Maßnahme (Recht)
Eine Massnahme ist das hoheitliche Handeln, das in die (Grund-)Rechte einer Person eingreift und gegen dessen Willen vollzogen wird. Der Rechtseingrif erfährt jedoch durch die Rechtmäßigkeit der Massnahme einen Rechtfertigungsgrund. Massnahmen können mittels Verwaltungszwang oder mittels unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden. Sobald der Betroffene die Freiwilligkeit des Vollzugs einer hoheitlichen Tätigkeit einräumt, spricht man nicht mehr von einer Massnahme.
Beispiele für Massnahmen
- Eingriffe in die Freiheit der Person
- Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung
- Wohnungsdurchsuchung
- Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit
- Körperliche Untersuchung (z.B. Blutentnahme), Unmittelbarer Zwang (Anwendung körperlicher Gewalt und Schußwaffengebrauch als dessen Unterfall)
- Recht auf Eigentum
- Sicherstellung, Beschlagnahme, Dinglicher Arrest, Unmittelbarer Zwang (Anwendung von Gewalt gegen Sachen)
Fallbeispiel: Ein Hotelgast zahlt seine Zimmerrechnung nicht und will das Zimmer auch nicht verlassen, als die Polizei eintrifft. Diese führt ihn mit dem Polizeigriff ab (Platzverweis sowie Anwendung körperlicher Gewalt als Teil des unmittelbaren Zwanges).
Zur Anordnung mancher Massnahmen ist nur einem begrenztem Personenkreis (Amtsträger) vorbehalten: den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, den Polizeivollzugsbeamten oder gar dem Richter.