Aufsatz / Gedankensammlung, aber kein Wikipedia-Artikel -- Zehnfinger 22:03, 15. Feb. 2008 (CET)
Eine ausländische Haushaltshilfe ist eine Haushaltshilfe, die in einem anderen als dem eigenen Staat erwerbstätig ist. Die Beschäftigung von ausländischen Helferinnen im Haushalt und in der häuslichen Pflege stellt in westeuropäischen Staaten eine sozialpolitische Problematik im Sinne prekärer Arbeitsverhältnisse dar, oft verbunden mit Schwarzarbeit und illegaler Einwanderung. Diese Form der Arbeitsmigration ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit der Öffnung der osteuropäischen Länder nach Westen 1989/1995 zahlenmäßig stark angestiegen. Ihre Leistungen in der Altenpflege tragen in Deutschland inzwischen zur Sicherung der häuslichen Pflege vieler an Demenz erkrankter Personen bei.
Ausmaß und wirtschaftliche Aspekte
Nach verschiedenen Schätzungen beschäftigen über vier Millionen deutsche Privathaushalte regelmäßig oder wiederholt eine Haushaltshilfe. Ein großer Teil davon sind Ausländerinnen. Nur ein Teil davon hat legale Aufenthaltstitel. Viele ausländische Helferinnen reisen mit einem Touristenvisum für drei Monate ein. Dies wiederholt sich bei der selben Person evtl. dann über Jahre.[1] Präzise Angaben kann es solange nicht geben, wie diese Beschäftigungsverhältnisse zur "Kostenersparnis" der Arbeitgeber-Familien (und möglicherweise auch für das Sozialversicherungssystem der betreffenden Länder) illegal bleiben. Als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer wurden 2005 ca. 40.000 Personen in der deutschen Statistik genannt.[2]
Rechtsgrundlagen
Der Ausländerstatus hat spezielle Rechtsgrundlagen für ein Beschäftigungsverhältnis zur Folge. Zum Beispiel muss in Deutschland das Ausländergesetz (Schweiz und Österreich entspr. Gesetze; insbesondere über das Visum) beachtet werden, da der Aufenthalt weder dem Tourismus noch einem Studium dient. Soziologisch wird von Arbeitsmigration gesprochen. Gelegentlich wird auch die Rechtsstellung bei Au pair-Einsätzen als mögliche Grundlage herangezogen. Das Arbeitserlaubnisrecht wird in Deutschland im Aufenthaltsgesetz, als Hauptbestandteil des Zuwanderungsgesetzes, geregelt.
- - Siehe auch : Gastarbeiter, sans papiers.
Das Wort Haushaltshilfe bezeichnet allgemein Arbeitnehmer (weit überwiegend weiblich), die in einem Privathaushalt tätig sind. Beachtlich ist dabei auch der rechtliche Zusammenhang zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber; insbesondere einer Familie als Arbeitgeber (vor allem in Form des Arbeitsvertrags und der Krankenversicherungspflicht). Durch den Umfang der Beschäftigung von ausländischen Helferinnen in der häuslichen Pflege in den D-A-CH-Ländern hat hat dies besondere sozialpolitische Folgen aufgeworfen wie die Absicherung der Beschäftigten im jeweiligen Sozialversicherungssystem, die Frage prekärer Arbeitsverhältnisse.
Die hauswirtschaftliche Tätigkeiten erfordern bereits im Allgemeinen einen großen Zeitaufwand. Hauptsächlich geht es den beauftragenden Familie aber um eine fast ständige Anwesenheit einer Überwachungsperson, um Schäden für die kranke Person zu vermeiden. Damit sind nicht nur (arbeits-)rechtliche Gesichtspunkte sondern auch moralische und Beziehungsaspekte verbunden (Stichwort in der Psychologie z. B. die Rollenumkehr). Arlie Russell Hochschild stellte den Beitrag der Emotionsarbeit heraus, als sie ein Phänomen beschrieb, das sie als Globale Betreuungskette bezeichnete. Dabei übernehmen Arbeitsmigrantinnen Betreuungs- und Pflegeaufgaben während zugleich ihre eigenen Kinder im Heimatland bleiben und dort von Familienangehörigen oder Angestellten betreut werden.
Ausländische Haushaltshilfen werden seit 1995, seit der Einführung der Pflegeversicherung, in Deutschland vermehrt beschäftigt, weil Familien von dieser Versicherung einen "Barbetrag zur freien Verfügung" erhalten, wenn sie pflegebedürftige Personen zuhause versorgen. Dabei gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen für unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse.
Deutschland gewährt keine Aufenthaltsgenehmigungen für Reinigungs- oder Kinderbetreuungspersonal, da in diesem Sektor kein Arbeitskräftemangel anerkannt ist.[3] Seit Januar 2005 können osteuropäische Personen eine maximal dreijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, um als in Haushalten von älteren und besonders pflegebedürftigen Personen arbeiten.[3][4] Andere Staaten, wie Italien, Griechenland und Spanien, führten Programme für die legale Anwerbung für live-in Haushaltsarbeiterinnen ein, die im Haushalt der Arbeitgeber leben.[3]
Die Diskussion in der Öffentlichkeit betrifft unter anderem das Ausmaß der damit verbundenen Schwarzarbeit. Vielen geht es aber nicht um die Bestrafung der ArbeitgeberInnen sondern um die Frage der Bezahlbarkeit guter Pflege kranker oder langfristig pflegebedürftiger Personen außerhalb von Pflegeheimen in deren privater Umgebung.
Siehe auch
- Haus- und Familienpflege (Beruf)
- Das Hausbetreuungsgesetz darf als österreichische Antwort auf die gleiche Problemlage angesehen werden. (Gesetzliche Regelung in Österreich seit 2007)
Literatur
- Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990 .
- Heidi Müller: Dienstbare Geister. Leben und Arbeitswelt städtischer Dienstboten. Berlin, 1985.
- Vera Dörzbach: Bin nett, helfe gern... In: Heilberufe (Zeitschrift), 10:2005 (enthält die meisten Anregungen zu diesem Beitrag)
- Anja Uhling, Stefan Hof: Hauptsache nicht ins Heim? Osteurop. Haushaltshilfen als Pflegekräfte. Interview mit Juliane Schmidt. In: Dr. Med. Mabuse 157 – Zeitschrift im Gesundheitswesen. Mabuse-Verlag GmbH, Frankfurt am Main (September. 2005).
- Peter Hanau, Susanne Peters-Lange: Teilzeitarbeit. Mini-Jobs. Das Buch zur Fernsehserie ARD-Ratgeber Recht. Nomos, 2007. ISBN 3-423-58113-1
Quellen, Literaturnachweise
- ↑ "Wir können heute von einer Feminisierung der Migration sprechen", sagt Sigrid Metz-Göckel. Die Professorin an der Universität Dortmund leitet seit 2004 ein Forschungsprojekt zur Migration polnischer Frauen ins Ruhrgebiet. Nach Evangelischer Pressedienst 17. Nov. 2006: Dienstmädchen aus aller Welt
- ↑ Maria S. Rerrich, epd 17. Nov. 2006, a a O
- ↑ a b c
- ↑ , S. 170–174
Weblinks
- Das Österr. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereitet einen Verordnungsentwurf vor, der es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und mit vollem Sozialversicherungsschutz legal auszuüben. Sept. 2006.
- Beschäftigung von ausländischen Helferinnen in der häuslichen Pflege (bei PflegeWiki, i. d. F. vom 15. Februar 2008)
- Die Minijob-Zentrale. Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
- http://www.aufenthaltstitel.de/ Informationen zum Deutschen Aufenthaltsrecht
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesarbeitsagentur in Bonn zum Thema via www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen & Bürger -> Arbeit und Beruf -> Vermittlung -> Haushaltshilfen (Formulare, Merkblätter zu Stellenangeboten, Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen, Vermittlung als PDF-Download)