussfolgerungen, lehnst du dich meiners Erachtes ein bischen zu weit aus dem Fester. Denn bei Landkarten werden in der Regel, jede Ausgabe (Ausgenommen Reprints) als ein eigenstädiges Werk angesehen, sprich fallen vollumfänglich unters Urheberrecht. Bobo11 16:36, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Schade. Und wie sieht es beim ersten Fall aus? Ist der Druck von Landpunkten auf Papier (in diesem Fall Kreisgrenzen) bereits urheberrechtlich schützbar? --32X 12:24, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Richtige Lizenz für Nutzung alter Photographie

Hallo, ich bin ganz frischer Anfänger als Autor eines Artikels in Wikipedia und benötige einen Rat zur korrekten Behandlung von Bildern. Im Artikel soll das Lebensbild einer schon lange verstorbenen Person (1860-1931) zusammen mit einem Portrait, einer alten Photographie (wohl um 1910 aufgenommen) dargestellt werden. Das Porträt wurde mir als tif-Datei vom derzeitigen Eigentümer ‚Institut für Stadtgeschichte Frankfurt a. M.’ gegen ein Entgelt von 100 Euro zur Nutzung überlassen. Als mir erlaubte Nutzung wurde im Vertrag angegeben: ‚Internet und Onlinedienste, Artikel in Wikipedia’. Als Anlage zum Vertrag wurde mir zusätzlich ein Auszug aus den ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reproduktion und Nutzung von Archivalien aus dem Institut für Stadtgeschichte’ mit folgenden Regeln mitgegeben: ‚zu Eigentumsvorbehalt (vgl. § 5 und § 16): ... Es ist dem Unterzeichnenden nicht gestattet, das Bildmaterial auf Datenträger zu speichern, zu archivieren, zu duplizieren oder an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlungen wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Zweifachen des üblichen Nutzungsentgelts fällig. ...’ ‚zu Digitale Medien (vgl. § 16): Bei der Einblendung oder Nutzung von Reproduktionen auf digitalen Datenträgern oder in digitalen Netzen darf eine Bildschirmauflösung von 150 dpi nicht überschritten werden. Bei der Nutzung im Internet muss der Bildquellennachweis in das Bild eingebunden werden.’. ‚zu Vertragsstrafe und Schadensersatz (vgl. § 16): ... Eine Weitergabe des Materials an Dritte ist untersagt. Bei ungenehmigter Nutzung, insbesondere auch ungenehmigten Nachauflagen, ist ein Zuschlag von 100% auf das für den jeweiligen Nutzungszweck vorgesehene Nutzungsentgelt zu entrichten.’

Nach dem Studium der Artikel ‚Wikipedia: Bildrechte’, ‚Wikipedia Urheberrechtsfragen’ und ‚Wikipedia Lizenzbausteine’ komme ich selbst zu dem Schluss, dass mir der Eigentümer mit dem Vertrag erlaubt hat, das Bild in Wikipedia, in meinem eigenen Artikel mit ausdrücklicher Quellenangabe darzustellen. Andererseits soll verhindert werden, dass andere Autoren dieses auf der Original-Beschreibungsseite stehende Bild ohne neue eigene Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer ändern oder verwenden. Deshalb habe ich folgende Fragen: 1. Darf ich das Bild überhaupt hochladen? 2. Wenn ja, welchen Lizenzbaustein sollte ich auf der Original-Beschreibungsseite angeben? 3. Wie könnte ich verhindern, dass ‚mein’ Bild von einem anderen Autor verwendet wird, ungeachtet dessen, dass mir eine anderweitige Bildverwendung wenig sinnvoll erscheint? Im voraus vielen Dank für die Hilfe!

--Mpoe 16:18, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Die AGB sieht für mich als Laie nicht rechtsbindend, da falsch aus, auch das Nutzungsrecht ist relativ unwichtig, da das Institut keine Urheberrechte an den Werken hat. Die allerdings hat irgendjemand anders, und der wird noch keine 70 Jahre tot sein, also ist seine Freigabe nötig. Gruß, Code·Eis·Poesie 16:22, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

(BK)

Bei dem Von dir vorgelgeten Fall, ist aus mehreren Gründen vom Hochladen abzuraten. zu 1. Das Urheberrecht auf Bild ist nicht zweifelfrei abgelaufen (um 1910 und ohne angabe ders fotografen), ist als unbekanntes Werk auch zu jung um unter unsere 100 Jahre Regel zu fallen. Zum Punkt der Nutzungsbestimmungen. Dies ist eigentlich "nur" dein Problem. Soll hiesen, hier kann das Archiv gerichtlich gegen dich vorgehen weil du eine Vertragsverletzung begangen hast (und zwar vom Urhebrerrecht unabhängig!). Der Problempunkt kann man aber umgeghen, in dem du schaust, dass keine Spuren zu deinem Realleben führen. 2. Keine Angabe möglich das kein Hochladen Urherrechtlich belasteten Materials ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt ist. PD-Alt geht noch nicht. zu 3. Mir scheint als hast den Grundgedanken von Wikipedia nicht verstanden Freies Wissen heist auch Freie Verwendung. Bobo11 16:31, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Da kommt noch was Drittes hinzu. Auch dieses Archiv hat offenbar nicht verstanden, was "Nutzung in Wikipedia" heißt: Dass das Bild jeder weltweit für immer kostenlos für jeden beliebigen Zweck, auch kommerziell, verwenden kann. Zusammen mit den anderen Angaben, die das Archiv gemacht hat, klingt das absolut nicht so, als ob sie das gemeint haben - vor allem, wenn sie von dir auch noch Geld dafür wollten. Versuche, eine Freigabe zu kriegen, sonst lass es lieber mit dem Hochladen. --Wikipeder 19:15, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

100 Euro Nutzungsgebühr ohne Freistellung gegenüber dem möglichen Urheberrechtsinhaber - Respekt für soviel Copyfraud. Weder scheinen die AGB mir wirksam, noch das Nutzungsentgelt mit den gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen des hessischen Kommunalabgabengesetzes (oder wie auch immer) vereinbar. Die Textfreigabe gilt nur, wenn das Archiv beweist, dass es Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ist. --Historiograf 19:31, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo Mpoe, da der Besitz von Archivmaterial nicht zu Urheberrechten daran führt, versuchen sich viele Besitzer mit zweifelhaften Methoden zu helfen. So wird dann versucht, im Kaufvertrag über eine Kopie zu regeln, dass der Käufer die Kopie nur sehr eingeschränkt nutzen darf. Das ist natürlich höchstens für Dich als Partei des Kaufvertrags bindend; nicht für Dritte. Daher versucht Dich der Archivbesitzer mit weiteren Klauseln für jede Verwendung durch Dritte haftbar zu machen, der er im Kaufvertrag nicht zugestimmt hat. Du müsstest eine solche Verwendung ausschließen, um den Vertrag einhalten zu können (wenn er wirksam ist), was aber so gut wie unmöglich ist und auch mit der in der Wikipedia geforderten freien Lizensierung unvereinbar ist (da Du DRM einsetzen müsstest). Da Dich die im Kaufvertag gewährten Rechte nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Vertragsbedingungen befreien, bleibt Dir nur, das Bild gar nicht weiterzugeben. Du hast also 100 Euro dafür bezahlt, Dir das Bild privat anschauen zu dürfen. Ich würde Dir dringend empfehlen, Deine 100 Euro zurückzufordern und mit solchen Leuten nie wieder solche Geschäfte zu machen. Ich denke, letztendlich wird eine gesetzliche Regelung notwendig sein, um die seit Jahren bestehenden unüberbrückbaren Konflikte zu beenden, bei denen auf der einen Seite Archive, Bibliotheken und Museen stehen, die mit dem Internetzeitalter dank des neuen Potentials ihres Besitzes in Goldgräberstimmung geraten, und auf der anderen Seite Open-Access-Fundamentalisten wie Historiograf, die ihnen die Exklusivverwertung dieses Potentials am liebsten ganz verbieten wollen. Man wird z.B. über ein 25 Jahre anhaltendes Exklusivrecht als "Digitalisierungsprämie" ähnlich editio princeps diskutieren können. Beide Seiten werden sich hier bewegen müssen; weder unbeschränkte vom Eigentum ausstrahlende Exklusivrechte, wie sie die Archive, Bibliotheken und Museen wollen, noch die Enteignung des neuen Potentials ihres Kulturguts durch die Öffentlichkeit, wie es die Open-Access-Fundamentalisten wollen, sind akzeptable Wege. --rtc 02:34, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Unsere Position ist genau der mir zugeschriebene Fundamentalismus: Wir stehen für freie Inhalte und freies Kulturgut, wie sie etwa http://archiv.twoday.net/stories/4477824/ vorsieht. Public Domain muss Public Domain bleiben, da gibt es nichts zu bewegen. Im übrigen sieht Jimmy Wales das nicht anders, wenn er "Befreit die Kunst" forderte: http://www.heise.de/newsticker/meldung/62516 --84.62.231.38 13:08, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Grundsätzlich könnte die Befreiung aber auch 25 Jahre warten. Man könnte das ganze an die Bedingung knüpfen, dass an eine öffentliche Stelle eine DRM-Freie, hochauflösende Fassung abgegeben wird, die nach 25 den Jahren jedermann zur Verfügung steht. Wenn die Gesetzeslage auf dem momentan Standpunkt bleibt, dann wird das dazu führen, dass die Besitzer im Zweifel einfach gar keine Digitalisierung vornehmen werden. Man kann nun den dogmatische Weg gehen und wird viele Werke dann nie digital haben, oder man ist pragmatisch setzt sich für die 25 Jahre ein, geht mit diesem Vorschlag vielleicht auf die Museen/Archiv/Bibliothekslobby aktiv zu und signalisiert so kompromissbereitschaft, wodurch das eigentliche Ziel sehr viel eher erreicht wird. --rtc 14:23, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Du glaubst doch selber nicht, das die UrhG-Monopoltrechte irgendwen zur Veröffentlichung seiner Werke motiviert hat? sугсго.PEDIA 14:28, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Darum geht es hier doch garnicht. Es geht um die Digitalisierung bereits erschienener Werke, bei denen aber alle Exemplare in fester Hand sind. Die Digitalisierung von noch gar nicht veröffentlichten Werken ist sowieso bereits durch editio princeps abgedeckt. Außerdem wird man sehen, ob das Gesetz etwas bringt, und wenn nicht, kann man es wieder abschaffen. --rtc 14:37, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Ein Monopolrecht für den Erstdigitalisierer: Da wird sich google aber freuen. Was für ein Irrsinn. sугсго.PEDIA 18:18, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Ein echter Rtc-Vorschlag eben ... --Historiograf 23:00, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Elektronisch bearbeitete Bilder

Handelsübliche Bildbearbeitungsprogramme stellen eine Fülle von Optionen zur künstlerischen Bearbeitung von Fotos zur Verfügung. Vorlagen können auf elektronischem Wege z. B. in eine „Kohlezeichnung“ oder ein „Pastell“ verwandelt werden, in dem man die Vorlage zwar noch wiedererkennt, in das jedoch unverkennbar auch die Gestaltungsbemühungen des mehr oder weniger begabten Bearbeiters eingeflossen sind. Wie ist die Rechtslage, wenn das Foto, das der Künstler seiner digital erzeugten Arbeit zugrunde gelegt hat, Copyright-geschützt ist? --Stilfehler 16:41, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Im Zweifelsfall JA, denn der Bearbeiter muss ja auswählen welche Option er will, und ob diese seinem Geschamck entspricht. Also hat er ein Werk geleistet, und nicht nur kopiert. Sollte allerdings das Original unter einer Lizenz stehen die eine Weitergabe nur unter gleichartigen Bedingunge erlaubt, gilt dies auch für diese Bearbeitung z.B CC-by-sa gilt dan auch für das neue Werk. Bobo11 16:48, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort! --Stilfehler 16:54, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Man kann sicherlich darüber streiten, ob ein Mausklick, der ein Filter über ein vorhandenes Bild laufen lässt, wirklich eine künstlerische Tätigkeit darstellt. --A.Hellwig 18:02, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Benutzer:Isderion hat mich (hier) darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen eine Bearbeitung (auf Commons: Bearbeitungen) vorliegt und § 24 ("Die freie Benutzung weist gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten") anzuwenden sei, und zwar in enger Auslegung. Also wohl doch URV. --Stilfehler 15:12, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Genau den Punkt meinte ich ja mit im Zweifelsfall ja. Rote Augen endfernen, wird vermutlich noch nicht als Eigenes Werke angesehen. Deine gefragten Bearbeitungen hingegen schon. Selbst wenn es nur ein Mausklick wäre, denn ab wievielen wäre es eine eigenes Werk? Denn es gibt Programme wo man im Gegensatz zu anderen, zig Variablen Einsetzen kann/muss für das gleiche Resulatat, dann wäre ja das eiune geschütz (weil Variabeln gesetzt wurden) da andere nicht. Hier wird das Gericht im Zweifel für den Künstler endscheiden! Beispiel; Andy Warhol farbige Bilder Marilyn, obwohl nur farbige S/W Abzüge, sind sicher eigenstädige Werke, und würde heute am Computer gemacht mit dem genau gleichen Resultat. @A.Hellwig die Schwelle zum eigenen Werk liegt verdamt tief.Bobo11 15:38, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich glaube hier werden ein paar Sachen durcheinander geworfen. Wenn du ein urheberrechtlich geschütztes Foto, das unter keiner freien Lizenz steht bearbeitest, brauchst du die Einverständniserklärung des Urhebers es Orginalbildes, wenn du es veröffentlichen willst. Eine Ausnahme aus dieser Regel ist § 24 UrhG. Dieser ist aber nur anzuwenden wenn das neue Werk gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart aufweist, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten.
Eine andere Frage ist, ob überhaupt eine Bearbeitung (im juristischen Sinne) vorliegt. Dies ist nur der Fall, wenn die Bearbeitung am Bild eine persönliche geistige Schöpfungen ist. Bei automatisierten Filtern ist das imho nicht der Fall, ansonsten kann man sich da durchaus streiten. Falls eine Bearbeitung vorliegt, ist das neue Werk wie ein selbständige Werke geschützt (§ 3 UrhG). Für die Veröffentlichung oder Verwetung brauchst du jedoch die Einwilligung des Urhebers (§ 23 UrhG). --Isderion 15:47, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Versuch, das Urheberrecht auf diese Weise zu umgehen, obwohl populär, ist zum scheitern verurteilt. Das betrifft auch ähnliche scheinbare Tricksereien, wie abzeichnen o.ä. Das Gesetz wurde nicht von völligen Idioten gemacht. ;) Abgesehen davon: Selbst wenn es urheberrechtlich okay wäre, wären die Ergebnisse ein Verbrechen gegen die enzyklopädische Integrität. --rtc 15:57, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Aus gegebenem Anlass (bei Filmartikeln ist die Beschaffung von zulässigem Bildmaterial bisher extrem schwer) habe ich Interesse, diese Frage verbindlich zu klären. An welcher Stelle muss diese Kontroverse weitergeführt werden, damit die Frage abschließend geklärt und eine einheitliche Richtlinie formuliert werden kann (die explizit und für Laien verständlich auch in die Hilfeseiten aufgenommen wird)? --Stilfehler 16:46, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Wir klären keine Fragen verbindlich bei Wikipedia. Für alle praktischen Belange lautet die eindeutige Antwort: Nicht machen. Dafür ist keine Richtlinie notwendig, das ergibt sie wie gesagt bereits aus dem Urheberrecht. --rtc 17:30, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Um mal Klartext zu reden. Es ist nur eine Bearbeitung von Bildern zulässig, für welche das Urheberrecht abgelaufen ist, oder eine allgemeine Freigabe vorhanden ist, die auch eine Bearbeiten erlaubt. Alles andere ist und bleibt einen Urheberrechtsverletzung, auch wenn das Resultat als eigenständiges Werk gilt, es sei den es liegt für das Bearbeiten eine Erlaubniss vor. Durch Bearbeiten eine unfreien Bildes kann dieses nicht frei werden! Bobo11 17:40, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Urheberrecht an selbstfotografierten Fotos

Ich fotografiere sehr viel hunde ohne eine Person drauf. 1. habe ich dann auch das urheberrecht? und es auch auf meine Hp zu stellen? 2. Habe vor ca. 2 Jahren welpen fotografiert mit meiner digitalkamera mit mündlicher erlaubnis . Hatte auch die erlaubnis mündlich das ich sie ins netz stellen darf. Jetzt besteht die Freundschaft nicht mehr und sie möchte das das welpenbild rausgenommen wird. es sind auf diesem foto nur welpen in einer Reihe zu sehen. Wie muß ich verfahren? Dringend!!! --Mone64 18:03, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Hier werden nur Fragen, die die Urheberrechte in der Wikipedia betreffen diskutiert. Bitte Wikipedia:Bildrechte und Bildrechte lesen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:07, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
und dann auch gleich noch Rechtsberatung lesen. --Axel.Mauruszat 19:09, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja, die Lektüre der "Bildrechte" hilft bestimmt, aber grundsätzlich kann man sagen, dass das Urheberrecht immer der Fotograf hat. --Regiomontanus (Diskussion) 19:32, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum ist noch näher dran. Wir sollten immer dran denken: Auch private Rechtsanliegen, bei denen wir natürlich unter keinen Umständen Rechtsberatung leisten dürfen, können zur Verbesserung unserer Artikel beitragen (z.B. Fotos von Tieren) --Historiograf 19:33, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Rezensionen

Sorry, die Frage ist IIRC schon ein paar Mal diskutiert worden, da mir grad allerdings eine Reihe solcher Fälle aufgefallen ist trotzdem nochmal: Gilt sowas bei uns trotz Perlentaucher-Urteil als URV? Gruß, --NoCultureIcons 22:40, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Tricky: Vor dem Perlentaucher-Urteil hätte ich bedenkenlos eine URV angenommen. Seitdem muss man etwas genauer argumentieren. Aber ich gehe davon aus, dass es auch jetzt noch als URV angesehen werden muss, weil ja keinerlei Einbindung in einen eigenen Text vorliegt. Das Zitat unterstützt also nicht eine Darstellung des Wikipedia-Autors, es soll sie ersetzen. Und das ist von §51 UrhG nicht gedeckt. Ganz abgesehen davon, dass der Text ein völlig sinnfreies Geschwurbel ist und schon deshalb in einer Enzyklopädie keinen Platz hat. --h-stt !? 23:34, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen einzuwenden, wenn ohne Einbindung 2-3 knackige Sätze zur Bewertung von Büchern, Filmen zitiert werden. § 51 UrhG ist zum 1.1.2008 geändert, nämlich vorsichtig modernisiert werden. Allerdings sollten diese Zitate vom "Feinsten" sein und möglichst nicht mehr als 2-3 in einem Artikel --84.62.231.38 13:03, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke für die drei Antworten. Gruß, --NoCultureIcons 23:50, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Textvorlage für Bildfreigabeanfrage?

es kommt doch bestimmt häufiger vor, dass jemand eine email versendet mit der bitte ein bild z.b. von einer person das auf einer webseite steht unter die fgdl oder eine andere wp-taugliche lizenz zu stellen. da muss man ja schon ein paar sätze mehr zu schreiben damit nicht sowas wie 'ja, das kannst du auf wp veröffentlichen' als antwort kommt. gibts dazu keine textvorlage oder hab ich sie bloss nicht gefunden? wenn es keine gibt wär es doch wohl praktisch sowas aus dem archiv zu kramen und irgendwo hier zu veröffentlichen. --213.39.197.230 03:55, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Textvorlagen. --Isderion 03:59, 29. Feb. 2008 (CET) (4 min)[Beantworten]
thx. --213.39.197.230 04:12, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Namenseingebung

Hallo zusammen, ich habe den Artikel "EMKA" hier auf der Page erstellt. Doch leider findet man den Artikle nur,wenn man das ganze Wort GROß schreibt,wenn man es anders schreibt,dann kommt man auf Seiten,die gar nichts mit dem Wort EMKA zu tun haben,kann man da irgendwas machen,das mein Artikel kommt,egal wie man das Wort schreibt?? MfG Wiki-EMKA --Wiki-EMKA 13:49, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Evtl. unter Emka statt des jetziges Redirects eine Begriffsklärungsseite anlegen. --A.Hellwig 13:55, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Erledigt. --AndreasPraefcke ¿! 14:02, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
P.S.: Diese Seite behandelt nur Fragen zum Urheberrecht. Allgemeinere Fragen bitte auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia stellen. --A.Hellwig 13:56, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Sorry wird nicht mehr vorkommen,vielen Dank für die Hilfe! =) Schönes Wochenende ;)

Urheberrecht an Normdaten

Hallo!

Die Standard-sRGB-Farbwerte der RAL-Farben sind (soweit ich weiß) nicht veröffentlicht worden, aber über das kommerzielle Programm „RAL CLASSIC COLOUR DATA“ einsehbar. Meine Frage: Ist es eine Urheberrechtsverletzung, wenn aus dem Programm alle sRGB-Werte herausgeschrieben und hier veröffentlicht werden? Gruß --Quilbert 20:19, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, denn solche Daten sind nicht schützbar. -- Chaddy - DÜP 20:25, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Auch nicht als Datenbankwerk? --Bouwe Brouwer 20:37, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein, solche Daten haben keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 20:45, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Hmm, also die Spektraldaten wurden professionell gemessen und anschließend umgerechnet. Könnte das als „wesentliche Investition“ bei der Beschaffung der Daten im Sinne des §87a UrhG gelten? Wäre die Datenbank damit nicht 15 Jahre geschützt? --Quilbert 21:19, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein. --84.60.207.4 22:54, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Bilder von einer CD-ROM

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Ich bin mir unsicher, ob ich Bilder hochladen darf, die auf einer CD-Rom von 2003 sind? Die auf der CD-ROM befindlichen Bilder entstammen einem Buch von 1856 und sind von europäischen sowie russischen Künstlern angefertigt worden. Also definitiv älter als 100 Jahre und die Künstler dürften auch vor über 70 Jahren verstorben sein. Bei dem Werk handelt es sich um eine 1856 erschiene Prachtausgabe des russischen Zarenhofs. Diese wurde gescant und auf der CD-ROM beim Steiner Verlag in Stuttgart veröffentlicht. Wie verhält es sich mit den Rechten? Darf ich die Scans aus der CD-ROM hier oder bei Commons hochladen oder kann es Probleme mit der Verlag geben. Copyright von 2003! Weiß hier jemand Rat? Die Bilder passen sehr gut zum Artikel den ich gerade schreibe, daher mein anliegen. Gruß und vielen Dank Wanduran 20:53, 29. Feb. 2008 (CET).[Beantworten]

Nach Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) darfst Du die Bilder (mit dem dort angegebenen Tag) auf de.wiki hochladen. Bei Commons ist es auch erlaubt (solange der Verlag in DE sitzt), dort mit dem Tag von commons:Template:PD-Art. --Wladi001 22:01, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Das "Copyright von 2003" ist Copyfraud. Wenn die Bilder wirklich so alt sind, dann kannst du sie natürlich hochladen. -- Chaddy - DÜP 22:04, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Das ist nich unbedingt copyfraud; es soll doch tatsächlich Staaten und Gruppen geben, die Einscannen bzw. Kopieren für einen schöpferischen Akt halten und mit Monopolrechten belohnen (wollen). Ich würde zur Sicherheit immer einen Einwegsockenpuppennutzernamen verwenden. sугсго.PEDIA 10:23, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja, weil ja auch so viel schöpferisches Genie notwendig ist, um einen Scanner zu bedienen... Nach deutschem Recht sind das nicht schützbare Reproduktionen. Aber die Einwegsockenpuppe kann in solchen Fällen natürlich nicht schaden. -- Chaddy - DÜP 14:58, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Was bedeutet das für mich? Eine Sockenpuppe anlegen und die Bilder zusammen hochladen oder für jedes Bild eine eigene Puppe? Bin ich dann fein raus? Wird doch sehr einfach sein herauszufinden, wer die Bilder letztendlich hochgeladen hat? Wenn ich sie in meinen Artikel aufnehme! Bei dem Buch das von einer deutschen Universität gescant und vom Autor der CD-ROM veröffentlicht wurde, handelt es sich und die Prachtausgabe des Krönungsbuch Alexanders II. Dies wurde nach der Krönung 1856 ausgegeben. Dieses Buch wurde Seite für Seite gescannt! Wie gesagt die CD-ROM ist von 2003. Der Inhalt ist von 1856! Danke für den Rat. Gruß Wanduran 19:57, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
de facto können die bilder nach deutschem recht nicht mehr urheberrechtlich geschützt sein. du könntest die bilder also grundsätzlich hochladen.
um auf die äußerst geringe wahrscheinlichkeit vorbereitet zu sein, dass der cd-rom-hersteller trotzdem meint, das ginge so nicht, könntest du mit einer socke diese bilder hochladen. nach xy tagen sind die ip-verbindungs-daten dann nicht mehr vorhanden und der kläger käme auch mittels kopfstand nicht mehr an dich ran. und wenn du jetzt nicht noch zehnmal erwähnst, dass du die bilder hochlädst und in deinen eigenen artikel einbauen möchtest, sondern das ganze z.b. einen fernen bekannten machen lässt *hüstel*, dann bist du wohl auf der sicheren seite. --JD {æ} 20:06, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

URV in alter Version

Ich habe grade den Art. Richard Pöttschacher in der QS bearbeitet. Die alte Version ist dabei eigentlich die 1:1 Abkupferung dieser Meldung von cello.at. Deshalb meine Fragen :

  • Liegt hier eine URV vor?
  • Ist es sinnvoll (z.B. per URV-Baustein) einen Admin darauf aufmerksam zu machen, damit die alte Version gelöscht wird (muss sie gelöscht werden?)?

Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 10:17, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Halte ich für absolut übertrieben. WP:TP --Historiograf 21:56, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Okay, danke. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 12:25, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Kennzeichnung von Bildern auf Commons, die hier nicht verwendet werden können

Ich bin es irgendwie leid, immer wieder die gleichen Bilder zu entfernen, nur weil sie eine PD-Freigabe haben, die wir bei de: nicht verwenden können (konkret, es geht um diese PD-Sweden Bilder: Bild:Ingmar Bergman 1957.jpg und Bild:Ingmar Bergman Smultronstallet.jpg). Kann man die Bildbeschreibungsseite bei uns irgendwie so bearbeiten, dass ein unmissverständlicher Hinweis hinterlassen wird, dass diese Bilder nichts bei uns zu suchen haben? --Andibrunt 13:22, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Bilder haben auch auf Commons nicht zu suchen, da sie mutmaßlich nicht in den USA PD sind --Historiograf 14:14, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Es gibt Vorlage:Geschützt bzw. Vorlage:Geschützt-Ungeklärt. Aber in diesem Fall müssen die Bilder wohl auch auf Commons weg. -- Chaddy - DÜP 15:13, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Darf ich Photos von meinen Trikots veröffentlichen?

Hallo, ich möchte die "Trikotgeschichte" meines Lieblingsvereins veröffentlichen. Hierzu würde ich Photos von Trikots, die sich in meinem Besitz sind und auf denen keine weiteren Objekte sichtbar sind, hochladen. Nun weiß ich nicht, ob der Verein (oder gar der Ausstatter) quasi rechtlich im Besitz des Trikots ist und ich von diesen zunächst das Einverständnis einholen muss. Wahrscheinlich ist dem nicht so, aber bevor hier rechtliche Probleme entstehen frage ich lieber einmal häufiger dumm nach. Unter welcher rechtlichen Freigabe läuft das dann?

Danke!!!(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.58.230.5 (DiskussionBeiträge) 14:01, 1. Mar 2008) -- Chaddy - DÜP 15:12, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn ein Zusammenhang mit der Wikipedia gegeben sein sollte (und der Lieblingsverein relevant ist), kann man antworten, dass "quasi rechtlich im Besitz" Unsinn ist. Uns interessiert hier nur der Urheberrechtsschutz, und ob die Trikots Schöpfungshöhe aufweisen (was in der Regel zu verneinen sein wird) kann man nur feststellen, wenn man die Bilder im Einzelfall sichtet --Historiograf 14:12, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Falls du es noch nicht weißt, es gibt bereits eine tolle Mäglichkeit, sich Trikots in Form von Grafiken zusammenzubasteln. Siehe Vorlage:Football kit. Aber von Fotos von Trikots sind natürlich besser. Und da sollte es keine Probleme geben, wegen der Schöpfungshöhe.
Bitte aber immer ans signieren denken. Und zum Bilder hochladen musst du mindestens 4 Tage angemeldet sein. -- Chaddy - DÜP 15:12, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ab wann sind Abbildungen von Aktien eigentlich gemeinfrei?

Zum Beispiel Aktien zu Brauereien und Alkohol... wann kann man die Abbildungen verwenden? – Simplicius 17:52, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Weisst du doch selber! Wenn sie älter als 100 Jahre sind und kein Grafiker angegeben ist ODER wenn sie keine SH aufweisen, was auf den Einzelfall ankommt --Historiograf 21:59, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich weiss es nicht selbst (bitte mal auf's Deutsch achten). Ich kenne mich mit Gebrauchskunst nicht aus, was auch eher in den Geschmacksmusterschutz abdriftet. – Simplicius 00:41, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Geschmacksmuster sind nur befristet geschützt, so alte Beispiele also nicht mehr. Außerdem ignorieren wir den Schutz. [3] hat für mich zudem keine SH --Historiograf 12:30, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe auch keine SH. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:44, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Nach einem (von mir ausgeführten) SLA auf das fast identische "Logo" der Schweizer Variante dieser Sendung stelle ich das mal hier zur Diskussion. Logo? Schöpfungshöhe? --Fritz @ 19:40, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Sehe keine SH --Historiograf 21:59, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

ACK --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:45, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

NASA-Satelliten-Aufnahmen

Im Artikel Helgoland befindet sich eine "Moderne Aufnahme des Satelliten Landsat-7 der NASA", die aber offenbar schon etwas angestaubt und vor allem mächtig unscharf ist - die entsprechende NASA-Aufnhame in Google Earth ist jedenfalls bedeutend besser. Ich habe sie daher ausgetauscht, bin aber mit dem Google-Earth-Screenshot von den Admins wieder rausgeschmissen worden - urheberrechtliche Probleme, die ich nach Erklärung wohl oder übel akzeptieren musste. Dennoch ist das derzeitige Bild eine Katastrophe und sollte ersetzt werden.

Frage: Wie war es urheberrechtlich möglich, die derzeitige Aufnhame korrekt in den Artikel aufzunehmen? Offenbar unter Umgehung von Google Earth? Aber von woher bezogen? - Auf dem selben Weg müsste es dann doch auch urheberrechtlich einwandfrei möglich sein, eine aktuellere Aufnahme derselben Quelle in den Artikel zu setzen. MfG --Ulrich Waack 22:32, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

--Ulrich Waack 22:32, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wie kommst du darauf, dass Google Earth NASA-Bilder verwendet? Soweit ich weiß, sind das gekaufte Bilder aus anderer Quelle, für Deutschland vom Flugzeug aus gemachte Luftbilder. Das Bild:Helgoland landsat.jpg ist mit NASA World Wind erstellt, die verwenden tatsächlich gemeinfreie NASA-Bilder. Für Deutschland ist das m.W. die derzeit beste Qualität, die mit World Wind zu erhalten ist. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 23:08, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich schaue einfach auf den unteren Bildrand: Datei:Helgoland (Google Earth 2008).jpg, und da ich gerade sehe, dass das Bild nicht nur im Artikel, sondern insgesamt gelöscht wurde, muss ich Dich schon bitten, selbst auf Helgoland in Google Earth zu schauen: Da steht "Image NASA". MfG --Ulrich Waack 23:37, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

P.S. Beim Download von World Wind häuft sich ein Problem nach dem anderen. Wir fahren morgen früh in Urlaub, und wenn ich jetzt nicht auf der Stelle aufhöre, erschießt mich meine Frau. - Wär schön, wenn Du Zeit und Lust hättest, ein besseres (rechtlich korrektes) Helgoland-Luftbild einzubauen. Danke und tschüss ---Ulrich Waack 23:53, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Hm, interessant. Der Hinweis Image: NASA erscheint bei Google Earth gleich beim Startbildschirm, der in der deutschen Version im Mittelpunkt Europa zeigt, umgeben von Nordafrika, Nahem Osten, Grönland etc. Wenn man weiter nach unten geht, verschwindet er normalerweise recht bald. Bei Helgoland bleibt er in der Tat recht lange stehen, erst bei den höchsten Vergrößerungsstufen verschwindet er, da sind dann mutmaßlich definitiv keine NASA-Bilder mehr im Spiel. Aber, und das ist der Pferdefuß: der NASA-Hinweis steht nie allein, er ist immer begleitet von irgendwelchen anderen Hinweisen: © soundso oder Image © soundso. Es ist also nicht ganz klar, was an dem Dargestellten wirklich von der NASA kommt und was nicht. Vermutlich sind Teile von dort, andere Teile von woanders. Für unsere Zwecke ist das m.E. nicht brauchbar, wir bräuchten ein Bild, das zweifelsfrei vollständig von der NASA ist.

Bzgl. World Wind: ich habe mir Helgoland dort (bzw. in meinem World-Wind-Klon ww2d) mal angesehen, ein besseres Bild als das Landsat-7-Bild, das schon hochgeladen ist, kommt erwartungsgemäß nicht. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 00:33, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke, Rosenzweig, nun kann ich - insoweit beruhigt - los fahren (übrigens für 2 Wochen Wangerooge, mit Abstecher nach Helgoland). MfG --Ulrich Waack 08:35, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Übernahme von Polizeiprotokollen

Hi! Ich frage mich, ob so etwas wie bei Entführung von Natascha Kampusch#Entführung urheberrechtlich in Ordnung ist. Ich will nicht stören, aber bevor Wikimedia da Ärger bekommt... --Constructor 01:27, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Sehe keine SH in dem Hinweis --Historiograf 12:23, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Urheberrechtsfrage Antarktis-Bild

Hi, ich wollte nur kurz fragen, ob es möglich wäre, dieses Bild in der deutschen Wikipedia zu uppen; ich vermute mal, es sieht nicht so gut aus; es würde aber dem Artikel zur Terra-Nova-Expedition ausserordentlich gut anstehen. Danke für Infos -- RedSolution Howlin' at the Moon Lästere! 03:27, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, das wird weder auf Commons noch in der deutschsprachigen Wikipedia gehen, sorry. Gruß, Code·Eis·Poesie 12:52, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Paintball

--84.119.43.123 12:43, 2. Mär. 2008 (CET) Ab welchen alter ist Paintball in Österreich[Beantworten]

Paintball#Österreich, ab 18. Aber was hat die Frage hier verloren? --Kazu89 ノート 12:46, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Hat dieses Logo Schöpfungshöhe? Sonst kann es hier hochgeladen und bei Daily Express eingefügt werden. --Wuzur - Diskussion 13:25, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Sehe keine --Historiograf 14:04, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank --Wuzur - Diskussion 14:09, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Bilder von [4]

Schon wieder ich... Sind die Bilder von dort verwendtbar (weil sie von staatlichen Stellen angefertigt wurden)? --Wuzur - Diskussion 13:54, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, sie wären verwendbar, weil sie ein Amtliches Werk sind bzw. Teil einer Rechtsnorm. Abgesehen davon keine SH. --Historiograf 14:06, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank --Wuzur - Diskussion 14:09, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

en:Image:Memrilogo.jpg Schöpfungshöhe?

Ich bin mir unsicher (aufgrund der Weltkugel) --Wuzur - Diskussion 14:33, 2. Mär. 2008 (CET) --Wuzur - Diskussion 14:33, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Sehe keine SH --Historiograf 14:48, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke --Wuzur - Diskussion 14:55, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Sehe auch keine SH. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:39, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Useless: Foto vom Albumcover zulässig?

 
bild im Hintrgrund

Guten Tag, Useless ist Artikel des Tages. Das Bild zeigt TV Smith vor dem Cover Artwork des Albums. Das Cover wird ja wohl geschützt sein. Gilt das auch für ein Foto vom Cover? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Tankwart (DiskussionBeiträge) 2008-03-02T19:19:39) Franz (Fg68at) 03:52, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Klar --Historiograf 21:20, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Dürfen wir das Bild also behalten?--Tankwart 21:59, 2. Mär. 2008 (CET) --Tankwart 19:19, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

?!? Natürlich nicht, sagt doch Histo oben: Das Cover ist geschützt. Wir brauchen eine Freigabe für das Cover, sonst muss das Bild gelöscht werden. --Wikipeder 22:36, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
???? Das hieße wir müssen alle Bilder raushauen, wo im Hintergrund irgendein Plakat, Werbung, Plattencover oder sonstiges ist. Das kanns ja auch nicht sein. Mies wäre die Beschriftung "XY vor dem Artwork des Plattencovers". Aber wie es jetzt beschrieben ist, passt es mMn. Historio hat "klar" gesagt zu einem "Foto vom Cover". --Franz (Fg68at) 01:17, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja, so ist es. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:38, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Von welchem Bild reden wir eigentlich? Von einem Bild von einem Cover (geht nur mit Freigabe), von einem Bild mit Cover im Hintergrund (geht nur ohne Freigabe, wenn Cover Beiwerk, also für das Foto unerheblich), oder von dem Foto auf dem Thumb ohne jedes Cover aber mit urheberrechtlich geschütztem Bühnenbild? Bei dem Foto von der Bühne, denke ich, ist eine Freigabe nötig durch die Inhaber an den Rechten des Auftritts, wie auch bei Theaterfotos, und zwar in dem Fall weil das Bühnenbild urheberrechtlich geschützt ist, das hier im Wesentlichen aus dem urheberrechtlich geschützten Plakat im Hintergrund besteht. Das Plakat ist hier auch nicht gerade Beiwerk, denn wer der Typ im Vordergrund ist und in welchen Zusammenhang er da gerade zur Gitarre greift, wird maßgeblich erst durch eben das Plakat auf dem Bild ausgesagt. --Wikipeder 02:11, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Fragesteller führt aus: "Das Bild zeigt TV Smith vor dem Cover Artwork des Albums." Dieses will er behalten. Mit seinem letzten Satz hat er sich anscheinend missverständlich ausgedrückt, da es derselbe ist der dann frägt ob das bestehende Bild behalten werden darf. Und auf die missverständliche Frage hat Histo korrekt geantwortet. --Franz (Fg68at) 03:52, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Dann zu deiner Aussage oben: Genau. Diese Bilder mit geschützten Inhalten, für die wir keine Freigabe haben, müssen wir alle entfernen – es sei denn, das geschützte Zeug wäre für die Bildaussage unmaßgeblich, also nicht wie hier, wo das geschützte Objekt erst den Kontext für das ganze Bild herstellt, sondern wenn z. B. einfach nur ein (urheberrechtlich geschützter) Garfield-Aufkleber auf einem der Verstärker kleben würde. --Wikipeder 04:05, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Also sozusagen: Ich darf das Bild überall verwenden, nur nicht im Artikel Useless. Wenn ich dich richtig verstehe. Ups, du willst es gleich ganz löschen lassen? Was ist auf dem Bild wirklich wichtig? Der Künstler! Hmmm. Das Transparent im Hintergrund ist nicht die einzige Verbindung. Einen Hinweis gibt uns wo das Bild eingebaut ist. Der Absatz "Wirkung", der mit den Worten "Die „Useless-Tour“, ..." beginnt. Das Bild zeigt den Künstler auf einem Konzert auf der Tour, und deshalb hängt ein Transparent, welches dem Design des Plattencovers ähnelt (es ist nicht das Plattencover) im Hintergrund zu sehen. Es ist also Beiwerk. Es wegschneiden würde die Bildkomposition zerstören. Ich werde deshalb deinen Baustein entfernen. Der ist völlig überzogen. --Franz (Fg68at) 07:15, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

URF auf Commons

Ich habe auf Commons eine Urheberrechtsfrage gestellt, die auch hier interessieren dürfte (das Ergebnis wird tangieren, was wir nur hier hochladen können - und sollte eines Tages auch in nicht-englischsprachigen Wikipedias nur noch erlaubt sein, was auch in den USA legal ist, wären die Auswirkungen noch grösser): siehe dort. Gestumblindi 20:34, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wie ich dort schrieb, bist du (wie die meisten hier) bemerkenswert schlecht informiert. Obwohl das Problem [5] zehntausende unserer und Commons-Bilder, von unzähligen Wikisource-Texten ganz zu schweigen, betrifft, stecken wir den Kopf in den Sand, statt klar und deutlich gegenüber jedem Vertreter derFoundation, dessen wir habhaft werden können, zum Ausdruck zu bringen, dass der Weg nicht an einer Duldung solcher Medien auf den US-Servern vorbeiführt. Wie aus Vereinskreisen zu vernehmen war, wird der Verein sicher nicht Medien in eigener Verantwortung hosten. Hier werden aber keinerlei Schritte unternommen, die hilfreich wären, z.B. das Kennzeichnen der auf de betroffenen Medien. Alle nach 1923 erschienenen Medien, deren Autor nach 1925 starb [6] sind betroffen --Historiograf 21:19, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich gebe gerne zu, dass ich schlecht informiert bin bzw. war, darum habe ich mich ja erkundigt. Dank deiner Hinweise bin ich jetzt schon ein wenig besser informiert, was mich wirklich freut, auch wenn "du bist schlecht informiert" nicht so furchtbar freundlich ist. Die Materie interessiert mich und ich bin stets bestrebt, meinen Informationsgrad und mein Verständnis zu verbessern. Gestumblindi 21:39, 2. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wissenschaftliche Zeichnungen von Vorlagen

Für einen Artikel würde ich gerne vereinfachte Zeichnungen aus einer wissenschaftlichen Schrift benutzen. Dabei handelt es sich um mehr oder weniger einfache Strichzeichnungen von Darstellungen auf antiken Vasen. Nun ist meine Frage, ob ich das verwenden kann, oder hat so etwas eine eigene Schöpfungshöhe? --Marcus Cyron in memoriam Dieter Noll 00:16, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Gib mal ein Beispiel, lade es hier hoch, dann können wir löschen, falls nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:48, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe erreicht? Homomonument

Erreicht diese Skizze Schöpfungshöhe? Würde sie für Homomonument brauchen. --Franz (Fg68at) 01:23, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, keine SH --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:46, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich denke doch, da das wohl der Entwurf der Plastik ist, handelt es sich nicht um Gebrauchskunst, insofern ist die notwendige Schwelle derart niedrig, dass das wohl als geschützt betrachtet werden muss.-- Wiggum 01:58, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Das Denkmal wurde September 1987 eingeweiht. Da glaub ich nicht, dass dies der (Einreich)-Entwurf ist, sondern, dass es "nachgezeichnet" wurde. Für den Prospekt, die Webseite, was auch immer. --Franz (Fg68at) 03:59, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

keine SH --Historiograf 02:20, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]